Zum Inhalt springen

Bestattung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. April 2005 um 23:13 Uhr durch 62.47.12.174 (Diskussion) (Bestattung als Dienstleistung: Österreichische Rechtsvorschriften für das Bestattungswesen, Band:A,B,C, 1977*/). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Unter Bestattung versteht man die von den Hinterbliebenen eines Verstorbenen eingeleiteten Maßnahmen, wenn ein Mensch verstirbt. Dazu gehören das Waschen und Herrichten eines Toten, also Schminken, Kleiden und Aufbahren und letztendlich die Bestattung selbst.

Bestattung als Dienstleistung

Was früher Aufgabe der Familie war, hat sich in den meisten Industriegesellschaften zu einer Dienstleistung entwickelt, die von gewerblichen Bestattungsunternehmen erbracht wird. Die Gründe für die Delegation der Bestattungsmaßnahmen an einen Dienstleister liegen nicht zuletzt in einer Ausgrenzung von Sterblichkeit und Tod aus dem Wahrnehmungshorizont der Gesellschaft, was zu diffusen Ängsten vor dem Tod führt und eine Abneigung bewirkt, sich den damit zusammenhängenden Fragen zu widmen. Daneben spielen gesetzliche und hygienische Aspekte eine Rolle bei der Entscheidung darüber, wie Bestattungen durchgeführt werden.

In Deutschland ist das Bestattungswesen gesetzlich geregelt und wird durch örtlich erlassene Friedhofsordnungen umgesetzt. Aus diesen Regelungen geht insbesondere hervor, dass Verstorbene normalerweise auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Alternative Bestattungsformen wie die Beisetzung in einem Friedwald stellen dagegen noch eine sehr seltene Ausnahme dar.

In Österreich werden die Friedhofsordnungen von den Friedhofsverwaltungen erlassen. Diese können in der Hand einer Glaubensgemeinschaft, oder der Kommune sein. Erst in den letzten Jahren wurde auch das Bestattungswesen dahingehend liberalisiert, dass ein Jeder der über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe verfügt ein Bestattungsunternehmen eröffnen kann. Bis 2002 war für die Erlangung einer Konzession der Nachweis des Bedarfs nötig. Durch diese Zugangsbeschränkung wollte der Gesetzgeber einen unschönen Konkurrenzkampf unterbinden. Der Wegfall dieser Bedarfsprüfung nützt in erster Linie großen überregional tätigen Unternehmen, welche mit finanzstarken Investoren im Hintergrund versuchen kleinere Unternehmen "auszusitzen". Derartige Entwicklungen sind bereits in Kärnten und der Steiermark im Gange.

Früher war es zwar jedem Bestattungsunternehmer möglich Begräbnisse im gesamten Bundesgebiet durchzuführen, er konnte jedoch kein weiteres Unternehmen in einer Region gründen in welcher der "Bedarf" bereits durch ein anderes Unternehmen gedeckt wurde. Den Bestatter konnte man jedoch immer frei wählen, wobei es in den meisten Fällen sinnvoll war und ist ein Unternehmen aus der Nähe zu beauftragen. Diese Zugangsbeschränkung wurde, in völliger Unkenntnis der Sachlage von der Bevölkerung gerne als Monopol bezeichnet. In den Städten gibt es auch Unternehmen, die der Kommune selbst gehören. Aber auch diese werden langsam ausgegliedert. Für die Grabstellen selbst müssen an die Friedhofsbetreiber jeweils Benutzungsgebühren für zehn Jahre im Voraus bezahlt werden. Bei einer neuerlichen Bestattung im selben Grab beginnen die zehn Jahre neu zu laufen. Wird die Benutzungsgenehmigung nicht verlängert, so spricht man von einem Anheimfallen einer Grabstelle. Die Friedhofsverwaltung kann sie neuerlich vergeben.

Anonymisierte Lebensverhältnisse (besonders in durch Zuwanderungen wachsenden Städten und später Großstädten), das Aufbrechen der Familienbande und nicht zuletzt die vom staatlichen Sparzwang diktierten Streichungen von Zuschüssen zu den Begräbniskosten (Sterbegeld) haben bereits im europäischen Mittelalter zur Gründung von Beerdigungs-Genossenschaften und zu Beginn des 21. Jahrhunderts zu einem deutlichen Anstieg der Zahl von Zwangsbeisetzungen geführt. Hierunter versteht man die mit sparsamsten Mitteln durchgeführte Urnenbestattung auf öffentlichen Friedhöfen, wenn es nicht möglich ist, die Angehörigen eines Verstorbenen zu ermitteln.

Bestattungsarten

Es sind folgende Bestattungen möglich:

Die Bestattungen können auf einem Friedhof (Einzel- oder Gemeinschaftsgrab, eventuell anonym), in einem Friedwald oder auf dem Meer durchgeführt werden.

Kosten

Die bei einer Bestattung von den Hinterbliebenen zu erstattenden Kosten verteilen sich auf folgende Leistungen:

Für eine nach herkömmlichem Verständnis als „würdig“ anzusehende Erdbestattung werden in Deutschland durchschnittlich etwa 4000 Euro (ggf. zuzüglich der Kosten für eine Grabstelle) aufgewandt. Am günstigsten ist derzeit die Körperspende, da eine Vielzahl der oben aufgeführten Gebühren nicht anfallen.

Siehe auch