Volkssturm


Die Bildung des Deutschen Volkssturm wurde am 18. Oktober 1944, dem Jahrestag der Völkerschlacht von Leipzig publik gemacht und zwei Tage später offiziell verkündet. Dadurch konnten erste Volkssturmverbände propagandawirksam vorgeführt werden, die auf einen Führererlass vom 25. September 1944 hin aufgestellt worden waren. Der Volkssturm sollte die Truppen der deutschen Wehrmacht verstärken.
Alle „waffenfähigen Männer im Alter von 16 bis 60 Jahren“ wurden zum Einsatz im Deutschen Volkssturm aufgerufen. Sie sollten den „Heimatboden“ des Deutschen Reiches verteidigen, „bis ein die Zukunft Deutschlands und seiner Verbündeten und damit Europas sichernder Frieden gewährleistet ist“.[1]
Organisatorische Einbindung

Das Aufgabengebiet des Volkssturmes umfasste in erster Linie Bau- und Schanzarbeiten, Sicherungsaufgaben und die Verteidigung von Ortschaften, zumeist in unmittelbarer Heimatgegend. Die militärische Organisation, Ausbildung, Bewaffnung und Ausrüstung sollte vom Ersatzheer geleistet werden, das dem SS-Leiter und Chef der Heeresrüstung Heinrich Himmler unterstand. Aufstellung und Führung der Bataillone des Volkssturms wurden in die Hände der Gauleiter gelegt, die sich dazu des Führungspersonals aus den lokalen Organisationen der NSDAP, aus SA, SS, dem NSKK und der HJ bedienen sollten. Die Aufstellung des Volkssturms wurde von umfangreichen Propagandaaktivitäten begleitet.
Rekrutierung



Nach der deutschen Bevölkerungsstatistik wären etwa sechs Millionen Männer volkssturmpflichtig gewesen. Dem standen jedoch die Erfordernisse der Kriegswirtschaft entgegen. Einbrüche im Produktionsvolumen sollten weitgehend vermieden werden. Dazu gab es deutliche Unterschiede in Alter und Tauglichkeit. Dementsprechend wurde das personelle Aufkommen in vier Aufgebote eingeteilt:
- Das Aufgebot I umfasste alle tauglichen und waffenfähigen Männer der Jahrgänge 1884 bis 1924. Die meisten Angehörigen dieses Aufgebots waren über fünfzig Jahre alt und hatten bereits im Ersten Weltkrieg gedient. Sie konnten bis zu sechs Wochen ununterbrochen einberufen werden. Die aus ihnen gebildeten Volkssturmbataillone konnten auch außerhalb des Heimatgaus eingesetzt werden.
- Das Aufgebot II bildeten Männer von 25 bis 50 Jahren, die einen als kriegswichtig erachteten Beruf ausübten und deswegen unabkömmlich („uk“) gestellt waren. Diese Einheiten wurden immer nur kurzzeitig und in unmittelbarer Heimatnähe eingesetzt, um mögliche Rüstungsproduktionen nicht zu stören.
- Das Aufgebot III umfasste die Jahrgänge 1925 bis 1928, soweit sie nicht schon bei der Wehrmacht oder Waffen-SS Dienst taten. Der Jahrgang 1928, damals 16-jährig, sollte bis zum 31.März 1945 in der Hitler-Jugend (HJ) und dem Reichsarbeitsdienst (RAD) militärisch ausgebildet werden, die älteren Jahrgänge dieses Aufgebots waren bereits in der HJ organisiert oder zum RAD eingezogen worden.
- Das Aufgebot IV umfasste alle nicht kriegsdienstverwendungsfähigen, das heißt eigentlich wehruntauglichen Männer, die jedoch für Wach- und Sicherungsaufgaben eingesetzt werden sollten.
In der Regel wurden zunächst nur die beiden ersten Aufgebote gebildet und aufgestellt. Mit dem Geburtsjahrgang 1928 wurden Jugendliche eingezogen, die vollständig während der nationalsozialistischen Herrschaft sozialisiert worden waren. Siebzig Prozent des Jahrgangs meldete sich freiwillig zum Waffendienst. Eine Verordnung Keitels vom 5. März 1945 dehnte die Wehrpflicht grundsätzlich auf die männlichen Angehörigen des Jahrgangs 1929 aus.
Wieviele Männer im Volkssturm Dienst taten, ist nicht bekannt. Oberst Hans Kissel, Chef des „Führungsstabes Deutscher Volkssturm beim Reichsführer SS,“ schätzte, dass über 700 Volkssturm-Bataillone zu einem Einsatz mit Feindberührung kamen.

Bewaffnung
Der Volkssturm wurde nur notdürftig ausgerüstet und ausgebildet, weshalb die militärische Wirkung eher gering war. An Waffen stand ein Sammelsurium tschechischer, italienischer oder französischer Beutegewehre zur Verfügung, oft ohne ausreichende Munition. Nach einer Aufstellung Kissels über den Waffenbedarf vom November 1944 benötigten Erstes und Zweites Aufgebot allein in den feindbedrohten Gauen 1,3 Millionen Handfeuerwaffen, vorhanden waren 18.575 Stück. 75.000 Maschinengewehre wären Soll-Stärke gewesen, zur Verfügung standen 181 Stück. Waffen- und Schießausbildung waren mangels Waffen und Munition wenig sinnvoll. Obwohl Abwesenheit nach den Vorschriften des Militärstrafgesetzbuches abgeurteilt werden konnte, blieben viele der Ausbildung fern.
Einsätze
Dennoch verteidigten 15.000 Angehörige des Volkssturms mit Soldaten der Wehrmacht in panischer Angst und immer wieder angetrieben von dem Gauleiter Karl Hanke monatelang das belagerte Breslau bis in den Mai 1945 hinein.
Insgesamt hatte der Volkssturm hohe Verluste bei minimaler militärischer Wirkung zu verzeichnen. Exakte Opferzahlen sind unbekannt, jedoch wird angenommen, dass von den 175.000 als vermisst gemeldeten Volkssturmangehörigen die meisten gefallen sind.
Die Strategie von Bormann und Joseph Goebbels, durch fanatischen Widerstand und damit auch für die Alliierten steigenden Opferzahlen doch noch einen Ermattungsfrieden zu ertrotzen, ging nicht auf. Entsprechende Hoffnungen beruhten auf der deutschen Einschätzung, dass die öffentliche Meinung insbesondere in den Ländern der Westalliierten sich bei fortgesetzt hohen Opferzahlen gegen die Strategie der westlichen Regierungen wenden werde, den Krieg ohne Einschränkungen bis zur Kapitulation der deutschen Streitkräfte fortzusetzen.
Rechtlicher Status und Uniformierung

In rechtlicher Hinsicht waren die Angehörigen des Volkssturms während ihrer Einsätze Soldaten im Sinne des deutschen Wehrgesetzes von 1935. Dieses Gesetz ermöglichte es, den Kreis der Wehrpflichtigen auch über das 45. Lebensjahr hinaus auszudehnen, um weitere Reserven zur Reichsverteidigung aufzubieten.
Eine Armbinde mit der Aufschrift „Deutscher Volkssturm – Wehrmacht“ machte seine Angehörigen als Kombattanten kenntlich, auch wenn sie in der Uniform der Hitler-Jugend oder in Zivilkleidung kämpften. Im Durcheinander des Kriegsendes ist anzunehmen, dass nicht immer die Armbinde verteilt wurde.
Es gab nur vier unterschiedliche Dienstgrade: Gruppenführer, Zugführer, Kompanieführer und Bataillonsführer.
Da die Wehrmacht nicht ausreichend Uniformen zur Verfügung stellen konnte, trugen zahlreiche Volkssturmangehörige „Phantasieuniformen“, so etwa diejenige der Reichsbahn, umgefärbte Partei- oder HJ-Uniformen, alte Uniformen des kaiserlichen Heeres oder gewöhnliche zivile Anzüge.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Wortlaut des Originaldokuments, abgedruckt in Gerd R.Ueberschär, Rolf-Dieter Müller: 1945. Das Ende des Krieges. Darmstadt 2005, ISBN 3-89678-266-5, S.160f.
Literatur
- Perry Biddiscombe: Werwolf! The History of the National Socialist Guerilla Movement 1944–1946. Univ. of Toronto Press,: Toronto 1998. ISBN 0-8020-0862-3.
- Klaus Mammach: Der Volkssturm. Das letzte Aufgebot 1944/45. Pahl-Rugenstein, Köln 1981. ISBN 3-7609-0642-7.
- Alastair Noble: The People's Levy. The Volkssturm and Popular Mobilisation in Eastern Germany 1944–45. In: Journal of Strategic Studies 24/2001, S. 165–187.
- David K. Yelton: „Ein Volk steht auf.“ The German Volkssturm and Nazi Strategy, 1944–45. In: Journal of Military History 64/2000, S. 1061–1083.
- Franz W. Seidler: „Deutscher Volkssturm“. Das letzte Aufgebot 1944/45. 2. Aufl. Herbig, München 1991. ISBN 3-7766-1608-3.
- David K. Yelton: Hitler's Volkssturm. The Nazi Militia and the Fall of Germany 1945–1945. Univ. of Kansas Press, Lawrence (Kans.) 2002. ISBN 0-7006-1192-4.
- David K. Yelton: The SS, NSDAP, and the Question of Volkssturm Expansion. In: Alan E. Steinweis/Daniel E. Rogers (Hg.): The Impact of Nazism. New Perspectives on the Third Reich and its Legacy. Univ. of Nebraska Press, Lincoln 2003. S. 167–181. ISBN 0-8032-4299-9.
Weblinks
- www.dhm.de/ 1939 - 1945 Der Volkssturm
- Lexikon der Wehrmacht/ Der Volkssturm - Eine Übersicht