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Urheberrechtsverletzung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Wort Raubkopie ist eine sich selbst widersprechende Bezeichnung (Oxymoron) für "illegale Kopie". Raub ist gewaltsames Wegnehmen, bei einer Kopie dagegen bleibt das Original bei seinem Besitzer. Im Fall der illegalen Kopie unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre. Wäre jedoch ohnehin keine legale Kopie gekauft worden, so unterbleibt auch keine Bezahlung; die Sache ist also ein wenig kompliziert.

Durch die Wortwahl wird die Ansicht ausgedrückt, das Anfertigen und Verbreiten von unauthorisierten Kopien sei moralisch verwerflich. Die Gegenmeinung hält urheberrechtsverletzendes Kopieren für eine Bereicherung der Gesellschaft und das noch geltende Urheberrecht für nicht mehr zeitgemäß.

Geschichtlich ist die "Raubkopie" eine relativ neue Erscheinung, da das Urheberrecht erst seit einigen Jahrhunderten existiert und erst im 20. Jahrhundert die heutige jahrzehntelange Schutzdauer erreichte. Vorher waren z.B. das Abschreiben (und später Nachdrucken) von Büchern, die Übernahme von Liedern eines Sängers durch die Allgemeinheit oder andere Musiker, die Ausgestaltung eines Stoffes durch diverse Autoren in unterschiedliche Richtungen etc. höchst normale Vorgänge.

Als "Raubkopie" wird eine dem Urheberrecht nach unrechtmäßig erstellte Kopie von Daten bezeichnet. Dabei kann es sich z.B. um die Filme, Musikstücke, Computerprogramme oder Datenbanken von CDs oder DVDs handeln.

Werden diese kopiert und weitergegeben, ohne dass dies ausdrücklich vom Rechteinhaber erlaubt ist, spricht man oft von einer "Raubkopie". Auf etlichen Webpräsenzen, so genannten Warez-Seiten, werden solche Kopien angeboten oder aber auch in Tauschbörsen.

Erstellt man illegale Kopien oder treibt damit Handel, können Geldstrafen drohen.

Siehe auch: Bootleg