Diskussion:Willi Graf
Es gibt noch eine weitere Willi-Graf Schule und zwar in Berlin (ehemals Tannenbergschule). Hier der Link: www.willi-graf-os.de
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Habe geändert, dass es acht Schulen sind, da auch Anneliese Knoop-Graf im auf "ihrer" Wikipedia-Seite verlinkten Interview mit dem Bayerischen Rundfunk sagt, dass es acht sind, allerdings spricht der Interviewer von Gymnasien "... Lindenmeyer: Es gibt in Deutschland sieben Willi-Graf-Gymnasien. Knoop-Graf: Acht. ..." (siehe: BR-ONLINE | Das Online-Angebot des Bayerischen Rundfunks, http://www.br-online.de/alpha/forum/vor0712/20071218.shtml, Interview vom 18.12.2007), -- Proust 11:20, 9. Jan. 2009 (CET)
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-- DuesenBot 20:39, 16. Mär. 2008 (CET)
Hinrichtung nach damaligen Recht?
Auch im NS-Recht war das Gnadenrecht nicht abgeschafft, eine „Hinrichtung“ am Tag des Urteils kann es deshalb „nach damaligen Recht“ nicht gegeben haben. Abgesehen davon, gibt es auch kein rechtskräftiges Urteil. Bogdan Museal 08:36, 20. Jun. 2008 (CEST)
Willi Graf wurde am 19.4. verurteilt und im Oktober hingerichtet. --Hardenacke 19:37, 22. Jun. 2008 (CEST)
- Allerdings ohne eine rechtskräftiges Urteil. Wie Du aus Deiner eigenen Diskussionsbeteiligung weißt, gibt es Benutzer, die sogar in den Fällen mit der oben zugespitzten Form immer wieder ews um diesen Frage anzetteln. Da das bei Hubertls edit-Kommentar wohl doch nicht die Absicht war, klingt es natürlich hier ein wenig übertrieben. Die grundsätzliche Frage eines nicht vorhandenen rechtskräftigen Urteils bleibt davon aber natürlich unbetroffen. Bogdan Museal 22:10, 24. Jun. 2008 (CEST)
- Hinrichtung am Tag des Urteils war es jedenfalls nicht, aber ein Urteil gab es, rechtskräftig oder nicht. --Hardenacke 22:16, 24. Jun. 2008 (CEST)
- Ein Urteil kann man sich ja immer (ein)bilden. Bogdan Museal 23:04, 24. Jun. 2008 (CEST)
- Hinrichtung am Tag des Urteils war es jedenfalls nicht, aber ein Urteil gab es, rechtskräftig oder nicht. --Hardenacke 22:16, 24. Jun. 2008 (CEST)
Wie schon in anderen Fällen dargelegt, ist die Formulierung "hingerichtet" wegen des Unrechtscharakters der Urteile des sog. Volksgerichtshofs in diesem Fall und in anderen Fällen, in denen es um Widerstandskämpfer geht (Stauffenberg, von Haeften, Elser[1] usw.) m.E. nicht nur eine unangemessene, fast Euphemismus zu nennende Formulierung, sie entspricht auch nicht der hier angegebenen Quelle. Weder aus sprachpuristischer noch juristischer Sicht muß das Wort "ermordet" andauernd durch "hingerichtet" ersetzt werden. Menschen wie Saddam Hussein u.a. werden hingerichtet, Willi Graf aber und andere Opfer der Gestapo oder des sog. Volksgerichtshofes etc. wurden ermordet! Zu dem sicher umstrittenen Komplex auch: Radbruchsche Formel Gruß, --HansCastorp 00:06, 22. Jul. 2008 (CEST)