Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) exisitert, weil in Deutschland das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Grundgesetz, Artikel 2) höher steht als das Recht auf Freie Meinungsäusserung (Grundgesetz, Artikel 5), anders als z.B. in den USA.
Die BPjS prüft auf Antrag, niemals von sich heraus, ob eine Schrift, ein Film, ein Computerspiel, ..., zu gewalttätig, sexuell anstössig oder rassistisch ist. Diese werden dann auf den Index gesetzt und sind nur mehr ab 18 jahren zu bekommen.