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Großbühne

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Eine Großbühne ist baurechtlich (nach Musterversammlungsstättenverordnung 2002) eine Bühne mit einer Szenenfläche hinter der Bühnenöffnung von mehr als 200 m² oder mit einer Oberbühne mit einer lichten Höhe von mehr als 2,5 m über der Bühnenöffnung oder mit einer Unterbühne.