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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt/Intro


Ikonen

Der Prophet Elias - 70 oder 100 Jahre alt? Ihn gibt es zu abertausenden

Wie sieht es rechtlich mit Fotos von Ikonen aus, die man zB. en Masse in griechischen Kirchen und Kapellen ablichten kann? Es sind meist datierte Bildnisse, die aber nach orthodoxem Usus stets gleich aussehen müssen, dh. eine 2007 von einem sicherlich noch lebenden Ikonenmaler angefertigte Ikone sieht (möglichst) genauso aus wie eine von 1645. Es sind alles Kopien von Kopien von Kopien von ... Dürfen Lichtbilder der neueren Exemplare in unseren Fundus aufgenommen werden? Oder muss ich drauf achten, möchlichst 100+ Jahre alte Exemplare zu erwischen? Oder hat gar die geschäftstüchtige griechisch-orthodoxe Kirche ein Copyright drauf? Gruss, Frente 19:10, 9. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ist die Frage so doof oder so schwierig? -- Frente 16:22, 10. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich bezweifle irgendwie, dass deine Prämisse zutrifft. Sind hier wirklich Kopien als (übertrieben gesagt) pixelgenaue Reproduktionen gemeint oder meint "Kopie" hier eher die Beachtung von Stilelementen, so dass die verschiedenen Ikonen zwar ähnlich, aber eben nicht gleich sind?-- Wiggum 16:58, 10. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Natürlich das zweitere. Es gibt wohl auch gute und nur durchschnittliche Ikonenmaler. Sicherlich haben viele auch ihren eigenen "Stil". Aber im allgemeinen wird in Griechenland das Ikonenmalen als Handwerk angesehen und nicht als Kunst. Dem würden aber vermutlich viele widersprechen. Es gibt Werkstätten wo man hingehen kann und eine Ikone kaufen oder in Auftrag geben kann. Natürlich muss sie erst geweiht werden, bevor sie in einer Kirche stehen kann, dadurch gewinnt sie für die Gläubigen ihren Wert. Wenn ich sicher wäre dass diese Werke ohne Schöpfungshöhe sind, würde ich nicht fragen. Aber eine andere Prämisse stimmt nicht, wenn ich's recht überlege: Es sind nicht die meisten datiert (manchmal steht der Name des Maler + Jahr und evt. noch der Name der stiftenden Familie drauf). Dh. bei vielen wird es sehr schwer sein, ohne genaue Kenntnisse und evt. chemische Analyse der Farbe rauszufinden, ob das nun ein guterhaltener 120 Jahre alter "Agios Georgios" ist oder ein schlecht erhaltener 20 Jahre alter.
Mal ein Gedankenspiel ohne religiöses Umfeld: Ich kopiere jetzt die Mona Lisa, so gut ich's kann (ohne zu behaupten das wäre die echte). Jemand anderes fotografiert meine Kopie und stellt sie in die WP. Habe ich ein Urheberrecht darauf? -- Frente 21:42, 10. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Kommt wohl aufs Land an. In Deutschland, Österreich und der Schweiz hat ein Maler, der als Kopist ein fremdes Gemälde möglichst originalgetreu nachmalt, mangels eigener schöpferischer Leistung wohl kaum Urheberrechte am Ergebnis. Denn bei einem solchen Unternehmen bemüht man sich ja gerade, nicht schöpferisch tätig zu werden. Gestumblindi 00:37, 11. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Hallo Frente, ich will Dich zwar nicht ärgern, aber ich denke, dass an jeder gemalten Ikone ein Urheberrecht besteht. Das hat nichts mit der Unterscheidung von Kunst und Handwerk zu tun. Sämtliche Fotos besitzen nach Erstellung auch bis maximal 100 Jahren urheberrechtlichen Schutz, egal, ob sie zur Kunst gerechnet werden oder nicht. Ähnlich sehe ich das bei Darstellung von Heiligen unter Beachtung von vorgeschriebenen Stilelementen. Es sind eben keine Kopien, sondern unterschiedliche Darstellungen in ähnlicher Darstellungsweise. Nach ihrer Art dürften Ikonen auch Schöpfungshöhe haben, auch wenn die Maler gehalten sind, bestimmte Stilelemente und Aussagen in ihre Werke einzubringen. Grüße, --Oltau 02:02, 11. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Das kann soagr noch mehr werden. Das mit den Hundert ist nur eine pragmatische Lösung. Es gilt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Also wenn ich 90 werden sollte genießt ein Photo, das ich mit 20 geschossen habe ins gesamt 140 Jahre den Schutz des Urheberrechtes.--tox Bewerte mich! 09:03, 11. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Fotos und Gemälde besitzen automatisch Urheberrechtsschutz. Es sei denn! daß es sich dabei allein um eine Kopie einer 2D-Vorlage handelt. Bei einer Kopie handelt es sich nämlich nicht um ein Werk gem. §2 Urhg. siehe Schricker S. 57 ff (eigene persönliche Schöpfung). Ebenfalls zu beachten ist das von Histo immer wieder geforderte deutliche Überragen der Gestaltungstätigkeit ggü. der Durchschnittsgestaltung (was bei einer Kopie nicht gegeben ist) - s. BGH GRUR 1985, 1041/1047f. und zahlreiche andere Urteile. Eindeutig ist auch Schricker bei der Feststellung, daß die Methode des Schaffens nicht schutzfähig ist (S. 74f) - somit ist der künstlerische Aufwand der Repro-Fotografie oder des reproduzierten Gemäldes ohne Belang. Ebenso kann eine bloße Idee nicht schutzfähig sein (BGH GRUR 1987, 704/706 usw.). Unterm Strich sind naturgetreue Kopien gemeinfreier 2D-Werke nicht schutzfähig, egal mit welcher technischen Methode diese hergestellt wurden. --RalfRBerlin09 09:18, 11. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich fang mal auf der andern Siete an. Woran erkennt der Gläubige ium was für ein Heiliger es sich auf der Ikone bfindet. Nicht am Gesicht wie bei der Mona Lisa, sondern am Gegenstand denn er trägt, oder das Tier das immer mit im abgebildet wird. Vereinfacht gesagt eine Ikone die den Apostel Simon Petrus abbildet wird wie folgt aussehen; alter Mann mit lockigen Haar und Bart (und Heiligen Schein) und Schlüssel in der Hand (ggf noch Schiff, Buch, Hahn oder umgedrehtem Kreuz). Da ist trotz denn relativ striketen Vorgaben des Bildaufbaues, durchaus viel künstlerische Leistung möglich, vorallem beim Gesicht. Ergo geh ich im Zweifel mal von Urheberrechtlich geschütz aus, es sei den es kann nachgewisen werden das es sich wirklich um eine 1:1 Kopie eines alten und daurch freien Werkes handelt.Bobo11 09:59, 11. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Dem stimme ich zu. Meine Bemerkungen betreffen nur reine Kopien. --RalfRBerlin09 10:03, 11. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
@Bobo11: Nein auch gerade das Gesicht muss "gleich" sein. Deshalb wirken die orthodoxen Ikonen auf unbedarfte Betrachter auch oft so ausdruckslos, in die Gesichter sollen keine Emotionen gelegt und gelesen werden (außer ihrer Entrückung?). Petrus muss immer das gleiche Gesicht haben. Es werden übrigens auch Ikonen von Angehörigen der Kirche im modernen Sinne kopiert: in verschiedenen Größen gedruckt und auf Holztäfelchen geklebt und verkauft (ich glaube zum selbstkostenpreis, ich habe nen Agios Antonios für 1,50€) oder zu bestimmten Anlässen an die Gläubigen verteilt. -- Frente 11:20, 11. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Bevor das hier ganz einschläft und ich genauso schlau bin wie vorher: Natürlich gab es für das ganze "Genre" stilgebende Maler, sicher gelten mache Werke als Kunst (natürlich meist ältere) - nur hängen die nicht in unabgeschlossenen kretischen Kapellen. Andererseit werden ältere Ikonen, die zu sehr von der Zeit mitgenommen wurden, auch übermalt und sehen dann aus wie neu - wobei es dann wieder von Erfahrung und Können des Handwerkers / Künstlers abhängt, ob er evt. Abweichungen vom Üblichen mitrestauriert oder so malt, wie er es immer tut. -- Frente 10:30, 16. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Nu denn, bevor dies Thema bis ins nächste Jahr hier steht. Um was geht's? Ich habe vor, die Artikel zu den Heiligen, die der Ost- und Westkirche gemein sind, mit den meist fehlenden Bildnissen der Griechisch-Orthodoxen Richtung auszustatten. Vorher wollte ich mich nach der Rechtslage erkundigen, da ich weiß, dass viele Ikonen jüngeren Datums sind. Manche datiert, manche nicht, manche mit Signatur des Künstlers/Handwerkers manche nicht.

Ich werde mich also bemühen, möglichst gemalte Ikonen älter als 100 Jahre abzulichten und ansonsten befolge ich RalfRs Rat: Nur reine Kopien. Ich denke letzteres trifft sicher auf alle auf Holz gezogenenen Drucke zu, auch falls das Original jünger als 100 Jahre sein sollte. Aber falls einer der Spezis mal Langeweile hat (was nicht anzunehmen ist): Es wäre schon interessant die Rechtslage zu klären für a) alte aber jüngstens übermalte (restaurierte) Ikonen b) Undatierte und unsignierte Originale. Und c) ist das Ikonen(ab)malen ein Handwerk oder ein schöpferisches und urherberechtlich schützenswertes Werk. Die Schöpfer der Originalmotive sind ganz sicher (> 1000 Jahre) lange genug tot.

Und nun könnt ihr's archivieren, Frohe Weihnachten, Frente 21:14, 24. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Kann das Bild hier so belassen werden oder werden damit irgendwelche Rechte oder Gesetze verletzt? Welcher Baustein muss dahin gepackt werden? Gibts da nicht irgendeine Fälschungsgefahr oder so?

MfG, --- Ladyt - DÜPProCC 14:18, 13. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wenn sogar commons die anderen mit einem schlicheten {{PD-GermanGov}} akzeptierst, sollten wir uns keinen Kopf ueber Bilder nichtmehr im Umlaufbefindlicher Geldscheine machen.--tox Bewerte mich! 14:48, 13. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Also kann man das Bild mit {{Bild-PD-Amtliches Werk}} markieren? --- Ladyt - DÜPProCC 18:37, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Holzschnitt aus einer Flugschrift von 1502

Frage eines meiner Mentees: --Reinhard Kraasch 11:16, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ein paar Fragen zum Urheberrecht:

Ich möchte einen Auschnitt eines Bildes hochladen. Das Bild ist ein Holzschnitt aus einer Flugschrift von 1502.

Voraussetzungen:

- die Flugschrift ist frei zugänglich in verschiedenen Bibliotheken Europas

- das Titelblatt ist bereits publiziert in einem Buch zur Reformationsgeschichte (ohne Quellenangabe)

- die Flugschrift ist digitalisiert zugänglich über die Bayrische Staatsbibliothek und kann als pdf heruntergeladen werden (für privaten Gebrauch oder für Forschungszwecke)

darf ich problemlos einen Auschschnitt des Titelblattes hochladen?

Danke für eine Antwort. --Sanju 09:55, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

wenn der Urheber kein biblisches Alter von rund 350 Jahren erreicht hat selbstverständlich.--tox Bewerte mich! 13:31, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Kann dieses Logo der Kinder- und Jugendserie Schloss Einstein auf der deutschen Wikipedia (als SVG-Datei) hochgeladen werden? – PsY.cHo, 14:56, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Da gibt es keine Probleme. -- Chaddy - DÜP 15:04, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Buchtitelblatt, Adlermotiv

Schöpfungshöhe? --Disposable.Heroes 20:12, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Nein. jodo 23:23, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Frage zu Bearbeitung einer Briefmarke

Hier: Wikipedia:Bilderwerkstatt#Frédéric Joliot-Curie kam die Frage auf, ob eine Bearbeitung einer DDR-Briefmarke gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:45, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Amtliche Briefmarke (Deutschland) und Amtliches Werk, ersterer in der Lizenzvorlage verlinkt, schaffen keine Klarheit?-- Wiggum 23:29, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ah, verlesen, weil etwas missverständlich. Da in § 5 in der Praxis nur Abs. 1 auf Briefmarken angewendet wird, ist es gemeinfrei und man kann den Löschantrag der IP auf commons löschen, danke. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:51, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ein amtliches Werk ist ja auch nicht gemeinfrei, sondern ein Urheberrechtsschutz ausgenommenes Werk. D.h ich darf sie zwar frei nutzen, es muss aber immer ein amtliches Werk bleiben, und das schliest nun mal leider eine frei Bearbeitbarkeit aus (Besonders ein Verfremden ist nicht zulässig). Bobo11 23:56, 15. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Wenn die Briefmarken gem. LG München (Az. 21 S 20861/86) in § 5 Abs. 1 und nicht in § 5 Abs. 2 fallen, wie der Artikel Amtliches Werk angibt, so genießen sie keinen urheberrechtlichen Schutz, § 62 wird nicht angewendet und es ist eine freie Bearbeitbarkeit gegeben. Auch der Lizenzbaustein beruft sich auf § 5 Abs. 1. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 00:02, 16. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Einzelne Teile unterliegen weiterhin dem Urheberecht, deshalb liegen die Rechte beim Grafiker. Löschen --84.141.225.55 01:33, 16. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wir haben hier die grundsätzliche Regelung, dass wir amtliche Briefmarken (egal woher) als amtliche Werke nach § 5 Abs. 1 UrhG betrachten (freie Bearbeitbarkeit gegeben), BASTA --Historiograf 16:24, 16. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Schade, dass du deine sehr richtige Aussage leider duch das „BASTA“ abwerten musstest... -- Chaddy - DÜP 19:16, 16. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Vorgehensweise zur Auslagerung von Artikelteilen in einen eigenen neuen Artikel

Hallo, ich möchte aus einem vorhandenen Artikel einen größeren Teil auslagern in einen neuen Artikel. Vermutlich gibt es hierfür eine vorgegebene Vorgehensweise, um die Artikelhistorie mit zu übertragen, allerdings ist mir diese nicht im Detail bekannt. Bitte um einen Hinweis.--Belsazar 09:09, 16. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wichtig ist das ersichtlich ist aus Welcher Version du die auslagerung gemacht hast. Dafür legt man einen Link auf die endsprechende Version auf der Diskusionseite an. Auch in der Zusammenfassungszeile im Ursprungs- und Zielartikel entsprechend vermerken. Wichtig dabi ist, dass man auch nach zig. Jahren in der History noch sieht, dass es eine Auslagreung ist, und sie auch nachvorlziehen kann. Nachlesen kast du es unter Wikipedia:Urheberrechte beachten#Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen, Arbeitskopien. Bobo11 10:11, 16. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ok, danke!--Belsazar 20:02, 16. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Letzte Ausgabe einer Zeitung

Guten Morgen. In einem heute erhaltenen Buch ist die letzte Ausgabe einer deutschen Besatzungszeitung von 1945 abgebildet. Diese besteht nur noch aus dem Zeitungskopf, einer Schlagzeile und vier Sätzen. Photos sind nicht abgedruckt. Eine knappe amtliche Mitteilung (also nicht von der Redaktion) mit sonst gar nichts anderem. Ich nehme an, dass auch so etwas nicht eingestellt werden darf? --Marcus Schätzle 09:25, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Einscannen + Sharehoster + hier verlinken = sinnvolle Antwort. sугсго 09:33, 17. Dez. 2008 (CET) (Bei vier Sätzen kann es so und so sein)[Beantworten]
In Ordnung. Mache ich. --Marcus Schätzle 09:34, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
So, hier auf die Schnelle ein Scan: [1] --Marcus Schätzle 10:29, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Der Text ist als Amtliches Werk nach deutschem Recht gemeinfrei, der Rest ist nicht schützbar. Das könnte soagr auf den Commons passen - wobei es dort Probleme mit dem niederländischen Ursprungsort geben könnte. sугсго 11:00, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
PS: Lizenz wäre : Für den Text: Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk, für den Rest: Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe sугсго 11:00, 17. Dez. 2008 (CET) PS: Bitte einen besseren Scan, ja?[Beantworten]
Danke. Natürlich nen besseren Scan, wie ich schrieb, war auf die Schnelle. --Marcus Schätzle 11:02, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Nachtrag fürs Archiv: Das Bild ist jetzt hochgeladen und im Artikel Deutsche Zeitung in den Niederlanden eingebunden. --Marcus Schätzle 14:10, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ist eine Wappenbegründung ein amtliches Werk?

Vorhergehende Diskussion auf meiner Benutzerdiskussion zur Problematik: [2]

Kurze Zusammenfassung: Gilt eine nicht im Amtsblatt (S. 701) veröffentlichte Wappenbegründung, die aber den Titel "Wappenbegründung im Anhang zur Wappengenehmigung für die Gemeinde Saarfels vom 3. August 1970" trägt, als amtliches Werk? Da die Wappenbegründung nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde, ist die in der vorhergehenden Diskussion aufgeworfene Frage nach UrhG § 5 (2) wohl ohne Bedeutung. --jergen ? 11:05, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich habe keine Bedenken --Historiograf 14:05, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich auch nicht. Wappenbegründungen sehe ich als sowas wie Gesetzeskommentare an. Was meint der Wappenpapst? --RalfRBerlin09 23:44, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Bundesarchiv-Bilder

Zum Thema Bilderberg (Ansprechen weiterer Institutionen) äußerte ich mich in einer Mail an wikide-l wie folgt: "Es wurde bereits angedeutet, dass bei den Verhandlungen mit dem Bundesarchiv jegliche bildrechtliche Erfahrung, die wir in der Wikipedia gesammelt haben, ignoriert wurde. Ich kann hier nur mein aeusserstes Misstrauen gegen alle zum Ausdruck bringen, die an den Geheimverhandlungen beteiligt waren. Wer wie ich als Archivar die Szene kennt, weiss, dass kein Archiv eine saubere Rechteklaerung wie wir betreibt. Es waere das mindeste, dass bei jedem uebernommenen Bild eine nachvollziehbare Darlegung des Rechte-Status (aus welchen Gruenden ist das Bundesarchiv Rechteinhaber?) beigegeben wird. Es gibt hinreichend Hinweise, dass sich nicht wenige unfreie Bilder, ueber die das Bundesarchiv nicht verfuegen kann, im Bildbestand befinden. Ein aehnliches Problem war doch auf Commons bei den Flickr Commons Bilder ("no known restrictions" bekannt). Bevor man nun bei anderen Institutionen weitersammelt, waere es dringend notwendig. die in der Wikipedia und teillweise auch auf Commons ueblichen Dokumentationsstandards hinsichtlich der Rechteklaerung zugrundezulegen. Wir wollen freie Inhalte schaffen und nicht Inhalte, die ein Archiv fuer sich beansprucht und uns gnaedigerweise mitteilt. Nachnutzer ziehen die ***karte, denn es gibt keinen gutglaeubigen Erwerb von Nutzungsrechten, und ob die Kosten der Rechtsverfolgung dann vom Bundesarchiv wiedergeholt werden koennen, ist mehr als zweifelhaft." --Historiograf 14:05, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Es sollten beim Hochladen von Bildern auf Commons für alle die gleichen Anforderungen gelten. Davon unabhängig: Gegen die Schärfung des Bewußtseins bei urheberrechtsfragen für alle Beteiligten ist nichts einzuwenden. -- Mathias Schindler 19:47, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Histos Bedenken bzgl. unfreier oder sonstwie urheberrechtlich nicht sauber geklärter Bilder teile ich. Besonders der Bestand Bild 146, eine „Sammlung von Repro-Negativen“, scheint bunt gemischt zu sein. Da findet sich schon auch mal ein Bild vom US-Militär. -- Rosenzweig δ 19:58, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Mehr als nur eins: [3], [4], es lassen sich sicher noch mehr finden. -- Rosenzweig δ 20:03, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich habe bei so ziemlich allen Bildern aus dem Bundesarchiv, die die zeit plusminus 1945 angehen Bedenken bzw. Bauchschmerzen. Tut mir leid, aber ich mag nicht glauben, daß Fotos von Heinrich_Hoffmann_(Fotograf) gemeinfrei sind. Wenn er wirklich keine Erben hatte, dann müßte eine Freigabe des Freistaats Bayern vorliegen. Auch wenn all sein hab und Gut nach dem Krieg konfisziert wurde, das Urheberrecht ist davonnach deutschem Recht nicht betroffen. Nach USA-Recht sind seine Bilder in den USA Public Domain, wir müssen aber Schutzlandprinzip beachten und damit sind diese Fotos bis zum 31. 12. 2027 geschützt. Und ADN-Fotos aus DDR-Zeit als gemeinfrei zu betrachten ist die gleiche verdammt heiße Baustelle wie TASS-Bilder. Wie bereits mit ihm persönlich besprochen stimme ich Histo hier voll und ganz zu. --RalfRBerlin09 21:56, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wer sagt denn, dass die Bilder gemeinfrei sind? Die Bilder wurden vom Bundesarchiv unter CC-by-SA-3.0 freigegeben, weil das Bundesarchiv die Rechte an den Bildern hat. — Raymond Disk. Bew. 22:28, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ok, dann also nicht gemeinfrei sondern CC, mein Fehler. - kann das Bundesarchiv die Freigabe der Erben oder des Landes Bayern als CC vorweisen? Oder kann das Bundesarchiv nachweisen, daß sie in die Erbfolge eingetreten sind? Auch wenn der Urheber ein verurteilter Verbrecher ist, erlöschen die Urheberrechte nicht. Siehe der jahrelange K(r)ampf um Hitlers "Mein Kampf", Bayern war Erbe der Urheberrechte an dem Werk (was auch immer man davon halten will, es ist ein Werk nach UrhG, das steht nicht zur Debatte). --RalfRBerlin09 22:42, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
haha, Godwin -- Mathias Schindler 08:53, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Vergiss es, du kriegst keine vernünftige Antwort drauf, siehe diverse Threads hier und bei Commons.-- Wiggum 23:03, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich möchte nochmal ganz klar betonen, daß ich diese Bilderspende ganz toll finde, wir bekommen sehr wertvolles Material, was wir anderso mit der Lupe suchen - ich sehe es aber wie Histo. Er als Archivar kann es gut einschätzen, daß Archive sehr oft denken/annehmen/behaupten, daß sie Rechteinhaber sind. Die Wahrheit sieht doch meistens anders aus, wir nutzen oft genug Bilder, die Archive mit einem (c) versehen, weil sie als Eigentümer meinen, alle Rechte zu haben. Aber es ist eben auch andersrum. Um es nochmal deutlich zu sagen: ich bezweifle die rechtliche Kompetenz des Bundesarchivs, die Urheberrechte der freigegebenen Materialien korrekt einzuschätzen. So schön es wäre, all diese Bilder zu haben - Wikipedia ist strenger in Sachen Urheberrecht als sonstwer - und das soll sich auch nicht ändern. --RalfRBerlin09 23:11, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

So sehr ich mich über die Bildspende des Bundesarchivs freue, so sehr teile ich die Bedenken bezüglich der aus meiner Sicht unklaren Bildrechte. Werbung für Fahrradbereifung aus dem Jahr 1948 ist so ein Beispiel. Der Fotoreporter Herbert Blunck, der als Bildautor genannt wird, hat nachweislich noch Mitte der 1950er Jahre Bildtafeln zu Büchern beigetragen. D.h., die Grundregel 70 Jahre pma kann hier nicht erfüllt sein. Woher hat das Bundearchiv die Rechte an dem Bild, um es unter CC freigeben zu können? Ich kann jedem Nachnutzer nur dringend davon abraten, sich dieser Bilder zu bedienen und werde aus diesen Gründen auch keine Nachnutzung in Wikipedia-Artikel empfehlen oder von mir aus vornehmen. --Eva K. Post 01:04, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Das Bundesarchiv behauptet ja nicht, dass das Bild von Herbert Blunck gemeinfrei sei, die "Grundregel 70 Jahre pma" spielt hier also gar keine Rolle. Was das Bundesarchiv sagt, ist, dass es bei den im Rahmen der Kooperation hochgeladenen Bildern über die Rechte verfügt, sie unter CC-BY-SA freizugeben. Das ist etwas anderes als Gemeinfreiheit und dazu muss der Autor nicht seit 70 Jahren tot sein; er darf sogar noch leben. Hunding hat hier vor einer Weile eine Auskunft des Bundesarchivs zu einem konkreten Bild, das hier nicht hochgeladen wurde, erwähnt. Er habe folgende Antwort erhalten: "Zu dem Foto Bild 183-1982-xxxxx verfügt das Bundesarchiv nicht über die digitalen Rechte. Eine digitale Nutzung des Bildes ist nicht möglich. Für Ausstellungszwecke, Druck oder Film kann das Foto genutzt werden." Daraus würde ich den Umkehrschluss ziehen, dass das Bundesarchiv entgegen hier geäusserter Befürchtungen eben doch sehr genau abgeklärt hat, ob es bei den hochzuladenden Bildern alle für die Freigabe notwendigen Rechte erworben hat. Raymond schrieb: "Das Bundesarchiv hat nur solche Fotos unter CC-by-SA-3.0 gestellt, an denen sie die Rechte haben. Explizit wurde auch auf der Pressekonferenz erwähnt, dass sie mit vielen ADN-Fotografen Zusatzverträge für die Webnutzung abgeschlossen haben. Fotos von Fotografen, die dem nicht zugestimmt haben, wurden nicht freigegeben." Das Bundesarchiv hat uns nicht mitgeteilt, welche Verträge es mit wem abgeschlossen hat, um die Rechte an bestimmten Bildern zu erwerben, aber es hat offenbar versichert, dass es das immer getan hat, wo es notwendig ist. Gestumblindi 03:49, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Es kann also auch sein, daß das Bundesarchiv die Rechte nicht direkt vom Urheber erhalten hat, sondern z. B. von einer Bildagentur, einem Verlag oder jemand Anderem, an den der Urheber zuvor die Nutzungsrechte übertragen hatte? --88.134.44.154 03:57, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
So ist es höchstwahrscheinlich bei den ADN-Bildern gelaufen: Fotograf macht Bild für ADN, ADN erhält Nutzungsrechte, diese Nutzungsrechte kommen dann ans Bundesarchiv, das für neue Nutzungsarten (Internet) dann noch Verträge mit manchen der jeweiligen Urheber (Fotografen) abschließt. Bei den anderen Pressearchiven, deren Bilder im Bundesarchiv und nun auf Commons gelandet sind (Scherl via ADN, Transocean und andere) kann Ähnliches vermutet werden. Allerdings nur vermutet, Details sind unklar. Für den von mir oben angesprochenen Misch-Bestand Bild 146 („Sammlung von Repro-Negativen“), dessen Provenienz (Herkunft) nicht angegeben ist, ist allerdings zumindest mir völlig unklar, wie das Bundesarchiv an die Bildrechte, die zu besitzen es versichert, gekommen ist. -- Rosenzweig δ 07:51, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Was ist denn das für eine Argumentation, wenn man aus EINEM Beispiel, dass das Bundesarchiv offensichtlich über Informationen zu den Rechten verfügte, folgert, dass man in allen Fällen "sehr genau" Bescheid weiss? Wir müssten hier nicht Rätsel raten, wenn die Rechtslage bei jedem einzelnen Bild angegeben wäre. Die Nutzungsrechte am Fotoarchiv Heinrich Hoffmann liegen hinsichtlich des unter www.bsb-muenchen.de/Bilder.591.0.html digitalisierten Bestands sicher beim Freistaat Bayern - es leuchtet zunächst einmal nicht ein, dass das Bundesarchiv für seine Hoffmann-Bilder korrekt die erforderlichen ausschließlichen Rechte erworben hat. --84.62.86.237 14:25, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ist das eine Vermutung oder Wissen, wenn ja, sogar mit Beleg? Im übrigen sind keine "ausschließlichen" Rechte nötig. -- Mathias Schindler 18:18, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Mir fehlen ganz eindeutig die Belege für die bloßen Behauptungen, daß bei der Lizenzierung der Bundesarchiv-Bilder alles korrekt sei. So lange das nicht frei nachvollziehbar ist, ist maximales Mißtrauen geboten. Und mehr als wortreiche Behauptungen und Vermutungen als Antwort auf die berechtigten Zweifel habe ich bisher nicht gelesen. --Eva K. Post 16:30, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Es fällt schwer, Bedenken ernstzunehmen, die mit Sätzen wie "die Grundregel 70 Jahre pma kann hier nicht erfüllt sein", was hier rein gar nichts zur Sache tut, vorgebracht werden. Ich gehe davon aus, dass uns das Bundesarchiv nicht anschwindelt. Es sagt, dass es über die nötigen Rechte verfügt. Und wird denn irgendjemand ernstlich annehmen, dass es seinen Vertrag mit Wikimedia ohne Beratung durch einen kompetenten Juristen geschlossen hat? Ich nicht. Gestumblindi 21:23, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Es fällt schwer, Argumente wie „daraus würde ich den Umkehrschluß ziehen“ ernstzunehmen. Es fällt auch schwer, jemanden ernstzunehmen, der einfach nur auf Stichwort reagiert, dieses rauspickt und den Rest meiner Frage zum Thema nicht mehr liest, aber das habe ich ja schon bei anderen Disputen festgestellt. Ich will wissen, da ja 70 Jahre pma nicht zutreffen kann, wie das Bundesarchiv an die Bildrechte kommt, um die Werke unter CC zu publizieren. Wenn Du, Gestumblindi, das bitte nochmal nachlesen würdest, bevor Du das nächste Mal hektisch in die Tasten greifst, wäre schon viel geholfen. --Eva K. ist böse 14:22, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Juristische Beratung? Wahrscheinlich schon. Kompetent? Vielleicht auch das, weiß nicht. Aber wirklich auf alle Bilder bezogen, die jetzt im Rahmen dieses Projektes auf Commons geladen wurden? Daran muss man doch Zweifel hegen angesichts der aufgezeigten Problemfälle (Hoffmann-Bilder, PD-US-Bilder, abgebildete Kunstwerke wie hierMaler starb 1980 …) Bisherige Entgegnungen auf geäußerte Zweifel liefen im Wesentlichen darauf hinaus, dass mit ADN-Fotografen Zusatzvereinbarungen abgeschlossen oder andernfalls die ADN-Bilder nicht unter eine freie Lizenz gestellt wurden. Zu Nicht-ADN-Bildern habe ich noch keine Äußerung gesehen (gibt es eine?) -- Rosenzweig δ 21:51, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Selbstverständlich benötigt derjenige, der ein Foto unter eine freie Lizenz stellen will, ein ausschließliches Nutzungsrecht. Nicht wir haben Belege beizubringen, dass etwas inkorrekt ist, sondern das Bundesarchiv hat in jedem Einzelfall die Pflicht, seine Position als Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte glaubhaft zu machen. Das könnte z.B. durch Angaben für einzelne Gruppen (ADN-Photos, Rechteerwerb via Arbeitsvertrag) erfolgen, wobei ich auch http://archiv.twoday.net/stories/5393192/ zu beachten bitte --Historiograf 21:01, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Auch wenn man mal davon ausgeht, dass sich das Bundesarchiv die Rechte der direkten Bildurheber (also der Fotografen) hat geben lassen, finden sich doch auch Bilder, die Werke von Dritten abbilden. Den aktuellen Link habe ich jetzt nicht mehr zur Hand, aber es gibt eine Serie von 3-5 Bildern einer Skulptur eines Künstlers, für die die Schutzfrist auch noch nicht abgelaufen ist und die sich auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum befindet. Ich bezweifle, dass diese die einzige Bilderserie dieser Art ist. Wurde hier tatsächlich auch die Freigabe des Künstlers eingeholt? Alles in allem zeigt sich leider, dass eine tolle Idee nur mittelmäßig umgesetzt wurde. Offenbar haben weder Bundesarchiv noch Verein einen übermäßig großen Wert auf die Lizenzierung der Bilder gelegt. Wäre es anders, hätte das Bundesarchiv die Bilder wohl kaum als CC-by-sa freigegeben (Urheber: unbekannt? Und wen soll ich jetzt nennen?), wenn die tatsächliche Intention war, dass die Bundesarchiv-Nummer immer bei Verwendung des Bildes angegeben werden muss. Und beim Verein hat man sich offenbar auch keinen großen Kopf um die Lizenzierung gemacht und war froh über alles, was man bekommen konnte. Wäre das Projekt vorher mal mit der Community diskutiert worden, wären Lizenzfragen wohl recht schnell aufgekommen und zumindest eine grobe Durchsicht durch die freigegebenen Bilder durch einen einigermaßen kompetenten Mitarbeiter im Lizenzbereich hätte schon die gröbsten Mängel verhindert. So stehen wir jetzt aber leider mit potentiellen URVs da und dürfen nicht löschen, weil wir AGF für das Bundesarchiv anwenden, um die Beziehungen auf Schönwetter für zukünftige Bilderspenden zu halten. Mir wäre es lieber gewesen, keine Abstriche vom Grundkonzept der komplett _freien_ Medien zu machen, als dafür potentielle nicht-freie Medien als frei zu deklarieren und somit ein großes Problemfeld für die WMF und die Nachnutzer zu schaffen, die über diese Problematik praktisch gar nicht aufgeklärt werden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:29, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich schließe mich allen denjenigen an, die sich ernsthaft Gedanken machen über die Lizensierung gem. cc-by-sa 3.0 durch das Bundesarchiv. Denn eine solche Lizensierung ist von denjenigen, die die fraglichen Fotos gemacht haben, ja nie gekannt worden. Und Sätzen wie "das Bundesarchiv erklärt, hinreichend Rechte zur Lizensierung nach cc-by-sa 3.0 zu besitzen" möchten wir ja alle gern glauben, aber es wäre hilfreicher, gewiss zu sein, dass da im Eifer der großzügigen Wissensverbreitung sich nicht ein paar Gäule losgerissen haben, die sich später nicht mehr einfangen lassen. Klarstellung durch das Bundesarchiv ist damit ein dringender Wunsch. --Nocturne 14:58, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Was bringt dich denn zur Vermutung, dass eine Institution wie das deutsche Bundesarchiv, das gewiss nicht irgendein kleines, in Bildrechtsfragen unbedarftes "Winkelarchiv" ist, und über die nötige finanzielle und personelle Stärke (800 Bedienstete!) verfügt, so einen Vertrag abschliesst, ohne sich ganz sicher zu sein, über welche Rechte es verfügt? Aber du kannst dich ja wohl selbst an das Bundesarchiv wenden, wenn du dir solche Sorgen machst - auf seiner Website ist unter "Justitiariat, Innenrevision" eine Person mit Telefonnr. angegeben, die laut dieser Beschreibungsseite "für allgemeine Rechts- und Prozeßangelegenheiten des Bundesarchivs" zuständig ist. Gestumblindi 17:43, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Was soll denn dieser Beitrag? Warum viele Zweifel haben, dürfte in der Diskussion und angesichts der Beispiele hinreichend deutlich geworden sein. Dass außer den teils mit ADN-Fotografen geschlossenen Zusatzvereinbarungen bzgl. Internet kaum Details zu den beim Bundesarchiv vorhandenen Rechten und ihrem Erwerb bekanntgegeben werden, macht stutzig. Ein Satz wie „Aber du kannst dich ja wohl selbst an das Bundesarchiv wenden, wenn du dir solche Sorgen machst“ kommt zudem nicht gerade sonderlich freundlich rüber. Eher patzig und hämisch. -- Rosenzweig δ 19:26, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Nun, niemand wird bestreiten, dass es bei vielen Bildern überraschend wirkt, dass das Bundesarchiv die notwendigen Rechte haben soll. Da es aber durchaus in jedem Fall möglich ist, dass das BA wirklich die dafür nötigen Verträge abgeschlossen hat, und da Commons:Bundesarchiv/de "In der Vereinbarung zwischen Wikimedia Deutschland und dem Bundesarchiv wird u.a. versichert, dass das Bundesarchiv die hinreichenden Rechte besitzt, um die Bilder unter dieser Lizenz bereitzustellen" sagt, sehe ich keinen Grund, dieser Versicherung des Bundesarchivs als grosser, leistungsfähiger Institution nicht einfach zu glauben. Wie Berntie unten schreibt, tun wir damit nichts anderes, als das, was wir z.B. bei als selbsterstelltes Werk deklarierten Bildern auch tun. Gestumblindi 20:07, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich sehe schon Gründe, das zumindest nicht für alle Bilder zu glauben, denn manches erscheint einfach nicht plausibel, siehe Beispiele in der Diskussion. Zu selbsterstellten Bildern s.u. -- Rosenzweig δ 20:32, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Auch ich glaube nicht, dass das Bundesarchiv wirklich die Rechte für alle hochgeladenen Bilder hat. Nur:

Wenn ich ein Bild auf Commons hochlade, dann reicht es, wenn ich irgendwen (notfalls mich selber; dann brauche ich nichtmal ein Mail schicken) finde, der Wikimedia per Mail bestätigt, dass er der Rechteinhaber ist. Dass das kein Nachweis für irgendwas ist, sollte klar sein.

Wenn also das Bundesarchiv Bilder hochlädt (hochladen lässt) und Wikimedia bestätigt (wichtig! gehe davon aus, dass das geschehen ist!), dass es der Rechteinhaber ist, ist das genauso zu werten: Es entspricht den Richtlinien der Commons, bietet aber keinerlei Garantien für irgendwas. Macht man daraus ein Problem, so müsste man auch aus allen als selbsterstelltes Werk deklarierten Bildern und allen OTRS-Bildern ein Problem machen. Echte Nachweise gibt es nämlich in keinem Fall. --BerntieDisk. 19:47, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Das Hochladen selbsterstellter Bilder erfolgt allerdings normalerweise nicht im Zehntausenderpack und ist üblicherweise nicht von Pressemitteilungen begleitet. Ein Projekt, das die Öffentlichkeit dermaßen selbst sucht, muss auch die Nachfragen ebendieser Öffentlichkeit aushalten. In Fällen, in denen das selbst erstellt unplausibel erscheint, wird auch jetzt schon nachgehakt. Und nichts anderes passiert auch bei den Bundesarchiv-Bildern. -- Rosenzweig δ 20:32, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Das ändert am Prinzip insofern nichts, als nicht nur "selbst erstellte", sondern auch OTRS-Bilder genauso vom Fehlen eines belastbaren Nachweises betroffen sind (es existiert für kein halbwegs aktuelles Bildchen ein solcher). Auch eine Pressemitteilung macht eine URV mMn weder wahrscheinlicher noch unwahrscheinlicher. Genausowenig dürften, falls wirklich URVen unter den Fotos sind, diese URVen ein irgendwie besonders geartetes Ausmaß haben. Es sind schließlich nicht alle Bilder vom gleichen Fotografen.
Und schlussendlich hält das Projekt die Nachfragen hier aus. Nur eine Antwort wird (bedauerlicherweise) niemand hier bekommen. Ja, man macht sich hier bis zu einem gewissen Grad juristisch angreifbar. Das tut man aber bei praktisch jedem Foto. Wikimedia hat das offensichtlich einkalkuliert, als man die Regeln für das Hochladen von Fotos erstellt hat.
Das Fazit bleibt für mich: Es existiert für die Mehrheit der Bilder auf Commons keine Garantie für irgendwas. Warum man dann in diesem Fall andere Maßstäbe anlegen sollte, erschließt sich mir nicht (siehe den ersten Absatz dieses Beitrags). --BerntieDisk. 21:55, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Bilder von Footnote.com

http://archiv.twoday.net/stories/5394239/ Siehe dazu auch Commons Village Pump --Historiograf 16:11, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

FAQ zur Lizenz-Ergänzung CC-BY-SA

Kommentar http://archiv.twoday.net/stories/5394307/ --Historiograf 16:30, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Rattenfänger von Hameln

In der WELT stand dieser Artikel über Ratten in Hameln. Als ich mehr wissen wollte und den WP-Artikel Rattenfänger von Hameln aufsuchte, kam mir einiges aus der WELT bekannt vor. Googlen und Versionsgeschichte ergab folgende Peinlichkeit: Der Artikel wurde im Januar 2004 von einer IP eingestellt (nur diese Bearbeitung). Im Oktober fragte jemand auf der Disk. nach, ob es nicht ein Plagiat von Hameln.de ist. Es gab eine fragwürdige Antwort; tatsächlich stimmt die WP-Urversion mit dem Hameln-de-Text genau überein. Da der Artikel schon früh verändert wurde, ist es zumindest wahrscheinlich, dass die WP von Hameln.de "genommen" hat, nicht umgekehrt.

Wie gehen wir mit sowas um? Der Artikel ist mittlerweile erheblich ausgebaut worden. Ein Löschantrag erscheint mir reichlich radikal.-- Ziko 18:39, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wenn die Versionsgeschichte verseucht ist, dann löschen. -- Mathias Schindler 19:43, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Mal nicht übertreiben, siehe auch WP:TP. Außerdem ist das eine derart alte Altlast, da macht es keinen Sinn, korrekter als der Papst zu sein...
Da steht „Nach Brüder Grimm "Deutsche Sagen"“. Heißt das, dass dieser und der längst gemeinfreie Originaltext weitgehend identisch sind? Ich habe den Originaltext gerade nicht zur Hand. Wenn das aber stimmt, macht nur der kleine Absatz danach (ab: „Der historische Kern der Rattenfängersage“) Probleme. Und der fällt wohl nicht unter SH. -- Chaddy - DÜP 21:00, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Wenn es mehr als ein WP:TP ist müssen wir auch bei Altlasten hart vorgehen. Also wenn sich ein urheberrechtlich geschütztes Werk immernoch in der aktuellen Version mitverbaut ist müssen wir löschen. jodo 23:35, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
An Chaddy: Wahrscheinlich ist es eine Zusammenfassung nach Grimm mit eigenen Worten, das hätte Schöpfungshöhe. Grundsätzlich wäre Löschen am sichersten, allerdings - könnte man nicht nur diese Passagen entfernen, die vom Plagiat übrig geblieben sind? Danach könnte ja jemand dann anständig zitieren.-- Ziko 14:52, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Wartet einfach mal Histos Statement ab. Ich frage ihn gleich mal, ob er sich hirzu äußern könnte. -- Chaddy - DÜP 17:13, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich sehe darin einen Sturm im Wasserglas. Wo soll da etwas Geschütztes vorliegen? Und wenn es jemand, sieht, dann bitte ausführlich begründen --Historiograf 20:55, 18. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Verwendung von eigenen Texten andernorts

Ich möchte eigene Texte, die ich selbst in die Wikipedia gestellt habe, andernorts im Internet veröffentlichen, ohne auf eine Lizensierung unter GFDL aufmerksam zu machen. Darf ich das unter der Voraussetzung, dass ich ausschließlich meinen Text ohne spätere Bearbeitungen dritter verwende? 80.135.220.205 20:26, 19. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Kurz: ja, natürlich. --AndreasPraefcke ¿! 20:50, 19. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Danke für die Auskunft. 80.135.220.205 20:55, 19. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Hallo, auf die Gefahr hin, dass ich wieder nerve: In einem geplanten Artikel ließen sich Aussagen zum Altar der dortigen Kirche mit alten Fotos untermauern, die auf www.bildindex.de zu sehen sind. Ein Link auf die komplette Seite, die das Bild anzeigt, ist nicht möglich, weil das (absichtlich, um Verlinkung zu verhindern?) verhindert wurde, aber ein Link auf das Bild als Einzelnachweis wäre möglich. Kann das Probleme geben? --Stuby 21:10, 19. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Was im Netz als Bild rumliegt, ist auch verlinkbar. Es gibt nur ganz wenige Möglichkeiten, dies zu verhindern. Sag mal die konkrete Stelle. --RalfRBerlin09 19:03, 20. Dez. 2008 (CET) PS: du nervst nicht ;)[Beantworten]
Dito. Aber schau mal genau was das für Bilder sind. Bildindex enthält auch tausende PD-Bilder, die du dann auch gern hier hochladen könntest. Wäre aber ein Einzelprüfungsfall. Christian Bier (Disk.) (+/-) 19:33, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Es handelt sich um dieses und dieses Bild. Die Bilder sind gut 70 Jahre alt, wenn der Fotograf nicht kurz darauf tot zusammengebroch ist, dürften sie nicht gemeinfrei sein, denke ich. Was ich noch nie geschafft habe, ist, einen Link auf die Bildindex-Seite mit Navigation und dem Bild zu setzen, der dann auch funktioniert. Ein Link in dieser Art kommt dabei raus, und der funktioniert einmal oder zweimal oder bis zum nächsten Browserstart oder am selben Tag oder keine Ahnung. Wahrscheinlich kann man das auch anders machen, aber dafür bin ich zu doof. --Stuby 09:36, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

In wie weit müssen wir vielleicht die genannte Vorlage bezüglich des Hinweises der Deutschen Post AG abändern?

„Herausgeber der Postwertzeichen mit dem Aufdruck "Deutschland" ist das Bundesministerium der Finanzen. Die Abbildungen dieser Postwertzeichen aus der "Philatelie aktuell" dürfen nur für Publikationszwecke im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Herausgabe verwendet werden. Die Marken müssen allerdings entweder in einer Vergrößerung (>125%) oder einer Verkleinerung (<90%) gegenüber dem in der Darstellung unveränderten Original abgebildet werden. Beim Abdruck eines schrägen schwarzen Balkens als Entwurfskennzeichen über eine Ecke des Postwertzeichens kann dieses auch in Originalgröße abgebildet werden. Eine andere Verwendung der Abbildungen (z.B. für die Gestaltung von Produkten) ist nur mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen zulässig.“

Deutsche Post AG

Quelle: Webseite der Deutschen Post
Gruß kandschwar 21:12, 19. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

mE gar nicht. Das hatten wir schonmal ausdebattiert. Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:45, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Wer das mit Vergrößerung und Verkleinerung geschrieben hat, meinte entweder nur den Print-Bereich oder hat keine Ahnung. Das kann man nämlich im Internet unmöglich fordern und einhalten. --RalfRBerlin09 18:47, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wo muss der GNU-FDL-Hinweis stehen?

Jemand möchte eines unserer Bilder, das unter GNU-FDL steht, für ein Banner verwenden. Das Banner wird auf mehreren Seiten einer Website stehen. Muss der Hinweis auf den Urheber, Lizenz etc. pp. laut unseren Lizenzbestimmungen unter jedem Banner stehen oder irgendwo auf jeder Seite oder im Impressum oder sonstwo? --Streifengrasmaus 15:37, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich würde als erstes den Bildautor direkt befragen, der kann direkt angeben, wie er die Lizensierung wünscht. Und das kann durchaus von den allgemeinen Gepflogenheiten abweichen. Bei mir siehts so aus: http://www.fahrradmonteur.de/impressum.php (ich habe allerdings alle Autoren gefragt, ob es so in Ordnung geht). Ansonsten müßte Urheber und Lizenz bei jedem Banner stehen, die Quelle Wikipedia jedoch nicht. --RalfRBerlin09 18:45, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke. Der Bildautor ist nicht mehr aktiv und hat auch keine email angegeben, allerdings kann ich die vielleicht unter seinem Realnamen ergooglen. --Streifengrasmaus 19:12, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Bundestagsdebatten

Im UrhG steht in § 48: Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten worden sind.

Interpretiere ich das richtig, dass Bundestagsdebatten und Debatten in Gemeinderäten (zumindest aus öffentlichen Sitzungen) als staatlichen/kommunalen Organen demnach benutzt werden können? Fallen Landtage/Kreistage etc. auch unter kommunale Organe? --::Slomox:: >< 16:15, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich interpretiere es so, ja. Ich werde aber mal im Schricker nachsehen. --RalfRBerlin09 19:01, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Katzenberger in Schricker, S. 180ff verneint das öffentliche Interesse als Grund für den Ausschluß bestimmter amtlicher Werke vom Urheberrechtschschutz...' pauschal. <Zitat>: Zu fordern ist vielmehr ein qualifiziertes öffentliches Interesse, welches jedenfalls in Bezug auf § 5 Abs. 2, wie schon dessen Wortlaut zeigt, ein bestimmtes amtliches Interesse sein muss.</Ende Zitat>. (Hervorhebungen in der Quelle ebenso) --RalfRBerlin09 21:17, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wozu bitteschön gibt es den Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Öffentliche_Rede_(Urheberrecht) ???? --FrobenChristoph 01:00, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

"Vervielfältigung und Verbreitung" → Veränderungen nicht explizit erlaubt → nicht frei genug. --88.134.44.154 02:43, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ein gewisses Veränderungsverbot gibt es eh, auch bei Bildern. Man darf nicht alles ändern, auch wenn eine freie Lizenz vorliegt. Zitate dürfen nie verändert werden, ohne daß dies entsprechend gekennzeichnet ist. --RalfRBerlin09 17:55, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Üblicherweise richten wir uns nach dem höchsten Schutzniveau in DACH, sonst könnten wir Hundertwasserhausbilder aus dem gegenüberliegenden Haus zulassen. Da Ö und CH nicht mitziehen, sollten wir davon Abstand nehmen --Historiograf 18:38, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ok, erscheint logisch. --RalfRBerlin09 22:33, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

cc-by-nc-sa

Die Frage gehört eigentlich nicht hierher, hier lesen aber mehr Leute mit... Da gibts 2 Videos mit der genannten Lizenz:

Die würden mir bei Wikiversity gut gefallen. Ich sehe leider keine Möglichkeit, die Dateien dort zu nutzen :-( Bemerkenswert finde ich, daß das ZDF CC-Lizenzen verwendet. Da scheint ein Umdenken bei den "Profis" einzukehren...--RalfRBerlin09 19:00, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Hallo Ralf, ich habe leider die Frage nicht verstanden. Was möchtest du denn wissen? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:06, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Gibt es eine Möglichkeit, ein Schlupfloch, NC-Dateien in Wikiversity zu nutzen? --RalfRBerlin09 21:01, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Achso. Ich kenne mich mit der Lizenzierungspolitik dieses Projekts nicht aus, gehe aber mal davon aus, dass sie sich nicht sehr von der unseren unterscheidet. Außerdem müssen AFAIK von der WMF her alle Dateien kommerziell verwendbar sein. Daher ist die Antwort wohl nein. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:04, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich denke da an §52a UrhG (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) Schricker S. 1064 ff liest sich so...--RalfRBerlin09 21:07, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Maßgebend ist die Lizenzpolitik der Foundation: http://wikimediafoundation.org/wiki/Resolution:Licensing_policy .Und Freie Inhalte umfassen nunmal die Möglichkeit kommerzieller Nutzung. Zum Vergleich, ob das sinnvoll ist, sei mal ein Vergleich zu freien Softwareprojekten erlaubt. Wie "frei" wäre Linux, wenn man es nicht kommerziell nutzen dürfte? Oder Gimp, wenn man damit keine kommerziellen Bilder bearbeiten dürfte? Ich denke NC hat hier, Stricker hin oder her, keine Chance. Wobei ja Verlinkung auch die Notwendigkeit nicht unbedingt vorhanden ist. --Kolossos 22:25, 20. Dez. 2008 (CET) P.S.: Die Videos waren ganz interessant. Da diese von meinen GEZ-Gebühren produziert wurden, wünsche ich mir, dass freie Lizenzsierung bei den öffentlich rechtlichen zum Standard wird. --Kolossos 22:25, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

EDP definieren.-- Wiggum 22:27, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

ÜLgG hinzunehmen. --Port Disk. 22:39, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Entscheidend ist, was die Policy der WMF erlaubt: einen sehr kleinen Anteil an nicht-freien Medien, wobei diese nicht auf Vorrat nach dem Motto "Wir könnten bei NC jede Menge feiner Bilder von Berufsfotografen kriegen" gebunkert werden dürfen, sondern nur dringend Notwendiges für die Artikelillu abzudecken haben. Es wäre Sache der Community in einem MB solche Ausnahmen zuzulassen. Vor einigen Jahren entschied sich ein bildrechtliches MB für eine Lockerung unserer strengen Haltung, es wurde aber nie umgesetzt. Nachdem das Bundesarchiv, was ich nie für möglich gehalten hatte, uns mit CC-BY beglückt hat, würde ich die Erfolgsaussichten in der Community skeptisch sehen. --Historiograf 18:47, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Werk der Deutsche Bundesbahn = amtliches Werk?

Gehe ich recht in der Annahme, dass Karten der ehemaligen Deutschen Bundesbahn keine vom Urheberrecht ausgenommenen Amtlichen Werke sind? --Mg [ˈmœçtəˌɡeʁn] 19:05, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Es gab bei der Bahn Beamtete, sie selbst war aber kein Amt - also würde ich persönlich meinen, Werke der Bahn sind nicht gemeinfrei. --RalfRBerlin09 21:21, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Dem würde ich mich anschließen. Zudem ist meist bei Karten die Kleine Münze gegeben. Karten fallen auch mE sowieso nicht unter Amtliche Werke, von daher kann §5 UrhG nicht angewandt werden. Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:30, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Upload von Logobilddateien

Welche Voraussetzungen muessen fuer den Upload einer Logobilddatei vorhanden sein bzw. welche Informationen muessen auf der Seite der Datei aufgelistet werden? -- Thomas Tschoellitsch 00:20, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Die Logos dürfen keine Schöpfungshöhe haben. Wichtige Angaben sind wie bei allen anderen Bildern auch: Quelle, Urheber (sofern bekannt) sowie die Lizenz {{Bild-LogoSH}} Christian Bier (Disk.) (+/-) 20:18, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
D. h., wenn ich ein Logo rauflade und einbinde und alle notwendigen Angaben wie beschrieben mache, dass es von anderen kommerziell verwendet werden darf? Anders gefragt: Wenn z. B. man das Logo von Aldi in Deutschland einbinden moechte, wie geht man vor? -- Thomas Tschoellitsch 00:20, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

techn. Schaubild übernehmen

Hallo,
ist es rechtlich möglich dieses Schaubild auf Seite 4 unten in die dt. WP mit dt. Beschriftung zu übernehmen oder müßte man es komplett neu zeichnen? Wenn man es übernehmen darf, welchen Lizenzbaustein müßte es bekommen? Danke für Feedback.
Viele Grüße --Marsupilami 01:42, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich sehe keine Probleme. Der Baustein wäre {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}. -- Chaddy - DÜP 02:14, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke für Dein Feedback. Das Schaubild habe ich unter WP:GWÜ#Osmosekraftwerk Übersichtsgrafik Pressure Retarded Osmosis eingebunden. Viele Grüße --Marsupilami 02:48, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Historische Schallplatten

Hallo, ich möchte gerne historische Schellacks aus meiner Sammlung zur Artikel-Illustration hochladen. Auf Commons ist das verboten, da diese nicht als mein Werk gelten, wie ich eben erfuhr. Ist ein Hochladen zumindest hier möglich? --Mediatus 23:10, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Link to commons
Hier gelten mehr oder weniger die selben Regeln wie auf Commons. Ein Überblick gibt Wikipedia:Bildrechte. Ein Unterschied (der für dich relevant sein könnte) gibt es bei der Frage an wann ein Werk (der angewandten Kunst) Schöpfungshöhe (SH) hat oder nicht. Die Bausteine (bei keiner SH) wären dann {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} oder {{Bild-LogoSH}}. --Isderion 23:31, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Wie steht es mit diesem Bild: http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Schallplatte.jpg?uselang=de . Das soll laut Angabe seit 2002 auf der Wikipedia stehen. --Mediatus 23:40, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich sehe in dem Scan einer historischen Schallplatte ebenso keine Probleme, wie wenn ich mein Auto fotografiere und hier zu einem Artikel reinstelle Wikipedia:Bildrechte sagt mir zu meinen Fall nichts. Ich brauche bitte eine konkrete Antwort. --Mediatus 23:40, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Bitte bemühe dich doch wenigstens ansatzweise, klar zu machen, worum es dir geht. Mit "Scan einer historischen Schallplatte" vermag ich nichts anzufangen, denn es ist trivial, dass du selbstverständlich die Platte auf den Scanner legen kannst, wenn er groß genug ist und das Bild hier veröffentlichen. Vermutlich geht es dir aber um die Umschläge und da gilt genau dasselbe wie für Buchumschläge: Es komtm auf den Einzelfall an. In den meisten Fällen sind die Bilder sicher OK, da es sich um Werke der angewandten Kunst handelt, aber wenn berühmte Künstler sie gestaltet haben, ist Vorsicht geboten --Historiograf 23:57, 21. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

for Histo: File:Polydor H 50181B Heimweh.jpg & File:Schallplatte.jpg --Isderion 00:02, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Das ist sicher bei mir nicht der Fall, da Schellacks früher in aller Regel ganz allgemeine Hüllen erhalten haben. Meist eben nur mit dem Logo des Herstellers oder mit Reklame für andere/ähnliche Platten. Manchmal war neben dem Logo auch ein wenig Gestaltung mit Linien, Sternchen o.ä. oder auch Reklame für Grammophone. Nur sehr wenige dieser in aller Regel sehr labbrigen Papierhüllen waren deffinitiv für eine konkrete Platte gestaltet und meist sind die Hüllen aufgrund ihrer schlechten Qualität nicht mehr erhalten oder völlig zerschlissen. --Mediatus 00:06, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Man hat die Hüllen nach dem Kauf meist weggeworfen und die Platten in Alben oder Ständern aufbewahrt, da eine Aufbewahrung in Hüllen für die sehr zerbrechlichen Platten nicht so ratsam ist. Daher haben die Plattenfirmen auch nicht so einen Aufwand mit den Hüllen getrieben wie zur Zeit der Schallplatte. --Mediatus 00:13, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Also bei den hier für Histo hochgeladenen Coverbilder sehe ich keinerlei Schöpfungshöhe. Die meisten Plattencover, die ausschließlich ein Logo und Text enthalten sollten frei von Schöpfungshöhe sein. Sobald jedoch ein Lichtbild oder eine Grafik verwendet wurden ist, kann man davon erstmal grundsätzlich nicht mehr ausgehen. Bei Grafiken kann noch genauer geprüft werden, bzw. gehen wir im Zweifel von nicht vorhandener Schöpfungshöhe aus. Denn Plattencover zählen zur Gebrauchsgrafik. Die Schwelle der Schöpfungshöhe ist da höher angesetzt. --Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:29, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Christian, das ist die klarste Ansage! Vielen Dank! --Mediatus 10:33, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich habe das Bild zwischenzeitlich verändert, damit es nicht gelöscht wird. Doch denoch: Was meint ihr zur Abbildung von diesen allgemein gehaltenen alten Schellackhüllen? --Mediatus 10:27, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Wenn sie zur Illustration eines Artikels verwendet werden können, dann her damit. Am besten aber immer auf DE hochladen. Bei Commons gibt es einige, die schon in der Anordnung der Rillen auf der Platte Schöpfungshöhe sehem. Bei uns sollten die meisten Bilder sicher sein, wenns im Schöpfungshöhe geht. Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:48, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Sehr gut - wenn jemand dann immer noch Zweifel wegen der Schutzhülle hat, kann man immer noch "löschen". Doch mir bitte vorher sagen, dann lade ich eine Version mit verdeckter Hülle hoch. Ich denke mir halt, daß Schellacks, die eine allgemeine Schmutzhülle haben, auch für den Betrachter einfach "spannender" sind, als nur die schwarze Platte. --Mediatus 11:19, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Steht jetzt unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Polydor_H_50181B_Heimweh_Freddy.jpg auf dem deutschen Wikipedia-Server. Als Baustein habe ich "Bild-PD-Schöpfungshöhe" gewählt. Sollte ein anderer zutreffender sein, bitte ich, diesen entsprechend auszuwechseln. --Mediatus 14:58, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Darf man ein Bild eines Mannes, der vor 145 Jahren verstarb, problemlos verwenden?: Doederlein auf Bayerische Akademie der Wissenschaften Der Fotograf müsste folglich älter als 85 Jahre geworden sein, wenn er mit 10 Jahren Döderlein kurz vor seinem Tod fotografiert hätte, damit die Frist von 70 Jahren noch gälte. Wie müsste ich vorgehen? Dank und Gruß, --Steevie schimpfe hier :-) 09:24, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Sofern sich der genaue Name des Urhebers nicht ermitteln lässt, so könntest du das ganze als PD-alt-100 kennzeichnen und hier hochladen. Die Annahme, dass ein mindestens 145 Jahre altes Bild nicht gemeinfrei ist und irgendjemand daran Rechte beansprucht, halte ich in diesem Fall für unwahrscheinlich. --Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:26, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Alte Ansichtskarten und deren Reproduktion

Unter welchen Bedingungen können Scans von Ansichtskarten (Landschaften, Ortschaften, Gebäude) bzw. deren Reproduktionen in Sammelbänden in Artikel verwendet werden? Dank für jede Hilfe -- Pfir 12:33, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Alles steht auf WP:BR --Historiograf 23:48, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Abbildung nachzeichnen

Ich habe in einer Zeitschrift eine Abbildung gesehen, die den Verlauf einer Erkältung darstellt. Ist es erlaubt, diese sinngemäß nachzuzeichnen oder ist das eine Urheberrechtsverletzung? Wie sollte man das ggf. kenntlich machen? --Jdiemer 14:12, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wenn du sie nachzeichen darfst, darfst du sie auch so verwenden. Abzeichen macht keinen Unterschied.--84.160.201.200 16:09, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke für die Antwort. Soweit war mir das schon klar. Die Frage ist, inwieweit man die Grafik "verändern muss", damit sie als neues Werk gilt. --Jdiemer 16:14, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Es kommt hier darauf an, ob die Abbildung Schöpfungshöhe aufweist, aber da kann man im Prinzip nur wilde Vermutungen anstellen, du kannst dich auch nicht auf ein selbstsicheres "bestimmt keine Schöpfungshöhe!", wie es von manchen hier schnell geäussert wird, verlassen, sobald es sich um mehr als ein paar einfache Formen handelt - und es geht hier ja auch nicht um ein Logo wie das Laufende Auge, da könnte also selbst etwas Einfacheres als das Auge noch geschützt sein (diesem Logo wurde der urheberrechtliche Schutz verwehrt "weil die Eintragung als Geschmacksmuster möglich ist", aber das wird ja bei so einem Erkältungsverlauf nicht gemacht). Wenn nun diese Abbildung Schöpfungshöhe aufweist, dann ist und bleibt sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk, egal ob du sie einfach kopierst oder verändert nachzeichnest. Nur wenn du ein völlig neues Werk schaffst, das bloss noch auf den Informationen über den Erkältungsverlauf, die du der Abbildung entnommen hast, basiert, aber ansonsten grundlegend anders aussieht, könnte es in Ordnung sein, denn Fakten sind nicht schützbar... Gestumblindi 16:27, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Danke für die Ausführungen, das leuchtet ein. Ich habe nochmal etwas gegooglet, offenbar hatte die Zeitschrift auch "abgekupfert", es geht um folgende Grafik: http://www.erkaeltung-online.de/rund_um_erkaeltung/uebertragung_verlauf/ Da ich nun eine verlinkbare Version habe, ist das erstmal erledigt, ich werde den Link auf Erkältung hinterlassen. --Jdiemer 17:17, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Da erkenne ich nun beim besten Willen keine Schöpfungshöhe. Es handelt sich um einen simplen Graphen. -- Rosentod 17:27, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Hat keine SH. -- Chaddy - DÜP 21:18, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Skizzen

Ich frage hier auch noch mal: WP:FZW#Urheberrecht Skizzen aus Fachbüchern. -- Widescreen ® 16:41, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Bildzitate sind hier ein no-go; aber in den meisten Fällen sind einfach Skizzen gemeinfrei, da keine SH. Da es sich um wissenschaftlich-technische Darstellungen handelt, sind die Hürden niedriger und es muss jeder Einzelfall geprüft werden. Aber sehr einfache Gestaltungen fallen nicht einmal unter die kleine Münze --Historiograf 23:50, 22. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Zeitungswerbeplakat

Ist hier noch Schöpfungshöhe vorhanden, wenn ich nur die obere Hälfte oder das obere Drittel verwende? Außer dem Zeitungskopf ist lediglich die Schlagzeile zu entziffern (um letztere geht es mir eigentlich). --Marcus Schätzle 08:43, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Das einzige, was SH begründen könnte ist der Einfall, die Küstenlinie mit der Zeitung zu verbinden. Wenn man sich nicht ganz auf die nicht geschützte Zeitungs-Headline beschränken will, kann man auch das ganze Plakat verwenden, denn das, was allenfalls SH hätte, befände sich in der oberen Hälfte/Drittel --Historiograf 10:58, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Haftung bei Editierung

Eine Frage: Angenommen ich bearbeite ein Werk an dem sich später herrausstellt, dass es urheberrechtlich nicht in Ordnung ist und lade eine neue Version der Datei hoch. Kann ich dann als Editierer haftbar gemacht werden? Die Frage kommt mir, da ich gerne in Datei:CantStopLovingYou.png einen Fehler ausbessern würde, aber vom Zitatstatus nicht überzeugt bin. Vielen Dank jodo 13:06, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich sehe keine Probleme mit dem Zitat. Und ich würde auch die Haftbarkeit für Bearbeitung ausschließen. Letztendlich haftet der Ur-Uploader doch für das was er hochgeladen hat. Wenn nun Korrekturen an dieser Datei vorgenommen werden, ändert das ja nichts daran, dass der Uruploader das Ding hier reingestellt hat. Christian Bier (Disk.) (+/-) 13:56, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Du haftest wohl voll als Mitstörer auf Unterlassen und - soweit Dich Verschulden trifft - auch auf Schadensersatz, wenn Du es vorsätzlich machst, drohen bis zu drei Jahre Haft. Dein Hochladen ist ein sicherer Beweis der Vervielfältigung und wohl auch Verbreitung. sугсго 14:47, 23. Dez. 2008 (CET) (Ich würde deshalb Zweifel am eigenen Handeln nie öffentlich kundtun; je nach Art der Zweifel kommt man am Verschulden und Vorsatz nicht mehr vorbei)[Beantworten]

Es ist nicht das erste Mal Syrcro, dass du dich hier sehr eigenartig äußerst. Ich halte deine Aussagen für unverantwortliche Panikmache --FrobenChristoph 02:02, 24. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Er hat aber recht... -- Chaddy - DÜP 02:11, 24. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Er hat doch nur zum Ausdruck gebracht, dass man, wenn es angebracht ist sich dumm zu stellen, man vorher keine intelligenten Fragen stellen sollte. --Wuselig 02:18, 24. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke für die Antworten. Hat mich in der Annahme bestärkt die Datei nicht zu bearbeiten. jodo 00:52, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Der Artikel ist von hier kopiert worden, allerdings ist das eine Seite aus Meyers Konversationslexikon, somit geht das in Ordnung, oder? --Philipp Wetzlar 14:28, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Na, leicht modernisiert in den Formulierungen ist der Artikel ja schon ;-) ("kämpfte" statt "focht" etc.) und am Ende ergänzt ("Er wurde 1888 kommandierender General des Gardekorps und nahm 1893 seinen Abschied.") Die 4. Auflage des Meyer von 1888-1890 wird hier jedenfalls als gemeinfrei akzeptiert (ich bin mir nicht ganz sicher, warum: schliesslich stammen die Texte von verschiedenen Autoren, die in Einzelfällen auch noch bis nach 1937 gelebt haben können?) und mit dem Baustein Vorlage:Meyers versehen. Der "Ersteller" unseres Artikels hat seine Quelle etwas unpräzise mit "Lexikon 1888" angegeben, aber immerhin. Ich setze also gleich mal den Meyers-Baustein rein, damit hat sich dann auch der Quellenbaustein erledigt, da die Quelle weitgehend klar ist (gut, es fehlt dann eine Quelle für den letzten Satz - aber nur dafür den Baustein reinzusetzen scheint mir etwas übertrieben? Der Meyers-Baustein sagt eh, dass der Artikel mit aktuellen Quellen geprüft und wo nötig überarbeitet werden soll, und dass diese Quellen dann auch angegeben werden sollten). Gestumblindi 14:54, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Die Überarbeitungen am sprachlichen Inhalt stammen alle von mir, ursprüglich war der Text quasi aus dem Meyers kopiert worden, aber trotzdem Danke für die schnelle Hilfe. --Philipp Wetzlar 15:28, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Zur Frage, warum wir den als gemeinfrei akzeptieren: Soweit ich weiß, hat der Verlag versichert, dass alle Urheber von damals schon seit mehr als 70 Jahren tot sind. -- Chaddy - DÜP 18:11, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Meyer 1888: Wirklich gemeinfrei?

Die obenstehende Anfrage hat mich dazu gebracht, darüber nachzudenken: warum wird hier eigentlich davon ausgegangen, dass die Texte aus der 4. Auflage von Meyers Konversationslexikon von 1888-1890 (bzw. 1892 mit den Supplementbänden) gemeinfrei sind? Anonym ist das Werk nicht, es gibt ein Mitarbeiterverzeichnis, siehe http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=101234 und http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=101235 . Genau den einzelnen Artikeln zuordnen kann man die einzelnen Autoren nicht, aber es ist zumindest angegeben, welche Autoren in welchem Bereich tätig waren. D.h. man müsste doch z.B., wenn man einen Artikel aus dem Bereich "Staatengeschichte, Politische Biographie" übernehmen will, zuerst sicherstellen, dass alle Autoren, die an diesem Bereich im Meyers mitgewirkt haben, seit 70 Jahren tot sind? Ein Autor, der 1890 publiziert hat, kann 1938 durchaus noch gelebt haben. Sicher, er wäre ein alter Mann gewesen. Beim Meyer werden wohl vor allem etablierte Wissenschaftler mitgeschrieben haben, wohl kaum jemand unter ca. 30 Jahren. Ein 1890 Dreissigjähriger wär dann also 1938 78 gewesen - alt, aber nicht biblisch. Gestumblindi 15:22, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Soweit ich weiß, hat der Verlag versichert, dass alle Urheber von damals schon seit mehr als 70 Jahren tot sind. -- Chaddy - DÜP 18:11, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Wo und wem hat er das versichert? Gestumblindi 19:02, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Der hat den Job gewechselt. Der arbeitet jetzt beim Bundesarchiv. ;-) --Wuselig 19:47, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich hatte mir eigentlich eine etwas hilfreichere Antwort erhofft :-) - die Frage war auch ernstgemeint: Wenn laut Chaddy "der Verlag versichert" hat, "dass alle Urheber von damals schon seit mehr als 70 Jahren tot sind", dann müsste man das doch auch referenzieren können (wann, wo und wem wurde es versichert? Mich wundert es ja etwas). Gestumblindi 16:00, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich wollte natürlich niemanden von einer ersthaften Antwort abhalten, als mich bei der gezogenen Parallele der Schalk ritt. Hier also meine Meinung zu dem Thema. Es zeichnet uns aus, dass wir uns hier mehr Gedanken zu Urheberrechtsfragen machen, als sich dies manch "offiziele" Institution macht. Deshalb finde ich es etwas verwunderlich, dass sich in Fragen des Bundesarchivs noch niemand von dortiger offizieler Seite zu unserer hiesigen Diskussion geäußert hat. In Sachen Meyers 1888 denke ich aber, dass wir dies schon seit mehreren Jahren, unangefochten hier übernehmen. Da es sich nicht um ein obskures, nur wenig verbreitetes Werk handelt und sich dennoch bisher niemand in seinen Rechten verletzt gefühlt hat, können wir wohl davon ausgehen bei Meyers auf der sicheren Seite zu sein. --Wuselig 19:26, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Der Text ist von hier übernommen. Ich vermute einmal, dass die Erstübernahme noch nicht einmal eine URV darstellt. Als Quelle gemäß WP:Q ist das wiki aber nicht geeignet. Das daher notwendige Löschen der Quellenangabe schafft aber wohl eine URV. Wie müssen wir hier vorgehen?Karsten11 18:51, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Die History aus dem Wirtschaftswiki importieren. Notfalls per copy und paste in den Artikel text, Anmerkung und dann wieder raus.--84.149.247.217 20:31, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Erst mal klären, ob das überhaupt SH hat. -- Chaddy - DÜP 20:58, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Auftragsfotos, Fotograf vor 70 Jahren gestorben

Hallo,

Auf dieser Seite gibt es Bilder, deren Urheber 70 Jahre tot ist. Die Fotografien wurden aber offenbar im Auftrag eines Unternehmens gemacht und auf der Homepage heißt es heute: „die uns dankenswerter Weise von der GAG zur Verfügung gestellt wurden“.

  • Haben die Bilder also noch irgendwelche Schutzrechte?
  • Sind die Scans oder was auch immer – also die digitale Form – von irgendeinem anderen Schutzrecht geschützt?
  • Oder kann man die Bilder von der Seite frei verwenden? (Also z.B. für commons.)

Danke und Grüße --OecherAlemanne 21:34, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Da es Auftragsbilder sind, hat GAG die Rechte an den Bildern. Dass die Bilder für diese Homepage zur Verfügung gestellt werden, heißt ja nicht unbedingt, dass sie unter einer freien Lizenz stehen. Also müsste GAG nach der Lizenz gefragt werden bzw. mit einer freien Lizenz einverstanden sein (--> OTRS, sie sollten auch versichern, dass das Auftragsfotos sind). ABER: Nach deutschem Recht sind die Bilder ja gemeinfrei, da der Urheber länger als 70 Jahre tot ist.
  • MMn nein.
  • Nein.
  • Ja. Wie das mit Commons aussieht, weiß ich nicht, aber ich denke, das geht da auch. (Kommt auf die dortige Alters-Regelung an)
Soweit meine (womöglich etwas eingerosteten) Urheberrechtskenntnisse. Grüße, Ireas (+/-) 21:49, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Leider gib es noch einen kleine Haken gestorben 1938 . Die Bilder werden erst per 1.1.2009 gemeinfrei! Ansosten stimmt das was Ireas zu deinen Fragen gesagt hat. Wenn es der Fotograf bekannt ist, und die Bilder deswegen gemeinfrei sind( in diesem Fall näschtsnes werden), aknn uns eigentlich egal sein für wenn sie gemacht wurden. Denn auch das alleinige Verfügungsrecht verfällt spätestens zusammen mit dem Urheberrecht (jedenfals in DACH ist keine längere Schutzdauer möglich).-- Bobo11 21:59, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ob wir so lange noch warten können? ;) Grüße, Ireas (+/-) 22:01, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Einscannen, bzw. vorbereiten kann man sie ja schon. Mit dem Hochladen würde ich aber die paar Tage aber noch warten. Aber das mit dem 70pma ist eben halt so, dass der Stichtag für die Gemeinfreiheit immer der 1. Januar im folgenden Jahr nach dem 70. Todestag ist. Und eben NICHT am 70. Todestag. Bobo11 22:04, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ah, danke für die schnellen Auskünfte! Also nochmal für mich: GAG hat bis Ende des Jahres noch die Urheberrechte. Es spricht aber nichts dagegen, wenn ich das alles jetzt runterlade und ab dem 1.1.09 zumindest auf die deutsche Wikipedia-Seite hochlade, ja?--OecherAlemanne 22:07, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Nicht ganz richtig, GAG „könnte“ (muss aber nicht) noch bis Ende Jahr die alleinigen Verwertungsrechte besitzen (Nicht immer mit den Urheberrechten verwechseln!). Ab dem 1.1.09 aber sicher nicht mehr. Bobo11 22:20, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Genau. Ireas (+/-) 22:08, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Super! Danke! --OecherAlemanne 22:12, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Kann man auch jetzt schon hochladen, wegen den paar Tagen wollen wir mal nicht korrekter als der Papst sein... -- Chaddy - DÜP 00:55, 24. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich würde das nicht tun. Theoretisch könnte man doch sicher für eine Urheberrechtsverletzung verklagt werden, auch wenn die Rechte wenige Tage nach der Verletzung ablaufen. Es eilt doch nicht. Gestumblindi 03:27, 24. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Dito. Wer übrigens möchte, ich hab mal ne kleine Liste angefangen Gemeinfrei ab 1. Januar 2009. Vielleicht kann ja schon der ein oder andere entsprechende Bilder vorbereiten und die Artikel dann zeitnah frisch bebildern. Christian Bier (Disk.) (+/-) 04:20, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Über CatScan finden sich auch noch ein paar weitere Maler: [5] --88.134.44.154 15:47, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke für den Tipp, hab meine Liste soweit ergänzt. Christian Bier (Disk.) (+/-) 18:17, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Lizenzstatus von Weihnachtsliedern

Hallo, welchen Lizenzstatus haben eigentlich klassische / volkstümliche Weihnachtslieder inne (Beispiel: Oh, du fröhliche, All I want for christmas etc.)? Darf man diese weiterverwenden? --OnlineT Post für mich? 22:22, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Eigentlich geelten auch hier die allgemein üblichen 70 Jahre pma. Also die uralt Weihnachtsliedern, bei denen der Autor des Liedetextes so wie der Komponist des Melodie die Radischen schon seit über 70 Jahren von unten ansehen eigentlich unproblematisch. Aber Achtung es gibt durchaus Weinachtslieder die um einiges jünger sind als man meint. Aber Achtung bei jeder Aufnahme (auch von gemeinfreien Werken!) hat der Künstler 50 Jahre lang (Nach der Veröffentlichung) ein Verwertungsrecht seiner Aufnahme. --Bobo11 22:29, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
(BK:) Wenn der Autor des Liedes länger als 70 Jahre tot ist, dann darfst du das Lied verwenden, wie auch immer du willst. Bei z. B. O_du_fröhliche ist das der Fall. Ansonsten gilt theoretisch, dass das Lied urheberrechtlich geschützt ist. Ausnahmen sind aber bspw. „Zitate“, also kurze Ausschnitte aus dem Lied. Wenn allerdings der Autor noch nicht oder weniger als 70 Jahre lang tot ist, ist es rein theoretisch verboten, das Lied weiterzuverwenden (auch wenn sich so gut wie niemand darum schert, aber das ist eine andere Geschichte). Grüße, Ireas (+/-) 22:31, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
(BK auch) Das kommt stark drauf an, ob sie tatsächlich volkstümlich sind oder nur den Eindruck machen. O du fröhliche stammt aus der Mitte des 19. Jahrhunders (genauso etwa wie Stille Nacht, heilige Nacht). Komponist und Texter sind seit deutlich mehr als 70 Jahren tot, die Texte und Melodien sind also gemeinfrei. "All I want for Christmas" ist von Mariah Carey, die lebt noch, das Werk ist also geschützt. Liste fremdsprachiger Weihnachtslieder und Liste deutschsprachiger Weihnachtslieder können bei der Beurteilung des Alters helfen. (Sonst: Google hilft oft auch). -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:36, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: Wobei eine rein private Verwendung vom Urheberrecht in der Regel sowieso nicht erfasst wird. Wenn Du zuhause ein geschütztes Lied deiner Familie aufführst, ist das also absolut kein Problem (sonst wäre es ja Unsinn, wenn man die Notenbücher einfach so erwerben könnte). -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:40, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
PS: Mit dem Erwerb eine Notenbüchlein erwirbst du in der Regel auch die Aufführungsrechte (deswegen sind die Preise sie bei geschützten Titel auch um einges höher als bei gemeinfeien). Denn in der Regel werden die Rechte vom Künstler an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten. Und die Gebühren die auf den Noten sind, werden an eine z.B. in der Schweiz von der SUISA verwaltet und unter den Künsteler verteilt. Wobei wenn es sich um eine komerzielle Aufführung handelt sind natürlich Gebüren abzuliefern. Aber für im normalen Gebrauch hast du mit dem Erwerb eine Notenbüchlein, auch alle Rechte erworben um diese vor deiner Familie vorzuspielen (unentgeltlich ist hier das Zauberwort). Bobo11 22:54, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Für den Gebrauch im Familienkreis braucht man keine Rechte zu erwerben. Die Aufführungsrechte, die man je nachdem mit einem Notenkauf erwerben kann (unterschiedlich geregelt) beziehen sich auf öffentliche Aufführungen. Niemand kann einem verbieten, im Kreise seiner Lieben zu singen und zu spielen, was man will. Artikel 19 des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (ich beziehe mich darauf, weil nicht nur ich Schweizer bin, sondern sich hier gerade hauptsächlich Schweizer unterhalten, aber in Deutschland wird es ähnlich sein) gestattet zudem ausdrücklich jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde. Gestumblindi 01:24, 24. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Vielen Dank für eure Antworten. --OnlineT Post für mich? 01:28, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Editio princeps?

Ich arbeite gerade an einem Artikel zu Amalie von Imhoff und habe auf einer Auktionsseite zwei Gemälde von ihr entdeckt, die ich gerne bearbeitet verwenden würde. Beide entstanden um 1800, eines davon sogar anonym. Nr. 1 und Nr. 2 - zwar schreibt das Auktionshaus, die Bilder wären urheberrechtlich geschützt, doch beziehen sie sich dabei auf die Fotografie an sich, was einer genaueren Überprüfung nicht standhalten dürfte. Fallen beide Miniaturen vielleicht unter die Editio princeps, auch wenn sie meines Wissens nicht gedruckt erschienen? Kann das Auktionshaus mglw. die Rechte an den Bildern haben bzw. dann der Käufer? Das hieße dann aber, dass jeder neue Besitzer erneut 25 Jahre lang Rechte an den Bildern hat, was ja auch nicht sein kann? Vielleicht weiß hier jemand Genaueres? --Paulae 15:02, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wie wäre es, einfach mal Editio princeps zu lesen. Üblicherweise ignorieren wir hier diese Vorschrift aufgrund der bekannten Beweisprobleme: Die Beweislast für das Nie-Erschienensein trägt derjenige, der den Schutz behauptet --84.62.85.8 20:48, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Richtig. @Paulae: Die Bilder sind sicher gemeinfrei. Auch wenn der Urheber ein biblisches Alter erreicht haben sollte, ist er mit Sicherheit schon seit mehr als 70 Jahren tot. Du kannst die Bilder mit der Lizenz {{Bild-PD-alt}} hochladen. -- Chaddy - DÜP 01:42, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke sehr. Na dann werd ich mal loslegen. :o) --Paulae 11:26, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Evaluation der 1923-Richtlinie

Die Evaluation der damals verabschiedeten Richtlinie für 1923-Dateien findet hier statt. [[ Forrester ]] 18:08, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Blue Catfish

Nabend. Bin in dem Gebiet Foto(lizenz) und Fotoupload noch ziemlich neu und unerfahren. Aber das Bild kann ich doch ohne Probleme bei commons hochladen?--Syntaxxe 19:41, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ja. Aber wir sind nur an Weihnachten das "Ich frage sicherheitshalber mal bei JEDEM Bild und sei die Rechtslage auch noch so eindeutig Hochlade-Forum" --Historiograf 21:07, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Für Flickr und Commons siehe bitte commons:COM:FLICKR. Unter Tools die Uploadprogramme sollten unbedingt bei Flickr-Bildern genutzt werden. Christian Bier (Disk.) (+/-) 21:12, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

tatsächlich URV ?

Hallo Leute. Ich habe mich nun bei den Aufnahmen der Spiele sehr bemüht, keine schöpferisch hochstehenden Teile ab zu lichten und auch die Perspektive so gut als möglich zu verzerren, ja sogar bei einem Foto den gesamten Mittelteil entfernt, damit man nur noch die für den Begriff wichtige Leiste sieht. Dennoch zur Löschung vorgeschlagen ? Bitte, sagt mir, wie ihr das seht. Es handelt sich um:

Danke. Eure Einschätzung ist mir viel wert, da ich es dann ganz lassen kann, weiter Spiele zu illustrieren, da dann ja über kurz oder lang alle diesbezüglichen Fotos gelöscht werden. Grüße. -- nfu-peng Diskuss 13:37, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Die Bilder liegen auf Commons. Das ist nicht unser Zustänndigkeitsbereich (die LAs wurden natürlich auch auf Commons gestellt). Nach Commons würde ich solche Bilder aber gar nicht erst laden, da die dort eine ganz andere Auslegung von Schöpfungshöhe haben (weil sie eine andere Rechtssprechung zu Grunde liegen haben). -- Chaddy - DÜP 20:43, 26. Dez. 2008 (CET) (Sig später nachgetragen)[Beantworten]

In den USA gibt es keine so starke Sonderregelung für Gebrauchdesign, wie in Deutschland. Deshalb sind die zwei Bilder mit Karton und Artwork sicher nach den Commonsregeln unzulässig, bei dem Spielbrett mit abgedecktem Artwork kann man das auch anders sehen. sугсго 19:06, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Auf den Commons gehen die Löschanträge sicher durch und auch in Ordnung. jodo 19:38, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

RaeB

Gehen diese Bilder (Bild 1 und Bild 2) noch ohne Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch? Bei den Besuchern der Veranstaltung und deren Kindern habe ich da mein Bedenken. ST 16:12, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich würde nicht sagen, dass da irgendwo eine Person, die nicht weggelassen werden könnte, steht. [[ Forrester ]] 16:27, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Das erste ist bedenkenlos, das zweite auf jeden Fall nicht. --RalfRBerlin09 17:13, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
@Forrester - es geht bei beiden Bildern um eine Veranstaltung, die ohne die abgebildeten Personen nicht existent wäre. Somit kommt es auf die abgebildeten Personen im Besonderen an. Gruß ST 21:05, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich habe keine Bedenken. Das sind typische Versammlungen, die freigestellt sind. Und hört diese verdammte Kinder-Sülze auf. Die von der Rspr. erörterten Promi-Kinder-Fälle sind nicht mit Fällen vergleichbar, bei denen man Kinder in einer größeren Menge erkennen kann. Wie wärs wenn ihr die ganze Welt verpixelt vor Schiss? --Historiograf 21:36, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Nutzungsbedingungen für TIM-online

Hallo zusammen. Ich habe hier und dort gesehen, dass angeblich Informationen aus www.tim-online.nrw.de genommen wurden. Auf http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/nutzung.htm steht unter anderem „Für den Privatgebrauch ist die Betrachtung der Geobasisdaten der VKV NRW auf dem Bildschirm über Internet kostenfrei.“ und „Jede weitere Nutzung der Geobasisdaten der VKV NRW bedarf einer gesonderten Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln und ist kostenpflichtig.“ Darf man nun www.tim-online.nrw.de nutzen, um daraus Informationen zu gewinnen, die man dann in Wikipedia einfließen lässt? --HoH 04:47, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ja. Denn die Informationen an sich sind nicht Copyrightfähig. Du darfst - entsprechend wie bei anderen Texten nur nicht die Datenbank als ganzes oder Karten aus der Datenbank übernehmen. Kersti 07:24, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Datenbanken sind nicht nur gegen Gesamtübernahmen geschützt, sondern auch gegen die Übernahme wesentlicher Teile. Was das ist, ist allerdings etwas fraglich. Einzeldatensätze kannste aber immer übernehmen (soweit nicht einzelne Datenfelder/Datensätze selber als Werk geschützt sind - zb. bei einer Bild/Musik/Textdatenbank - wennn sie die Werke selbst enthält - siehe zb die Wikimedia Commons oder die Wikipedia. Nur das systematische Übernehmen wesentlicher Teile durch die Entnahme von jeweils nur ungeschützer Teile ist erlaubnispflichtig. sугсго 13:47, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Gut, damit wäre der Wikipedia-Teil geklärt, aber ich fragte nach meinem Teil. Ich würde doch damit gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, oder umfasst „Privatgebrauch“ auch die Mitarbeit an der Wikipedia? --HoH 17:24, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Wieso liest du dir nicht einmal http://bundesrecht.juris.de/urhg/__87e.html durch? Meines Erachtens sind die Nutzungsbedingungen unwirksam --Historiograf 22:39, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Zwischen Ablauf der Regelschutzfrist und Gemeinfreiheit

Kann man belangt werden, wenn man zwischen dem Zeitraum von 70 Jahren nach dem Tod des Autors und dem Ablauf des Jahres Werke von ihm verbreitet? Dazu sagt der Artikel nichts (der sagt nur, dass die Regelschutzfrist 70 Jahre p.m.a. ausläuft und die Werke ab dem 1. Januar des folgenden Jahres gemeinfrei sind - zur Zeit dazwischen wird nix gesagt). Gab es jemals ein Verfahren wegen so was? --Constructor 08:06, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Es gibt keinen Zeitraum dazwischen. Der 31. Dezember ist nach BGB-Fristenberechnung der letzte Tag der 70 Jahre. ST 08:35, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Die Regelschutzfrist reicht bis zum Ende des Jahres. Da ist wohl jemand etwas zu ungeduldig. Und: nein, mir ist kein Verfahren bekannt, aber das besagt nix. --Historiograf 22:40, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ist das eine URV von hier [9]? Besonders der letzte Absatz.--Köhl1 16:38, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Beim letzten Abschnitt ist der Vorwurf nicht abzustreiten. Zumindest ein Textplagiat ist es. Denn das kann man anders schreiben ohne das man denn Sinn endstellt.Bobo11 16:58, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Meine Güte, lassen wir doch die Kirche im Dorf und lesen WP:TP. In der Zeit, in der man die Anklageschrift in Sachen URV zusammenstellt hat, hätte man doch umschreiben können --Historiograf 22:42, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Nix Anklage, ist ja schließlich Weihnachten. Normalerweise schreibe ich das ja auch um, sonst hätte ich den Link gar nicht gefunden (und das geschieht sicher noch, der Bahnhof wird 100 Jahre alt), aber ich wollte den Ferienkurs Urheberrechtsfragen absolvieren, damit ich da im neuen Jahr ein bisschen fitter bin (WP:TP Punkt 7). Zum einen für mich: Soll man sowas möglichst bald umschreiben, um alle Zweifel auszuräumen, zum anderen: Soll ich den Urheber ansprechen, in Zukunft gleich ein paar eigene Gedanken einfließen zu lassen, bevor das andere für ihn tun müssen.--Köhl1 17:09, 28. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Nein Histo, hier geht es nicht um die Kirche nicht im Dorf lassen, es geht immerhin um die Hälfte des Textbestandes des Artikels, bei dem kein Unterschied zu einer ander Textquelle sichtbar ist. Ein Neuschreiben ist besser, wobei natürlich dies auch ein Versionslöschung der problematischen Versioen sein kann (aktuel sind 4, wobei die letzen drei woll nicht mal Schöpfungshöhe haben). Bobo11 17:35, 28. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Logos von Ravensburger.de - Unklarheit betreffend Schöpfungshöhe

Hallo zusammen. Ich wurde von da hierhin verwiesen. Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Bild die Schöpfungshöhe für Logos erreicht oder nicht. Kurzum: Darf das Bild hochgeladen werden? Gruss Sa-se 17:53, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Hat keine Schöpfungshöhe, das darfst du hochladen. -- Chaddy - DÜP 18:22, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke dir, Chaddy! Gruss Sa-se 18:34, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ist übrigens schon eine lustige Sache, dass eine Firma, die jeden beim besten Willen nicht schützbaren und schützenswerten Scheiß dennoch abmahnt – "Memory", alles wo "Ravensburger" draufsteht, blaue Dreiecke in der Ecke etc. – 1. ihren Namen von einer Stadt klaut und 2. als ältestes Logo schon anno dunnemals schlicht das Wappen ebenderselben Stadt geklaut hat... --AndreasPraefcke ¿! 22:10, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Illustrierter Buchdeckel von 1956

Dieser Buchdeckel ist unter CC 3.0 veröffentlicht - offenbar nicht vom Urheber der Illustration des Buchdeckels, sondern von jemandem anderem. Wenn ich ein fremdes Bild scanne oder fotografiere, bin ich doch noch lange nicht berechtigt, das Bild unter CC 3.0 zu veröffentlichen? Gehe ich Recht in der Annahme, dass hier der falsche Lizenzbaustein gewählt wurde? Welcher wäre der richtige? Oder geht das Ganze unter gar keinen Umständen? --Albärt 19:43, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Das ist ja eigentlich ein Commons-Problem... Aber gut. CC ist da natürlich falsch. Außerdem ist der hochladende/scannende Benutzer ganz sicher nicht der Urheber.
Ohne Freigabe des Rechteinhabers (höchstwahrscheinlich der Verlag oder eben der Zeichner) des Covers geht leider nichts. -- Chaddy - DÜP 21:23, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich dachte mir sowas. Aber man fragt halt nach, vielleicht hat sich die Toleranzgrenze geändert. Danke für die Info. --Albärt 22:04, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich habe mal deinen Delete-Baustein durch Speedy-Delete ergänzt. Das Bild ist von Günther Grass gezeichnet, also auf keinen Fall CC 3.0 oder irgendwas anderes, sondern in dem Fall eher eine Urheberrechtsverletzung. Zumal der Herr für alles diese Lizenz angibt, also auch für Public-Domain-Bilder. --Paulae 22:57, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Ist jetzt weg, danke für den Hinweis. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:04, 27. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Hauptseiten-Bild

Datei:NosferatuShadow.jpg
Nosferatu

Bei der Einbindung vom Nosferatu-Standbild auf der Hauptseite (s. rechts) bin ich etwas misstrauisch geworden und habe ein anderes in die Vorlage unter Was geschah am eingefügt. Der Film ist doch noch in DACH urheberrechtlich geschützt, oder? Sollte ich falsch liegen, mache ich meine Änderung natürlich wieder rückgängig. Das Bild ist weitaus interessanter, als das Papst-Abbild. Gruß --César 04:37, 28. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Verschiedene wesentlich an dem Film beteiligte Personen sind noch nicht seit 70 Jahren tot (u.a. Drehbuchautor, Kameramänner), wenn auch der Regisseur Friedrich Wilhelm Murnau bereits 1931 starb. Ich nehme daher auch an, dass der Film in DACH (im Gegensatz zu den USA) noch geschützt ist und wir solche Bilder gar nicht verwenden sollten. Gestumblindi 05:49, 28. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Eingescannte Fotos von Mosaiken aus St. Clemente / Rom

Hallo, ich habe einen schönen Bildband mit Fotos von Mosaiken aus St. Clemente in Rom. Die Mosaiken sind auf der Innenseite einer Halbkugel von ca. 20m Durchmesser aufgebracht; an den Seiten befinden sich Mosaiken auf ebenem Grund. Die Mosaiken selbst sind 2-dimensional. Auf den Fotos (es handelt sich um Abbildungen von kleinen Ausschnitten aus dem Gesamtmosaik) ist keine dreidimensionale Struktur erkennbar. Ich habe die Fotos eingescannt, nachbearbeitet etc. Darf ich die bearbeiteten Fotos hochlagen?

Danke für Hinweise, Shannon 21:52, 28. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich sehe keine Probleme, aber es gibt genügend Bedenkenträger hier und den Mosaikfotografen wird das auch nicht gefallen. Du trägst fürs Hochladen die volle Verantwortung --Historiograf 00:14, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Schöpfungshöhe?

en:File:OM International Logo.png: Der Uploader des Logo von Operation Mobilisation ist der Meinung, dass eine schützenswerte Schöpfungshöhe gegeben ist. Der Markenrechtsschutz möchte ich auch nirgends bestreiten, im Gegenteil, genau dafür ist der Logo-SH Baustein da. Benutzer:Connum meinte an anderer Stelle, dass falls keine Schöpfungshöhe existiert, nichts gegen eine Veröffentlichung zu enzyklopädischen Zwecken spricht. Sollte es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommen, mit dem Ergebniss, dass diese Grafik genügend Schöpfungshöhe aufweist, dann wagte er damals zu behaupten, dass dies die Löschung von 50% oder mehr aller Logos zur Folge hätte.

Vielleicht kann jemand aus der Runde weiterhelfen, ob Schöpfungshöhe erreicht ist, oder nicht. Sprich ob uploaden oder nicht, respektive ob man nicht gleich das Logo als SVG hochladen soll.--Manuel Heinemann 00:11, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Hier hat niemand eine Glaskugel, der man entnehmen kann, ob etwas SH hat. Die hat auch ein Richter nicht. Nach unseren Maßstäben hat das keine SH --Historiograf 00:16, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]