VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes
Der VIII. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt einen von derzeit insgesamt dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen.
Besetzung
- Vorsitzende: Wolfgang Ball
- Stellvertretender Vorsitzender: RiBGH Wiechers
- Beisitzer: RiBGH Wolst, Peter Frellesen, Monika Hermanns, Karin Milger, Gabriele Hessel, Wilhelm-Albrecht Achilles, RiBGH Schneider (ab Wirksamwerden der Ernennung).
Zuständigkeit
Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist der VII. Zivilsenat zuständig für die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kauf und Tausch von beweglichen Sachen und Rechten, soweit nicht der V., der IX. oder der XI. Zivilsenat hierfür zuständig ist, Ansprüche aus dem Erwerb eines Handelsgeschäfts, Ansprüche aus Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen, soweit im Zusammenhang mit Verträgen über Kauf oder Tausch von beweglichen Sachen oder Rechten Eigentum vorbehalten oder zur Sicherheit übertragen worden ist, sowie Rechtsstreitigkeiten über Leasing (Nr.1), die Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten über Wohnraummietverhältnisse (Nr. 2) und die Rechtsstreitigkeiten über die Vertragsverhältnisse der Handelsvertreter und über Franchiseverträge.
Vorsitz und Mitglieder
Zur aktuellen Besetzung siehe oben unter Besetzung.