Amt
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Der Begriff Amt (v. althochdt.: ambath) bezeichnet
- eine offizielle Stellung, die mit einer bestimmten Würde und Verantwortung verbunden ist. (Das Amt des Politikers, siehe Amt (Politik); in der Kirche das geistliche Amt der Kleriker. z.B. Bischöfe, Priester und Diakone), siehe Amt (Kirche)
- eine Behörde oder Dienststelle, bzw. deren Raum
- eine Gebietskörperschaft (Amt (Gebietskörperschaft)) in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
- in der katholischen Kirche auch einen feierlichen Gottesdienst, z.B. Hochamt, Festamt, etc.