Polizeivollzugsbeamter
Polizeivollzugsbeamte (PVB; früher auch teilweise Schutzmann/Schutzleute, ugs. Wachtmeister) sind die mit dem Vollzugsdienst der Polizeien betrauten Polizeibeamten im Dienste der Bundes oder der Länder. Sie bekleiden ein öffentliches Amt (Amtsträger) und zählen zu den Vollzugsbeamten. Als Überbegriff wird amtlich von der Bundesagentur für Arbeit die Bezeichnung "Beamter des mittleren/gehobenen/höheren Polizeivollzugsdienstes" verwendet.
Laufbahnen
PVB arbeiten auf Länder- (Landespolizei) oder auf Bundesebene (Bundesgrenzschutz, Bundeskriminalamt, Polizei beim Deutschen Bundestag). In Deutschland arbeiten ca. 200.000 PVB. Es existieren die Laufbahnen des mittleren (mPVD), gehobenen (gPVD) und höheren Polizeivollzugsdienstes (hPVD). Ebenfalls zur Laufbahn des höheren Dienstes gehören die Präsidenten/Inspekteure der Polizei auf Landesebene, der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder und der Inspekteur des Bundesgrenzschutzes auf Bundesebene. Diese Ämter werden jedoch nicht regelmäßig durchlaufen. In manchen Bundesländern handelt es sich dabei auch um politische Beamte
Bis in die 60er Jahre (in manchen Bundesländern auch länger) gab es noch die Laufbahn des einfachen Dienstes, der auch den Hauptanteil ausmachte. Heute ist der mittlere oder gehobene Dienst dominant. In fast allen Ländern überwiegt der gehobene Dienst, mit Ausnahme der Länder [[Baden-Württemberg und Bayern. In Bayern gibt es aber fast nur Beamte des gehobenen Dienstes bei der Kriminalpolizei. Manche Bundesländer (z. B. Hessen) haben den mittleren Dienst bereits abgeschafft, da das komplexe Aufgabenspektrum den Anforderungen des PVB nicht mehr gerecht wird. In einigen Bundesländern (Hessen, Sachsen, Berlin) gibt es aber eine Wachpolizei. Diese besteht aus uniformierten Angestellten, die über eine polizeiliche Kurzausbildung verfügen.
Polizeivollzugsbeamte arbeiten in den Zweigen der Schutzpolizei (Schupo), der Wasserschutzpolizei (WaPo), der Bereitschaftspolizei (BePo) und der Kriminalpolizei (Kripo), wobei die Dienstzweige in den Bundesländern unterschiedlich zusammengefaßt sein können. Die PVB der Schutzpolizei, sind mehrheitlich uniformiert. Die PVB werden durch Angestellte und Beamte der Verwaltung (Wachpolizei, Politessen, Dolmetscher, Techniker), in macnhen Bundesländern auf vom Freiwilligen Polizeidienst unterstützt.
Dienstgebiet
Landespolizei
Das Dienstgebiet der PVD der Landespolizei ist auf das Bundesland beschränkt und dort auch auf ihren Dienstbereich. Bei Gefahr im verzug sind sie jedoch berechtigt auch außerhalb ihres Dienstbezirkes im gleichen Bundesland tätig zu werden. In anderen Bundesländern werden sie tätig, wenn sie hierzu aufgrund eines Staatsvertrages zwischen den Bundesländern berechtigt sind, die Landesregierung Unterstützung anfordert oder im Notstands- oder Verteidgungsfall.
Polizeien des Bundes
PVB des Bundes sind im gesamten Bundesgebiet tätig. Beamte des Bundeskriminalamtes dürfen jedoch nur aufgrund von Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder die Landespolzei tätig werden. Beamte des Bundesgrenzschutzes dürfen nur in ihren Aufgabenbereichen, außerhalb dieses Bereiches nur auf Anforderung durch die Landesregierung oder im Notstands- oder Verteidigungsfall tätig werden. Beamte der Polizei des Bundestages dürfen nur auf dem geländes des Bundestages tätig werden. Bei Gefahr im Verzug dürfen jedoch auch alle PVB des Bundes außerhalb ihres eigentlichen bereiches tätig werden. PVB des gehobenen Dienstes des BKA mit Fremdsprachenkenntnissen sind zudem als Verbindungsbeamte im Ausland. Das BKA entsendet auch PVB zur Identifizierung von toten Deutschen im Ausland.
Ausland
Eine Besonderheit und ein Novum ist der freiwillige Einsatz von PVB im Rahmen der Vereinten Nationen (UN) im Ausland. Ferner dürfen PVD in der Schweiz und in Frankreich aufgrund völkerechtlicher Verträge unter bestimmten Umständen tätig werden, ebenso die PVB der genannten Länder in Deutschland (gilt nur im grenznahen Raum).
Geschichte
Die Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gesellschaft ist so alt wie die Menschheit selbst. Bereits in der Steinzeit wurden Oberhäupter bestellt, die für "Recht und Ordnung" sorgten. Bis teilweise in das 20. Jahrhundert übte das Militär die Exekutivgewalt aus, es unterstützte zumindest die Polizei (Gendarmerie). In Deutschland wurde in den 20er Jahren das Reichskriminalpolizeiamt geschaffen. Es erwies sich jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (die Länder mußten feststellen, daß der Einsatz des RKPA im gesamten Reichsgebiet notwendig war) bis in das "Dritte Reich" als zahnloser Tiger. Im Dritten Reich wurde die Polizestruktur völlig abgeändert. Die Polizei wurde teilweise mit der SS zur Sicherheitspolizei verschmolzen, andere Polizeieinheiten wurden Teil der neuen Ordnungspolizei zu der später unter anderem auch die Feuerwehr gehörte. Das RKPA wurde Teil des Reichssicherheitshauptamtes. Die Landespolizeien faktisch aufgelöst. Nach dem Krieg wurden zunächst neue Landespolizeien gebildet. 1951 wurde der Bundesgrenzschutz aus dem Bundespaßkontrolldienst und das Bundeskriminalamt geschaffen. Bereits 1949 wurde die Polizei beim Deutschen Bundestag aufgebaut. Wie bei der Bundeswehr wurde das Personal - v. a. Führungspersonal - aus Beamten rekrutiert, die auch unter den Nationalsozialisten gedient hatten. Die nach dem Ende des zweiten Weltkrieges geschaffenen Gemeinde- und Stadtpolizeien (hauptsächlich in der amerikanischen Zone wurden erst in den 70er Jahren verstaatlicht. Es verblieben nur noch die Bundes- und die Länderpolizeien, die Ministerien auf der jeweiligen Ebene unterstellt waren.
Aufgaben und Tätigkeiten (Ausübung)
PVB sind Repräsentanten der Staates und in besonderer Hinsicht Recht und Gesetz verpflichtet. Kernaufgabe ist die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Originäre Aufgabe ist die Gefahrenabwehr. Des Weiteren hat sie Verkehrsaufgaben wahrzunehmen (Verkehrsregelung, Verkehrsstatistik) und ist auf dem Gebiet der Strafverfolgung (repressives Handeln) tätig. Ferner obliegt dem PVB der Vollzug zugewiesener Aufgaben nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten) sowie z. T. des Ortsrechtes. Die Aspekte der Strafverfolgung und der Ordnungswidrigkeitenverfolgung stellen das Hauptbetätigungsfeld der heutigen Polizei dar. Die PVB im Streifendienst arbeiten Einsätze ab. Bestimmte PVB sind auch Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Ein weiterer Teilbereich der Aufgaben ist der Vollzug von Haftbefehlen (Strafvollstreckungsrecht), Vornahme von Amtshilfen und Vollzugshilfen (z.B. Unterstützung von Gerichtsvollziehern, Abschiebung, Auskünfte aus verschiedenen Großdateien). PVB sind im Dienst, wenn Sie reglulär Dienst leisten oder können such eigeninitiativ in den Dienst versetzen (zu Folgen der Eigeninitiative siehe auch das Urteil des Amtsgerichtes Stuttgart von 2005: Wenn ein Polizeibeamter Nachforschungen über eine Person aus dem privaten Umfeld anstellt und dabei feststellt, daß gegen diese Person ein Haftbefehl vorliegt, hat er gegen diese Person vorzugehen).
PVB benötigen aufgrund der dienstlichen Tätigkeit i.d.R. keiner Waffenbesitzkarte.
Tätigkeiten
Die Tätigkeiten können je nach Polizei (Bundes- oder Landespolizei) oder Bundesland abweichen:
- Polizeieinzeldienst
- Wach- und Streifendienst
- Objektschutz
- Personenschutz
- Gewerbeangelegenheiten
- Kinder- und Jugendangelegenheiten
- Kontaktbereich
- Verkehrserziehung
- Verkehrsüberwachung
- Ermittlungen, Erhebungen
- Organisation
- Funktionen:
- Dienstgruppenleiter
- Streifenführer
- Einweisungsbeamter
- Geschlossene Verbände
- Versammlungen
- Veranstaltungen
- Transportbegleitung
- Staatsbesuche
- Ausbildung
- Geländedurchsuchungen
- Einsatzhundertschaften
- Großfahndungen
- Sondereinsatzkommando
- Kriminaldienst
- Ermittlungen in Strafsachen u.a.
- Spurensicherung
- Erkennungsdienst
- Staatsschutz
- Technik (z. B. Telefonüberwachung)
- Sonstiges
- Lagefortschreibung
- Fahndung
- Einsatzleitung
- Fortbildung
- Sanitätsdienst
- Diensthundeführer
- Dienstpferde
- Hubschrauber
- Schiffe und Boote, Taucher
- Musikkorps
- örtlich, teilweise geographisch fixiert
- zeitlich, (Wechsel-)Schichtdienst, Jourdienst, Bereitschaft
Aufstiegsmöglichkeiten
- mPVD in den gPVD nach Befähigung und Auswahltest
- gPVD in den hPVD nach Befähigung und Auswahltest
Vor dem Aufstieg findet in der Regel eine Fortbildung statt.
Bezüge, sonstige Leistungen
Die Bezüge richten sich nach der Bundesbesoldungsordnung A oder B. Die Beamten erhalten eine Polizeizulage und Beihilfen bzw. freie Heilfürsorge. In machen Bundesländern gibt es weitere Leistungen wie Bekleidungsgeld, Wechselschichtzulage, Gefährdungszulage (für den Auslandseinsatz oder den Dienst bei Sondereinheiten) Ferner erhalten sie eine jährliche Sonderzulage (Weihnachtsgeld) und Urlaubsgeld wobei die Höhe je nach Dienstherr variiert.
Heilfürsogre/Beihilfe
Manche Bundesländer leisten Beihilfe, manche gewähren freie Heilfürsorge. In einigen Bundesländern und beim Bundesgrenzschutz können die Beamten zwichen des beiden Leistungen wählen. Bei der Behilfe erhält der Beamte die Hälfte der Heilbehandlungskosten vom Dienstherrn erstattet. Die andere Hälfte kann der Beamte über eine private oder gesetzliche oder auch über gar keine Krankenversicherung absichern. Bei der freien Heilfürsorge werden dem Beamten entweder alle Kosten oder er erhält Behandlungen durch den Polizeiärztlichen Dienst. Die Angehörigen erhalten die Heilbehandlungskosten.
Ruhestand
Die Altersgrenze beträgt 60 Jahre (Einige Bundesländer: 62).
Gesundheit
Der Schichtdienst erfordert eine robuste Gesundheit.
Polizeidienstfähigkeit
Für den Volllzugsdienst müssen die PVB polizeidienstfähig sein. Dieses Attribut kann aberkannt werden, wenn man die gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür nicht mehr erbringen kann.
Zugang
Einstellung
Einstellungsvoraussetzungen:
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Landes
- einwandfreier Leumund
- Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B
- Mindest-/Höchstalter
- Mindestkörpergröße
- Polizeidienstfähigkeit
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Sporttest
zusätzlich für den
- mPVD: Mittlere Reife oder Hauptschulabschluß und abgeschlossene Berufsausbildung
- gPVD: Fachhochschulreife
- hPVD: Hochschulabschluß
Die Voraussetzungen variieren etwas von Bundesland zu Bundesland.
Die Bewerbung erfolgt schriftlich und meist formgebunden. In manchen Bundesländern ist sie mind. 1½ Jahre vor dem Einstellungstermin notwendig. Beim Auswahlverfahren ist ein schriftlicher Test (Logik, Gedächtnis, Deutsch) und ein Sporttest zu absolvieren. Den Tests schließt sich ein Gruppengespräch an. (Diese Verfahren sind in jedem Bundesland unterschiedlich).
Für den Vorbereitungsdienst werden die Bewerber eingestellt und zu Beamten uf Widerruf ernannt (öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eingegangen). Sie haben die Dienstbezeichnung Polizeimeisteranwärter bzw. Polizeikommissaranwärter. Im höheren dienst unterscheiden sich die Bezeichnungen je nach Dienstherr. Es gibt Polizeireferendare, Polizeiratanwärter, Regierungserferendare und Regierungsratanwärter. Während er Ausbildung erhälten die Anwärter/Referendare Anwärterbezüge.
Ausbildung
Landespolizeien
Die Ausbildung für den mPVD erolgt entweder bei der Bereitschaftspolizei oder an Landespolizeischulen. Die Ausbildung dauert zwichen 3 und 3 1/2 Jahren. Sie schließt mit der Laufbahnprüfung (schriftlich, mündlich, praktisch) ab. Die Ausbildung des gPVD erfolgt an Fachhochschulen für die öffentliche Verwaltung oder an speziellen Polizeifachhochschulen (Baden-Württemberg). Daneben gibt es Praktika bei Polizeirvieren oder Verbänden. Das Studium dauert inklusive Praktika 3 Jahre. Es schließt mit einer Laufbahnprüfung ab. Absolventen wird der akademische Grad "Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Fachrichtung Polizei" verliehen. Die Ausbildung des hPVD findet aufgrund eines Staatsvertrages für alle Bundesländer an der Polizeiführungsakademie in Münster statt. Sie dauert 2 Jahre. Es sind ebenfalls Praktika zu absolvieren. Die Ausbildung schließt mit einer Laufbahnprüfung ab.
Bundesgrenzschutz
Die Ausbildung findet an den Aus- und Fortbildungszentren der Grenzschutzpräsidien, ander Grenzschutzschule Lübeck und für den gehobenen Dienst an der Fachhochschule des Bundes statt.
Bundeskriminalamt
Das Bundeskriminalamt bildet für den gehobenen Dienst an der Fachhochschule des Bundes aus Die Ausbildung des höheren Dienstes erfolgt wie bei den Ländern in Münster, derzeit werden aber keine Einstellungen für den höheren Dienst vorgenommen. Ausbildung im mittleren Dienst findet nicht statt.
Polizei des Bundestages
Es erfolgt keine Ausbildung. Die Stellen werden mit bereits ausgebildeten Beamten des Bundes und der Länder besetzt.
Ein Direkteinstieg in die Kriminalpolizei ist nur beim Bundeskriminalamt, nicht aber bei den Ländern möglich.
Fächerkanon
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Strafrecht und Nebenstrafrecht
- Strafprozessrecht
- Ordnungwidrigkeitenrecht
- Zivilrecht
- Recht des öffentlichen Dienstes (Beamtenrecht)
- Straßenverkehrsrecht
- Führungs- und Einstatzlehre (nur gPVD, hPVD)
- Psychologie (nur gPVD, hPVD)
- Praxis und Polizeispezifika
- Kriminalistik
- Selbstverteidigung (Ju-Jutsu, 5. Kyu-Grad)
- Polizeiliches Einsatztraining (z. B. Festnahme- u. Durchsuchungstechniken)
- Einsatztraining
- Polizeidienstkunde (inkl. Verkehrsunfallaufnahmen, Geschwindigkeitsüberwachung, Anzeigensachbearbeitung)
- Kommunikation und Konfliktbewältigung
- EDV
- Waffen- und Schießausbildung
- Englisch, in manchen Bundesländern alternativ auch Französisch
- teilweise Maschinenschreiben
- Sport i. d. R. Erwerb des Rettungsschwimmerabzeichen in Bronze
- Praktika bei Polizeidienststellen
Zusatzausbildungen (in der Regel erst nach der Anstellung):
- Diensthundewesen: Diensthundeführer
- Reiterstaffel: Polizeireiter
- Technische Einsatzeinheiten: Polizeikraftfahrer, Polizeitaucher
- Alpiner Einsatz: Mitglied der alpinen Einsatzgruppe, Polizeibergführer
- Sanitätsdienst: Polizeisanitäter, Polizeiarzt
- Fliegerischer Dienst: Bordwart, Hubschrauberführer (Pilot)
- Wasserschutzpolizei und Küstenwache: verschiedene nautische Befähigungszeugnisse
An der Polizeiführungsakademie in Münster-Hiltrup und an der "Fachhochschule Villingen-Schweningen - Hochschule für Polizei" in Villingen-Schwenningen kann man weder promovieren noch habilitieren. Die Aufnahme des Studiums ist hier - ausnahmsweise - auch ohne Hochschulreife möglich. Die Bewerbung für den Studienplatz und die Einschreibung ist nur über die Polizeien möglich. Es ist kein Studiengang für polizeifremde Personen.
Aufstieg innerhalb der Laufbahn
PVB werden nach Eignung und Befähigung befördert. Außer Beförderungen besteht die Möglichkeit, sich zu spezialisieren (z. B. Einsatzzentrale) oder innerhalb des Wach- und Streifendienstes die Funktion des Streifenführers, Einweisungsbeamten oder Vertreter des Dienstgruppenleiters zu übernehmen.
Berufsvertretung
PVB in Deutschland haben das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren. PVB werden in folgenden Gewerkschaften vertreten: BGS-Verband (bgv), Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb (DPolG), Gewerkschaft der Polizei (GdP) und Bund der Kriminalbeamten (BdK). Die GdP gehört zum Deutschen Gewerkschaftsbund.
Kritik
PVB sind in erster Linie Verwaltungsbeamte mit Außendienst. Selbst kleine Einsätze ziehen eine Flut von verwaltungsmäßigen Folgetätigkeiten nach sich, z. B. Berichts- und Verständigungspflichten, Anzeigensachbearbeitung und die zeitnahe Einstellung von Daten verschiedenste Dateien. Die Bürokratie wird immer weiter verkompliziert. So wird immer mehr Personal mit Verwaltungsangelegenheiten statt mit echter Polizeiarbeit gebunden.
Auch PVD sind Opfer von Sparmaßnahmen, sie müssen nun für weniger Geld mehr arbeiten, müssen Stellenabbau hinnehmen (weniger Kollegen) und sich mit veralteter Technik (Analogfunk, Analogfotoapparate, Informationstechnik) abgeben. Man sollte meinen, die ohnehin schon schlecht ausgestattete Polizei sollte angesichts neuer Bedrohungslagen (Terrorismus) und Entwicklungen (Blitzeinbrüche auf dem Land, Osteuropa-Öffnung) mehr statt weniger Zuwendungen bekommen. So ist die Wertigkeit der Polizei in der Politik klar erkennbar. Die deutsche Polizei ist zwar modern aber lange nicht optimal ausgestattet.
Sonstiges
Polizeivollzugsbeamte sind Repräsentanten des Staates und vollziehen seine Gesetze. Sie stehen immer unter Beobachtung von Beteiligten und Unbeteiligten. Sie decken eine Vielzahl von Tätigkeiten anderer Beruf ab, z. B. Sozialarbeiter, Streitschlichter, "Rausschmeißer", Funker, Kraftfahrer usw. ab. Der PVB genießt ein gutes Ansehen bei der deutschen Bevölkerung.
Unregelmäßig werden Schulungen im Einsatztraining sowie Schießtraining angeboten. In begrenztem Umfang werden auch Weiterbildungsangebote zu speziellen Themen durchgefürt, v. a. bei Funktionswechseln. Es werden verschiedene Orden und Ehrenzeichen verliehen, z. B. das Europäisches Polizeileistungsabzeichen, die Lebensrettermedaille und verschiedene UN-Abzeichen.
Siehe auch: Polizei (Deutschland), Portal Polizei, Liste der Polizeithemen, Staatsdienst, Beamter, Polizeibeamter, Kriminalist, Uniform, Dienstgrade bei der deutschen Polizei, Kategorie:Polizist