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VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

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Der VIII. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt einen von derzeit insgesamt dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen.

Besetzung

Zuständigkeit

Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist der VII. Zivilsenat zuständig für die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kauf und Tausch von beweglichen Sachen und Rechten, soweit nicht der V., der IX. oder der XI. Zivilsenat hierfür zuständig ist, Ansprüche aus dem Erwerb eines Handelsgeschäfts, Ansprüche aus Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen, soweit im Zusammenhang mit Verträgen über Kauf oder Tausch von beweglichen Sachen oder Rechten Eigentum vorbehalten oder zur Sicherheit übertragen worden ist, sowie Rechtsstreitigkeiten über Leasing (Nr.1), die Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten über Wohnraummietverhältnisse (Nr. 2) und die Rechtsstreitigkeiten über die Vertragsverhältnisse der Handelsvertreter und über Franchiseverträge.

Vorsitz und Mitglieder

Zur aktuellen Besetzung siehe oben unter Besetzung.

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