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Interzession

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Die Interzession (weiter geleitet von Interzessionsrecht)


Interzession kommt aus dem lateinischem und ist ein Rechtswesen. Bedeutung:

Garantierung für die Einlösung
Übernahme der Schuld
oder die Verpflichtung einer anderenPerson im Falle, daß der Schuldner seinen Verpflichtungen
nicht nachkommen kann.