Schöpfungshöhe
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In der juristischen Praxis ist die "persönliche geistige Schöpfung", die Schöpfungshöhe, die das Urheberrecht fordert, immer wieder ein Streitpunkt in konkreten Fällen: Je nach Werkgattung werden dabei in Gerichtsentscheidungen unterschiedliche Maßstäbe an die sog. Schaffenshöhe angelegt, was in der Folge dazu führt, dass zwar die meisten, aber nicht prinzipiell alle Ergebnisse menschlichen Schaffens in der Praxis urheberrechtlich geschützt sind.
Häufig ist keine genügende Schöpfungshöhe gegeben bei:
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