Trivialpatent
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Ein Trivialpatent ist ein Patent für eine Erfindung mit geringer Schöpfungshöhe. Es ist umstritten, ob einfache technische Vorrichtungen überhaupt ein Patent haben dürfen, ob sie "patentfähig" sind. Diese Diskussion ist insbesondere im Bereich der Softwarepatente politisch aktuell, da eine Änderung des Patentrechts auf EU-Ebene und damit auch auf Länderebene vorgesehen ist.
Auszug des Deutschen Patentgesetz vom 9. Dezember 2004:
- § 1 — Voraussetzung einer Erfindung
- (1) Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
- § 4 — Erfindung auf Grund erfinderischer Tätigkeit
- Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. [...]
Beispiele
- One-Click-Patent von Amazon
- Fortschrittsbalken in Computerprogrammen
- Patent auf den Hyperlink (direkte Verknüpfung zweier HTML-Seiten)
- Statusanzeige der Caps-Lock-Taste, patentiert von IBM
- Doppelklick-Patent von Microsoft
- Kfz-Kürzel in Domain-Namen
Weblinks
- http://www.harald-weber.info - Abmahnung und Info zum Patent über Kfz-Kürzel in Domain-Namen