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Administrator (katholische Kirche)

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Ein Administrator (von lat. administrare „verwalten“) ist im Katholischen Kirchenrecht der Vorsteher eines juristisch selbstständigen Kirchengebietes oder einer bestimmten Einrichtung.

Verschiedene Formen

  • Ein Diözesanadministrator ist der Verwalter einer Diözese. Dieser ist gewöhnlich ein Weihbischof oder anderer Priester und amtiert im Zeitraum einer Sedisvakanz, also nach dem Rücktritt oder Tod des Diözesanbischofs, bis zur Amtseinführung eines Nachfolgers.[1] Innerhalb seiner Amtszeit kann er nichts verfügen, was endgültigen Charakter besitzt.
  • Ein Pfarradministrator ist ein vom Bischof oder Diözesandaministrator vorübergehenden zur Leitung einer Pfarrei bestellter Geistlicher.[2]

Siehe auch

Belege

  1. Kirchenlexikon (Diözesanadministrator) Abgerufen am 19. November 2008
  2. Kirchenlexikon (Pfarradministrator) Abgerufen am 19. November 2008