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Waldheimer Prozesse

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Die Waldheimer Prozesse waren von der Justiz der DDR von April bis Juni 1950 im Zuchthaus von Waldheim durchgeführte Gerichtsverfahren gegen etwa 3 400 Personen, die unter dem Vorwurf standen Kriegs- und nationalsozialistische Verbrechen begangen zu haben. Die Angeklagten wurden bis zu Beginn des Prozesses in sowjetischen Internierungslagern ,besonders Bautzen, Buchenwald, Sachsenhausen, festgehalten. Bei der Verurteilung wurde jedoch schwerwiegend gegen grundlegende rechtsstaatliche Regeln verstoßen. Eine juristisch korrektes Verfahren war jedoch auch nicht erwünscht.
Die Prozesse wurden von der SED angeordnet, es handelte sich eher um Schauprozesse. Die Richter waren nach ihrer Zuverlässigkeit ausgewählt worden und der Zeitrahmen für die Verfahren war festgelegt. Die zu fällenden Urteile sollten nicht unter fünf Jahren Zuchthaus ausfallen. Bei den Verteidiger handelte es sich, sofern sie zugelassen waren, um abkommandierte Staatsanwälte.
Am Ende wurden 32 Todesurteile gefällt, 24 davon wurden vollstreckt. Und lediglich 14 Verurteilte erhielten Freiheitsstrafen unter fünf Jahren.
Nachdem die Urteile zu weltweiten Protesten führten, wurden 1952 zahlreiche Verurteilte freigelassen oder das Strafmaß reduziert. Alle Verurteilten wurden nach dem Untergang der DDR rehabilitiert. Gegen einige Richter und Staatsanwälte der Waldheimer Prozesse gab es nach der Wiedervereinigung Deutschlands Strafverfahren unter dem Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung.