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Einstandspreis

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Einstandspreis ist die kaufmännische Definition des Beschaffungspreises (Bezugspreis) einer Ware, der alle Einkaufsnebenkosten, wie anteilige Transportkosten, Zölle, Verpackung etc. enthält und um eventuell gegebene Preisnachlässe, wie Rabatte oder Skonti gekürzt ist.

Er bildet die Basis zur Ermittlung des Verkaufspreises an den Endverbraucher.

Der Verkauf einer Ware unter dem Einstandspreis ist durch die 6. Novelle zum GWB seit 1999 verboten (§ 20 (4) GWB).

= Preis je Einheit
+ Mindermengenzuschlag
- Rabatte, Skonti, Boni
+ Verpackung
+ Zölle
+ Transportkosten etc.