Diskussion:Fungibilität
Zweifelhafte Aussagen/Fehlende Belege
Schaut man in Bank- und Börsenlexika (Gabler Banklexikon, Gerke Börsenlexikon, Büschgen Kleines Börsenlexiko) oder den Grill, ist Fungibilität Vertretbarkeit und sonst nichts. Keine Verfügbarkeit, keine Umwandelbarkeit. Ich plädiere in Bezug auf den Teil zu wirtschaftswissenschaftlichen Bedeutungen für Ändern, wenn keine Belege geliefert werden. Die Rechtswissenschaften betreffend kann ich nichts dazu sagen. --Marinebanker 10:13, 24. Dez. 2007 (CET)
Vertretbarkeit
Ist Vertretbarkeit nicht auch irgendwie Umwandelbarkeit, Austauschbarkeit,...? Im Kern stimmt die Umschreibung für fungibel schon, zumindest lernte ich es in ähnlicher Formulierung erst kürzlich an der Universität Gießen. Eine literarische Quelle kann ich nicht bieten, aber
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertretbarkeit http://boerse.ard.de/lexikon.jsp?p=150&key=lexikon_18672&letter=F http://www.unternehmerinfo.de/Lexikon/F/Fungibilitaet.htm http://www.boersenglossar.de/fungibilitaet_33.html
Von Verfügbarkeit las ich, zumindest im wirtschaftlichen Teil nichts. Zum rechtlichen Teil kann ich nichts sagen.
Ich plädiere für Ergänzung und Verlinkung um Vertretbarkeit. --MoBang 22:15, 2. Feb. 2008 (CET)
- Austauschbarkeit ist hier Austauschbarkeit gegen ein gleichartiges Ding. Das ist gerade keine Umwandelbarkeit im Sinne von umwandelbar in ein anderes Ding. Das folgt m. E auch aus Vertretbarkeit: "gleichwertig beschaffen und gegeneinander austauschbar" (Hervorhebung von mir).
- Im Börsenglossar ist Fungibilität eine Voraussetzung für den Börsenhandel. Bei der ARD und bei Unternehmerinfo wird aus dieser Börsenfähigkeit, für die Fungibilität eine Voraussetzung ist, plötzlich ein Bestandteil der Definition. Ich würde da doch den gedruckten Fachlexika vertrauen statt Webseiten --Marinebanker 22:41, 2. Feb. 2008 (CET)
Einleitung
Die Einleitung zum Artikel geht entgegen der ursprünglichen Fassung bereits direkt auf den Begriff Fungibilität im Sinne der Finanzierungstheorie ein. Sie sollte jedoch allgemein bleiben, so dass sie auf beide Unterpunkte (Finanzierungstheorie & Rechtswissenschaft) zutrifft. Letztendlich muss aber auch der Teil für die Rechtswissenschaft deutlich erweitert werden, da er in dieser Form schwer verständlich ist. Gruß, --StMH 09:31, 3. Feb. 2008 (CET)
- Sorry, aber ich verstehe die Anmerkung nicht. In der Einleitung und im Abschnitt "Finanzierungstheorie" stehen unetrschiedliche Dinge. Was ist davon Fungibilität im Sinne der Finanzierungstheorie? Und wenn es das im Abschnitt "Finanzierungstheorie ist: Dort wird Fungibilität mit Liquidierbarkeit oder Marktliquidität gleichgesetzt ("sehr leicht zu Geld machen"). Gibt es dafür Quellen, das ist6 ja gerade der Teil der Definition, den ich bezweifle? --Marinebanker 10:47, 3. Feb. 2008 (CET)
Sorry das ich mich hier mal einklinke. Das sind solche Güter, die nach Art, Güte, Beschaffenheit und Menge genau bestimmt sind: Massengüter (Metalle, Getreide, Baumwolle, Gummi u. a.)