Zum Inhalt springen

Einfuhrumsatzsteuer (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. April 2005 um 17:08 Uhr durch 217.225.240.104 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Umsatzsteuer für den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Dier Steuer entsteht beim Übergang der Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr. Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer errechnet sich folgendermaßen:

(Wert der Ware inkl. Transportkosten in der EG + Zoll + Abschöpfungen + Verbrauchsteuern) * für die Warenart anzusetzender Mehrwertsteuersatz (z.Zt. 16% oder 7% bei Ermäßigung)

Im Jahr 2004 hat der Fiskus fast 33 Mrd aus der Einfuhrumsatzsteuer eingenommen.


Beispiele

(Das ist nur ein Beispiel! Die Zahlen sind vereinfacht und nicht realistisch!) Es gilt immer die Zuständigkeit der Zollstelle, die Richtigkeit der Rechnungssummen etc., und die Freiverkehrsfähigkeit (keine Verbote und Beschränkungen) der Waren als gegeben.

Es werden Bücher aus Japan im Rechnungswert von EUR 2.500,00 bei der Zollstelle zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet. Es wird Zoll in Höhe von EUR 500,00 erhoben. Bücher sind keine Marktordnungsware, daher wird keine Abschöpfung erhoben. Auf Bücher wird keine Verbrauchsteuer erhoben. Im Wert von EUR 2.500,00 sind EUR 900,00 Frachtkosten bis zum Empfänger enthalten, von denen 400 EUR auf die EG entfallen. Berechnung des EUSt-Wertes (EUR): 2.500,00 + 500,00 ./. 500,00 (900 ./. 400)= 2.500,00 (Rechnungsbetrag + Zoll ./. ausländische Frachtkosten)

Berechnung der EUSt (EUR): 2.500,00 * 0,07 = 175,00 (für Bücher gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz!)

Es entsteht also Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von EUR 175,00.


Es wird Bier (50 Hektoliter) aus den USA importiert und in den freien Verkehr überführt. Der Rechnungspreis des Bieres beträgt EUR 3000,00. Des weiteren hat der Importeur EUR 2000,00 Frachtkosten zu tragen, von denen die Hälfte auf die EG entfallen. Der Zoll für die Bierladung beträgt EUR 200,00. Für die 50 hl Bier werden EUR 100,00 Biersteuer fällig. Abschöpfung wird keine fällig.

Berechnung der EUSt(EUR): 3000 + 1000 (2000 / 2) + 200,00 + 100,00 = 4.300,00 4.300,00 * 0,07 = 301,00 (Bier ist auch mehrwersteuerbegünstigt.)

Es entsteht EUSt in Höhe von EUR 301,00.

  • 1 offizielle Seite des deutschen Zolls, hier wird die EUSt und Zollberechnung nochmals ganz genau erklärt und an Beispielen verdeutlicht.
  • 2 Informationen der IHK-NRW über das IT-System Atlas für die automatisierte Zollanmeldung
  • 3 offizielle Seite des Bundesfinanzministeriums
  • Forum für Rechnungswesen- und Umsatzsteuerfragen