Ort
Dieser Artikel befaßt sich mit dem Begriff des Ortes. Für die Katastralgemeinde von Preitenegg, siehe dort.
Unter einem Ort (von althochdeutsch ort: Spitze, Platz) versteht man im Allgemeinen einen bestimmten Punkt im Raum beziehungsweise eine auch eine begrenzte und lokalisierbare Ausdehnung in diesem. Eine Ortsänderung bezeichnet man als Bewegung und deren physikalische Größe, also die Änderung des Ortes in Abhängigkeit von der Zeit, als Geschwindigkeit.
Hierbei gibt es verschiedene Definitionen und Verständnisebenen des Begriffes:
- einen (räumlich) lokalisierbaren Platz (Wir treffen uns an diesem Ort; astronomischer Ort), auch Stelle, Punkt oder Position
- eine Ortschaft, Stadt
- die „örtliche“ Bevölkerung (der ganze Ort war auf den Beinen)
- einen Kanton in der Schweiz, besonders historisch (die Acht Alten Orte)
- in der Architektur die giebelseitge Begrenzung eines Daches: der Ortgang
- die Spitze einer Blankwaffe
- in der Mathematik (geometrischer Ort): eine Menge von Punkten mit einer bestimmten Eigenschaft
- in der Bergmannssprache der Platz, wo abgebaut wird (vor Ort) (Singular: das Ort, Plural: die Örter)
- in der Umgangssprache die Stelle eines Geschehnisses (vor Ort informieren)
- (veraltet): Ahle, Pfriem
Natürliche Orte, siehe auch Wohnplatz, sind zum Beispiel:
Politische Orte, welche in politischen Karten verzeichnet werden, sind zum Beispiel:
- Städte
- Gemeinden
- Samtgemeinden
- Bundesländer
- Kantone
- Regierungsbezirke
- Bezirke
- Bundesstaaten,
- Staaten
Geografische Orte, welche in geografischen Karten verzeichnet werden, sind zum Beispiel:
Siehe auch: Ortung