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Ruhegehalt

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Deutschland

Die Pension ist eine Altersversorgung und wird in Deutschland an Beamte geleistet, die das Rentenalter erreicht haben. Während die Pension nach Abzug des Versorgungsfreibetrags voll einkommensteuerpflichtig ist, wird von der Rente nur der sog. Ertragsanteil besteuert.

2004 verabschiedete der Bundestag das Alterseinkünftegesetz, das diese Diskrepanz aufhebt, indem die Renten von 2005 an bis 2040 schrittweise stärker besteuert werden. Im Gegenzug können Aufwendungen für die Altersvorsorge in größerem Umfang als Sonderausgaben steuermindernd abgesetzt werden.

Siehe auch: Kinderrente, Rentensteuer, Rürup-Rente

Österreich

In Österreich waren früher Pensionäre nur ehemalige Beamte, während die Rentner ehemals in der Privatwirtschaft gearbeitet haben, heute beziehen alle ehemalige Arbeitnehmer eine Pension, die allerdings nicht den gleichen Berechnungsgrundlagen, wie z.B. Durchrechnungszeiten, unterliegen. Um alle jedoch gleich zu behandeln, werden seit 2003 Verhandlungen für eine Pensionsharmonisierung geführt.

Schweiz

Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf dem 3 Säulen-Prinzip. Im Dreisäulenprinzip der Altersvorsorge bilden AHV und IV zusammen die erste bzw. die staatliche Säule. Die Rentenleistungen dieser beiden Versicherungen sollen den Existenzbedarf sichern. In besonderen Fällen helfen ausserdem die Ergänzungsleistungen (EL), den nötigen Lebensbedarf zu finanzieren.

Die erste Säule wird ergänzt durch die Pensionskasse, die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Diese zwei Säulen sichern mindestens 60% des zuletzt bezogenen Lohnes; die zweite Säule soll die Fortsetzung der gewohnten Lebensführung ermöglichen. Die erste Säule ist für alle obligatorisch, d.h. auch für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige - z. B. Mütter oder Väter, die den Haushalt führen und Kinder betreuen. Der zweiten Säule müssen sich nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anschliessen. Die dritte Säule - die Selbstvorsorge zur Deckung weiterer Bedürfnisse - ist freiwillig, aber im Unterschied zum gewöhnlichen Sparen teilweise steuerlich begünstigt.

Diese drei Pfeiler bilden zusammen das Dreisäulenkonzept, die seit 1972 in der Bundesverfassung verankert ist. Sie soll den individuellen Bedarf im Rentenalter decken.

Die AHV ist der bedeutendste Zweig im schweizerischen Sozialversicherungssystem. Ausgerichtet werden hauptsächlich zwei Renten: Eine für Pensionierte, die andere für Hinterlassene. Die Altersrente ermöglicht einen finanziell weitgehend unabhängigen Rückzug aus dem Berufsleben. Die Hinterlassenenrente will verhindern, dass zum Leid, das der Tod eines Elternteils oder Ehegatten mit sich bringt, eine finanzielle Notlage hinzukommt.

Für die beruflich aktive Bevölkerung wurde 12 Jahre nach Inkrafttreten der AHV im Jahr 1948 die Invalidenversicherung (IV) geschaffen. Sie gewährt Leistungen, wenn die Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen stark eingeschränkt oder verunmöglicht ist und hat die Eingliederung in ein selbstbestimmtes Berufs- und Sozialleben zum Ziel.

Siehe auch

Steuer, Steuerarten