Geschwindigkeitsüberwachung

Geschwindigkeitsüberwachung ist eine Kontrollmaßnahme der Polizei und der Ordnungsämter im öffentlichen Straßenverkehr zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (§ 3 StVO).
Zuständige Behörden
Deutschland
In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Geschwindigkeitsüberwachung in den Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern sind zwei Behörden mit der Verkehrsüberwachung beauftragt: Polizei und regionale Ordnungsbehörden. Während die Ordnungsämter der Kommunen innerhalb der geschlossenen Ortschaften zuständig sind, überwachen die Polizei und teilweise auch die Kreisverwaltungen den außerörtlichen Bereich auf den Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie den Autobahnen.
Der 15. Februar 1959 markierte in der Bundesrepublik Deutschland den Beginn einer neuen Ära der Überwachung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr. Im Regierungsbezirk Düsseldorf wurde erstmals ein mobiles Radargerät zur Geschwindigkeitskontrolle genutzt (Telefunken VRG 2). Später kamen zur mobilen Ausstattung die Laserpistole, das Laserfernglas, das Lichtschrankenmessgerät oder die Videokamera im Polizeiauto dazu.
Österreich
In Österreich ist grundsätzlich die Bundespolizei für die Geschwindigkeitsüberwachung zuständig. Gemeinden beauftragen jedoch auch vereinzelt auf Straßen, wo sie Straßenerhalter sind, Gemeindewachkörper oder Privatanbieter.
Technik
Messtechnik
Bei der Geschwindigkeitsüberwachung werden verschiedene Messtechniken eingesetzt.
Radar ist eine der am weitesten verbreiteten Messtechniken. Mithilfe des Doppler-Effekts wird die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeugs festgestellt, bei Überschreitung der Messschwelle wird ein Fotoapparat ausgelöst. Radargeräte können sowohl auf einem Stativ als auch aus dem Fahrzeuginneren heraus verwendet werden. Die verwendeten Frequenzbänder in Deutschland sind das Ka-Band und das K-Band. Das Ku-Band wird nur noch sehr selten verwendet.
Die Messung mittels Lichtschranke ist ebenfalls sehr weit verbreitet. Hier werden, rechtwinklig zum Straßenverlauf, an den Straßenrändern ein Sender und ein Empfänger einander gegenüber aufgestellt, so dass jedes Fahrzeug die Strecke zwischen den Geräten passieren muss. Zwischen den Gegenstellen werden mindestens drei Lichtstrahlen gesendet. Fährt ein Fahrzeug durch den ersten Lichtstrahl wird die Messung gestartet und bei Durchfahren des zweiten bzw. dritten Strahls beendet; bei anderen Geräten wird die Messung bei Durchfahren des zweiten Lichtstrahles beendet und gleichzeitig eine neue gestartet, die dann beim dritten Strahl endet. Da die Strecke zwischen den einzelnen Sendern bekannt ist, kann hieraus die Geschwindigkeit berechnet werden. Die zweite Messung dient der Messgenauigkeit; nur wenn beide Messungen sich nur um einen in der Zulassungsurkunde bezeichneten geringen Wert unterscheiden, ist die Messung gültig.
Eine Nachfolgetechnik zur Lichtschranke stellt die Messung mittels Fotozellen dar. Das Prinzip ist mit dem der Lichtschranke identisch. Mindestens drei Fotozellen registrieren Farbänderungen eines vorbeifahrenden Fahrzeugs und ermitteln daraus die Geschwindigkeit. Der Vorteil gegenüber der Lichtschranke besteht darin, dass kein Lichtsender mehr benötigt wird.
Die Messung mit Piezosensoren oder Induktionsschleifen ist eine weitere Überwachungstechnik. In der Regel sind drei Sensoren in den Fahrbahnbelag eingebracht. Sie basiert ebenfalls auf der Berechnung der Geschwindigkeit aus dem Zeitunterschied zwischen mehreren Messungen.
Verwandt damit ist ein älteres Verfahren mit quer ausgelegten dünnen Schläuchen, in denen die Zeitdifferenzen der Druckanstiege gemessen werden. Die Geschwindigkeitsermittlung wurde früher durch manuelles Messen per Stoppuhr durchgeführt, was auch heute noch zulässig ist. Hierbei wird die Zeit gemessen, die ein Fahrzeug für das Durchfahren einer abgesteckten Strecke benötigt hat. Allerdings wird diese Methode wegen der eindeutigeren Beweiskraft technischer Methoden kaum noch angewandt.
Relativ neu ist die Überwachung mit einer Laserpistole. Hier sind meist Systeme gemeint, die nach dem LIDAR-Prinzip aufgebaut sind. Es werden möglichst kurz hintereinander zwei oder mehr Lichtpulse ausgesendet, welche vom Fahrzeug reflektiert werden. Dabei wird jeweils die Pulslaufzeit gemessen, aus der dann aufgrund der konstanten Ausbreitungsgeschwindigkeit der Pulse die Fahrzeugentfernung zu diesem Zeitpunkt errechnet werden kann. Aus diesen Zeit- und Streckenmessungen werden dann die jeweiligen Differenzen gebildet, aus denen sich schließlich die Fahrgeschwindigkeit ermitteln lässt.
Auf Autobahnen oder anderen großen Straßen werden verstärkt Zivilfahrzeuge mit „ProViDa“-Ausrüstung eingesetzt. Diese ermöglicht es, Verkehrsvergehen individuell auf Video festzuhalten. Nachteil sind u.a. die hohen Kosten, da nicht nur das „ProViDa“-System installiert werden muss, sondern auch ausreichend motorisierte Pkw benötigt werden. Die Vorteile liegen in der hohen Beweiskraft der Methode und der Unauffälligkeit der Überwachungsmaßnahme im normalen Verkehr (kleine Kameras). In Baden-Württemberg,Bayern, NRW, Mecklenburg-Vorpommern und Polen werden auch Motorräder mit entsprechender Ausrüstung eingesetzt.[1]
Eine weitere auf Video basierende Methode ist die Abschnittskontrolle mit zwei fest installierten Kameras, bei dem nicht die momentane Geschwindigkeit, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messstellen über eine längere Strecke hinweg ermittelt wird. Diese Methode ist in Deutschland aber nicht zulässig.
Identifizierungstechnik
In Deutschland ist für einen Geschwindigkeitsverstoß ausschließlich der Fahrzeugführer verantwortlich. Eine Verantwortung des Fahrzeughalters gibt es nur in Ausnahmefällen, daher ist bei Geschwindigkeitsverstößen nicht nur die Identifizierung des Fahrzeuges (über das Kfz-Kennzeichen), sondern auch Fahrzeugführers notwendig. Dafür werden Aufzeichnungen von Foto- oder bei bestimmten Messverfahren auch Videokameras eingesetzt, die das Fahrzeug von vorn und/oder von hinten aufnehmen. Eine Bewertung des Fahrerfotos erfolgt im Rahmen des Verfahrens durch die Bußgeldbehörden und den Richter, in strittigen Fällen ordnet das Gericht ein anthropometrisches Gutachten an. In Österreich dagegen haftet der Halter. Daher ist auch Fotografie von hinten beweiskräftig. Diese Methode wurde früher auch in Deutschland angewandt, diente dort aber dazu, eine Blendung des Fahrzeugführer durch den weißen Blitz zu verhindern. Nach Einführung des roten Blitzes wurde auf Frontfotographie umgestellt.
Bei blitzenden Geräten werden die Bilder wegen des roten Blitzes auf panchromatischem Schwarzweißfilm aufgenommen. Zunehmend wird jedoch die Digitalfotografie verwendet. Der Vorteil sind geringere Kosten, die fehlende Notwendigkeit eines Filmwechsels und damit verbunden längere Einsatzzeiten der Geräte, die Möglichkeit der elektronischen Bildübermittlung und -verarbeitung und der aufgrund der hohen Lichtempfindlichkeit nicht notwendige Blitz.
Unterscheidung Lkw/Pkw
Teilweise können die genannten Identifizierungssysteme vollautomatisch zwischen Lkw und Pkw unterscheiden, bei älteren Geräten muss das Messgerät aber durch Knopfdruck kurz auf das kommende Fahrzeug umgestellt werden, etwa bei simplen Lichtschranken mit zwei Gegenstücken. Als eines mehrerer Unterscheidungskriterien kann beispielsweise das Bildmaterial dienen, welches mittels eines Erkennungs-Algorithmus ausgewertet wird.
Stationäre Überwachung

Umgangssprachlich werden die stationären Anlagen oft Starenkasten genannt.
Stationäre Messgeräte werden meist von Städten und Landkreisen betrieben. Bei stationären Anlagen wird in der Regel Piezotechnik verwendet. Die Anlage besteht aus einem auf einem Pfosten montierten Kameragehäuse, das mit Piezosensoren in der Straße verbunden ist oder selbst die Entfernung messen kann. Oft wird der Kasten auch drehbar gebaut, so dass abwechselnd zwei Richtungen überwacht werden können. Hierzu werden dann auch in Gegenrichtung Sensoren verlegt.
Die Betreiber verfügen häufig über wesentlich mehr installierte Messanlagen mit Kameragehäusen als Kameras, diese werden dann in unregelmäßigen Abständen in verschiedene Anlagen im überwachten Gebiet eingebaut. Dadurch soll bei verringerten Betriebskosten eine hohe Abschreckungswirkung erzielt werden.
In ähnlicher Weise geschieht die Ampelüberwachung, nur dass hier die Induktionstechnik zur Bildung der Zeiten verwendet wird. Hier läuft ein Uhrwerk mit dem Umschalten der Ampel auf Rot an und wird gestoppt, sobald ein Fahrzeug über die in der Fahrbahn eingelassene Induktionsschleife fährt, und es wird ein Registrierfoto ausgelöst. Die meisten Geräte lösen zur Kontrolle zweimal aus, um festzustellen, ob der Fahrer eventuell vor dem Kreuzungsbereich doch noch gestoppt hat oder rückwärts gefahren ist.
Geschwindigkeitsanzeige-Anlagen



Im Gegensatz zu den Überwachungsanlagen, die der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten dienen, hat eine Anlage zur Geschwindigkeitsanzeige keine Kamera und keine Kennzeichenaufzeichnung. [2] Die Werbung nennt diese Produkte Aktive Verkehrserziehung. Die Anlage besteht aus einer eingebauten Radaranlage, der Auswerteelektronik und einer LED-Anzeige, optional kann eine Solaranlage zur Energieversorgung vorhanden sein.
Ein Radarstrahl mit der Frequenz 24,125 GHz wird auf die näherkommenden Fahrzeuge gesendet. Aus der Radarreflektion wird die Geschwindigkeit ermittelt und diese auf einem großen LED-Display mit 307 mm Zeichenhöhe und 180° Ablesewinkel in Echtzeit angezeigt. Durch einen integrierten Helligkeitsmesser wird die LED-Helligkeit automatisch an die Umgebung angepasst. Geschwindigkeiten von 3 bis 255 km/h können verarbeitet werden [3], bei einer Messentfernung von bis zu ca. 80 Metern (260 feet), die Genauigkeit wird mit ± 3 % angegeben [4].
Der Sinn dieser Anlage ist, Fahrzeugführer durch die große Anzeige der gemessenen Geschwindigkeit auf ihre ggf. zu hohe Geschwindigkeit aufmerksam zu machen. Durch die sehr weit erkennbare Anzeige soll laut Hersteller eine soziale Komponente („social pressure“) bewirkt werden, da alle Umstehenden, auch in großer Entfernung, die Geschwindigkeitsüberschreitung des Gemessenen erkennen können. Spezielle Ausführungen der Anzeige-Anlage können mit Kindermotiven und Textmeldungen - wie „ZU SCHNELL“ oder „DANKE“ ausgerüstet werden. Je nach Modell sind auch mehrfarbige Zahlenanzeigen (grün für in Ordnung und rot für zu schnell) möglich. In einem internen Speicher können für statistische Auswertungen allgemeine Daten gespeichert werden, ohne dass einzelne Verkehrsteilnehmer identifiziert werden können. Der Datenspeicher ist mittels Bluetooth auslesbar.
Abschnittskontrolle
Bei der so genannten Abschnittskontrolle oder Section control wird an mehreren Anlagen entlang der Straße das Kennzeichen mit der genauen Uhrzeit festgehalten. Daraus lässt sich die Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messpunkten ermitteln, indem man deren Abstand durch die Zeitdifferenz der jeweiligen Durchfahrten teilt. Somit kann festgestellt werden, ob die durchschnittliche Geschwindigkeit über der im Abschnitt zulässigen lag.
Betrieb in Österreich
In Österreich durften Radargeräte vorbeifahrende Fahrzeuge bis vor kurzem nur von hinten messen, um keine Blendung durch den Blitz des Fotoapparates zu verursachen. Erst durch Verwendung von IR-Blitzgeräten ist es auch erlaubt, entgegenkommende Fahrzeuge zu messen, dabei darf aber das Gesicht des Fahrers nicht sichtbar sein, da es sonst dem Prinzip der Anonymverfügung widerspricht.
Die Radarkästen werden zunehmend auch von privaten Firmen betreut, die sich um Wartung, Einstellungen und Filmtausch kümmern. Erst die fertig ausgedruckten Strafmandate werden der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat zur Weiterverarbeitung übermittelt. Die erhobenen Strafgelder kommen jeweils dem für diese Straße zuständigen Straßenerhalter zu Gute. In näherer Zukunft sollen die Radargeräte untereinander vernetzt werden und digitale Fotos über das Internet an einen zentralen Rechner schicken, sodass der gesamte Verlauf der Bestrafung wesentlich schneller werden soll, da die derzeitige Verjährungsfrist von sechs Monaten manchmal überschritten wird.
Mobile Messgeräte

Da die Abschreckungswirkung stationärer Anlagen auf ortskundige Verkehrsteilnehmer eher gering ist, werden zusätzlich mobile Kontrollen durchgeführt.
Die Messung am jeweiligen Straßenrand erfolgt entweder per Laser, Radar oder auch Lichtschranke. Überschreitet dieses einen vorher definierten Grenzwert (variiert je nach Behörde, Auslösung zum Beispiel erst ab 9 km/h zu viel), wird die Kamera und der dazugehörige Rotblitz ausgelöst und ein Foto des Fahrzeugsführers aufgenommen. In einigen Fällen werden Kfz-Kennzeichen und gemessene Geschwindigkeit per Funk an einen Polizeibeamten übermittelt, der das Fahrzeug hinter der Messstelle zur Feststellung der Personalien anhält.
Das Messgerät selbst ist dabei normalerweise so aufgestellt, dass es gar nicht oder erst aus kurzer Entfernung sichtbar wird und so keine Möglichkeit zum rechtzeitigen Abbremsen besteht. Teilweise werden die Geräte auch im Heck eines geparkten Kombi-PKW platziert, um schnellere Ortswechsel durchführen zu können oder eine unauffällige Messung zu ermöglichen.

Bei einem weiteren Verfahren, das hauptsächlich auf Autobahnen zum Einsatz kommt, werden Geschwindigkeitssünder durch ein speziell ausgestattetes ziviles Messfahrzeug ProViDa mit Police-Pilot-System verfolgt. Dieses Fahrzeug hält über eine bestimmte Distanz einen festen Abstand zum gemessenen Fahrzeug. Die Geschwindigkeit wird über den geeichten Tacho des Messfahrzeugs ermittelt. Der Vorgang wird auf Video aufgezeichnet.
In Österreich kommen die mobilen Radargeräte immer weniger in Einsatz und werden durch die wesentlich preiswerteren Laserpistolen ersetzt.
Toleranzen
Je nach Messverfahren werden vom Messwert unterschiedliche Toleranzen abgezogen.
Dies sind bei
- ortsfeste Anlagen, Starenkästen, Radarmessgeräte, Laserpistolen:
- - bis 100 km/h werden 3 km/h als Toleranzwert abgezogen
- - ab 101 km/h werden 3 % in Abzug gebracht
- ProViDa: 5 %, mindestens 5 km/h
- Nachfahren mit Dienstfahzeug
- - mit justiertem Tachometer: 15 %
- - mit nichtjustiertem Tacho: 20 %
Wirksamkeit
Geschwindigkeitskontrollen sind eine wichtige Maßnahme zur Durchsetzung sicherheitsrelevanter Verkehrsvorschriften. Die Einhaltung von Verkehrsregeln (hier: Geschwindigkeit) geschieht auf zwei Ebenen der sozialen Kontrolle: Die erste Ebene ist die interne Kontrolle, d.h. die Bereitschaft des Einzelnen, sich selbst aufgrund seiner verinnerlichten Werte und Normen zu kontrollieren und sanktionieren. Versagt diese Selbstkontrolle, wie es im Straßenverkehr häufig der Fall ist, wird als zweite Ebene die externe Kontrolle durch Dritte notwendig.
Kritik
Geschwindigkeitsmessungen werden vielfach kritisiert. Insbesondere wird häufig Unverständnis über die damit überwachten Geschwindigkeitsbegrenzungen geäußert und vermutet, die verhängten Bußgelder dienten hauptsächlich der Stützung der klammen öffentlichen Haushalte. Diese Kritik kann nicht allgemein bestätigt oder widerlegt werden, da Geschwindigkeitsmessungen in der Zuständigkeit einer Vielzahl von Behörden liegen, die völlig unterschiedliche Philosophien bei der Überwachung des Verkehrs verfolgen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der Wegfall der Unschuldsvermutung: Jeder Fahrzeugführer wird - gleich ob verdächtig oder nicht - automatisiert auf eventuelles Fehlverhalten hin überprüft. Es wird somit nicht auf Verdacht hin eine Kontrolle durchgeführt, sondern stets eine Kontrolle. Da Kontrollpunkte in der Regel nicht angekündigt werden, kann er sich der permanenten Überwachung an diesem Ort auch praktisch nicht entziehen.
Kritik richtet sich auch gegen den Kostenaufwand bei der technischen Aufrüstung der Überwachung. Der Zweck könne ja nicht die möglichst lückenlose Bestrafung von Verkehrssündern sein - die Überwachung müsste sonst auch zeit- und flächendeckend sein. Vielmehr bezwecke die Überwachung die Förderung einer der öffentlichen Sicherheit angemessenen Verhaltensweise der Fahrer. Somit stünden die Kosten moderner Anlagen in keinem angemessenen Verhältnis zum Gewinn an Sicherheit im Straßenverkehr, sondern dienten lediglich der Beseitigung einiger Einspruchsmöglichkeiten gegen Strafmandate.
Gegenmaßnahmen
Legale bzw. nicht verfolgte Maßnahmen
Etliche Radiosender warnen im Rahmen ihrer Verkehrsmeldungen vor Geschwindigkeitsmessungen, die von den Hörern gemeldet wurden. In einem Modellversuch warnt die Autobahnpolizei Köln am Vorabend im Internet und in der WDR-Lokalzeit vor geplanten Kontrollen. Dieser Service der Rundfunkgesellschaften ist umstritten. Befürworter sind der Meinung, dass das Ziel einer Geschwindigkeitsreduktion auch so erreicht wird, dem entgegnen andere, dass diese Reduktion nur punktuell erfolge.
- Populär ist die Methode, reflektierende Gegenstände am Innen-Rückspiegel aufzuhängen. Hierbei wird erhofft, den Fotoblitz zu reflektieren und somit den Fahrer unkenntlich zu machen. Speziell CDs werden empfohlen, sind jedoch meist unwirksam.
Bei mobilen Radaranlagen lohnt sich, die Aufstellung des Fahrzeugs zu dokumentieren (Foto) und daraus die Ausrichtung des Fahrzeugs zur Straßenlängsachse zu kontrollieren. In einigen Fällen werden die betriebsnotwendigen Winkel (20 bzw. 22 Grad) nicht eingehalten. Ein gerichtsverwertbares Sachverständigengutachten ist dennoch unerlässlich.
Illegale bzw. verfolgte Maßnahmen
- Lichthupe
Eine verbreitete Methode ist, den Gegenverkehr mittels Lichthupe vor auf der Gegenseite erkannten Radarfallen zu warnen. Das ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 16 Abs. 1 StVO in Verbindung mit § 24 StVG, da der Lichthupeneinsatz nicht gerechtfertigt ist. In Österreich ist dies jedoch legal [5].
- Reflektoren
Mittels einer reflektierenden Schicht auf dem Kennzeichen wird versucht, den Fotoblitz zu reflektieren und somit eine Identifizierung unmöglich zu machen. Hierzu werden Haarspray, Klarlack, spezielle Folien oder ähnliche Mittel empfohlen. Ebenso werden ums Kennzeichen verteilte Katzenaugen empfohlen. Die Methoden sind jedoch meist unwirksam, da das Kennzeichen selbst ebenfalls retroreflektierend ist. Das Verdecken, Verändern oder die Beeinträchtigung der Erkennbarkeit ist eine Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Kennzeichenmissbrauch).
- Radarwarner
Sogenannte Radarwarner dürfen besessen, jedoch nicht „betriebsbereit mitgeführt“ werden. Diese Radarwarner registrieren die Radar-Strahlung und warnen dann akustisch. Radar-Störsender, sog. „Jammer“, stören in der Theorie die Radarmessung aktiv, in der Praxis funktioniert dies nicht. Bei Benutzung drohen Bußgeldstrafen und Vormerkungen (in Deutschland 75 € Bußgeld und 4 Punkte). Das Gerät wird von der Polizei eingezogen und vernichtet. Inwieweit Plug-ins bei Navigationssoftware genutzt werden dürfen, ist umstritten.[6] Kaufverträge für Radarwarner werden von Gerichten als sittenwidrig eingestuft, damit entfallen alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller. [7]
- „Laserblinder“
Sie sollen die Messungen per Laserpistolen unmöglich machen. Sogenannte „Laser Jammer“ senden Lichtpulse an die Laserpistole der Polizei um die Messung zu stören. Wenn der Beamte die Motorhaube anvisiert und diese mit einem Störer ausgestattet ist, gibt die Laserpistole eine Fehlermeldung aus und der Beamte muss einen anderen Punkt anvisieren, um zu einem Messergebnis zu gelangen. Geschulte Beamte halten allerdings Fahrzeuge an, bei denen die Laserpistole eine Fehlermeldung ausgibt, und suchen gezielt nach Laserblindern.
- Gegenblitz
Neben dem Kennzeichen platzierte „Gegen-Fotoblitze“ werden an einen Fotoempfänger gekoppelt. Blitzt es, löst der Gegenblitz aus und soll das Kennzeichen unkenntlich machen. Neben der geringen Wirksamkeit kommt bei dieser Methode noch eine hohe Chance hinzu, dass sie auf dem Bild erkannt wird.
- Navigationsgerätedaten
Die Nutzung der Informationen von Navigationsgeräten während der Autofahrt oder das betriebsbereite Mitführen eines entsprechend ausgestatteten Navigationsgerätes ist illegal. Hier enthält eine Zusatzkarte diverse stationäre und häufig benutze Punkte für mobile Messanlagen als sogenannte Points of Interest (POI). Nähert man sich einem solchen Punkt, kann das Navigationsgerät entsprechend warnen. Ob Geräte mit dieser Funktion ebenfalls eingezogen und vernichtet werden können, wurde von Gerichten bisher nicht geklärt.
Siehe auch
Referenzen
- ↑ Märkische Oderzeitung, „Blitzen über vier Fahrspuren hinweg“, 17. März 2008
- ↑ http://sierzega.com/Produkte/RadarLEDDisplays/tabid/58/language/de-DE/Default.aspx
- ↑ http://www.pittsfordtrafficandradar.biz/Sign%20Brochure%20Technical.pdf
- ↑ http://www.pittsfordtrafficandradar.biz/GR.htm
- ↑ http://wien.orf.at/stories/150605/
- ↑ http://www.ramom.de/rechtsthemen/verkehrsrecht/radarwarngerate---erlaubt-85.html
- ↑ http://www.das-rechtsportal.de/recht/auto-verkehr/urteile/058urteil.htm
Weblinks
- Blitzerübersicht in Europa - Blitzerkarte von radarfalle.de/scdb.info
- Übersicht über alle in Deutschland zugelassenen Messgeräte und deren Arbeitsweise
- Geschwindigkeitsüberwachung in Österreich - Messtechnik, zugelassene Messgeräte, Radarstandorte
- Radarwarner - eine Übersicht/Tests von Radarwarngeräten für Europa