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Popularen

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Als Popularen wurde, in Abgrenzung von den Optimaten, die Fraktion in der Römischen Republik bezeichnet, die sich auf den vermeintlichen Volkswillen (→Plebejer) berief. Sie waren aber keine Partei im heutigen Sinne, vielmehr einte sie eine bestimmte Methode, Politik zu machen: Sie förderten eine von der Volksversammlung dominierte Politik, die die übliche Vorberatung durch den Senat umging, und stützen sich dabei oftmals auf die Volkstribune. Eine andere Definition sieht als populares die, deren Handlungen von der Senatsmehrheit abgelehnt wurden.[1]

Zu den bekanntesten Popularen zählen die beiden Brüder Tiberius Sempronius Gracchus und Gaius Sempronius Gracchus (→Gracchen), Marius und schließlich Caesar, daneben Saturninus und Cinna. Dabei verfolgten sie jedoch durchaus unterschiedliche Ziele: Während es den Gracchen wahrscheinlich wirklich um eine echte Reform zum Wohl der Unter- und Mittelschichten ging, lag Caesar wohl eher der eigene Machtzuwachs am Herzen. Maßnahmen zur Unterstützung der Unterschichten waren ihm nach dieser Sicht, die unter anderem von Eduard Meyer vertreten wurde, immer nur Mittel zum Zweck. Die Popularen standen in der Epoche der Römischen Bürgerkriege im Gegensatz zu den Optimaten, der Partei des Adels (→Patrizier), der anderen Gruppe der Senatsaristokratie, die darauf bestanden, dass der Senat alle Gesetzesvorhaben vorberaten (und gegebenenfalls verhindern) durfte. Die Bezeichnungen beider Gruppen tauchen zuerst in der Zeit der Gracchischen Reformen ab 133 v. Chr. auf.

Literatur

  • Leonhard Alexander Burckhardt: Politische Strategien der Optimaten in der späten römischen Republik. Stuttgart 1988, ISBN 3-515-05098-1.
  • Georg Doblhofer: Die Popularen der Jahre 111–99 vor Christus. Eine Studie zur Geschichte der späten römischen Republik. Wien 1990, ISBN 3-205-05339-7.
  • Jochen Martin: Die Popularen in der Geschichte der späten Republik. Dissertation, Freiburg i. Br. 1965.

Einzelnachweise

  1. Lukas Thommen: Das Volkstribunat in der späten römischen Republik. Stuttgart 1989, S. 11; Martin S. 210 ff.