Geschlechtsangleichende Operation
Unter geschlechtsangleichenden Operationen versteht man chirurgische Eingriffe, bei denen primäre und/oder sekundäre Geschlechtsmerkmale an das Aussehen und die Funktion eines anderen Geschlechts angeglichen werden. Diese Eingriffe werden entweder an Intersexuellen oder an Transgendern oder Transsexuellen durchgeführt.
Die gleichen oder ähnliche Operationstechniken werden verwandt, wenn es um die Wiederherstellung von Geschlechtsmerkmalen nach Unfall oder Krankheit handet.
Man unterscheidet zwischen genitalangleichenden Eingriffen, also solchen, die an den primären Geschlechtmerkmalen stattfinden, und weiteren Eingriffen, die die sekundären Geschlechtsmerkmale betreffen.
Unten aufgeführt sind lediglich die operativen Eingriffe, die bei Transgendern durchgeführt werden, Menschen also, bei denen ein vollständiger und vollständig ausgebildeter Satz von weiblichen in männlich erscheinende Geschlechtsmerkmale oder umgekehrt verwandelt werden soll. Eingriffe bei Intersexuellen oder rekonstruktive Eingriffe müssen weitaus mehr an die äußerst unterschiedlichen vorhandenen Gegebenheiten im Einzelfall angepasst werden.
Bei Transgendern geht den operativen Eingriffen nahezu immer eine Hormontherapie voraus. Diese sollte über die Operationen hinaus lebenslang fortgesetzt werden, da nach der Entferung der eigenen Keimdrüsen sonst Hormonmangelerscheinungen auftreten können. Durch diese Hormontherapie entwickeln sich zusätzlich die sekundären Geschlechtsmerkmale des anderen Geschlechts, die sekundären Geschlechtsmerkmale des eigenen anatomischen Geschlechts bleiben allerdings größtenteils erhalten; ebenso ist die Wirkung auf die primären Geschlechtsmerkmale meist nur gering.
Daraus ergeben sich also folgende Eingriffe:
(+ selten, ++ häufig, +++ fast immer)
- Bei Transmännern (Richtung Frau-zu-Mann)
- Entfernung der weiblichen Brust +++
- Entfernung der inneren weiblichen Organe, also Gebärmutter,Eierstöcke und Eileiter; dies wegen eines stark erhöhten Krebsrisikos wegen der Hormonbehandlung; außerdem Voraussetzung für die Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz. +++
- Aufbau von männlich erscheinenden Genitalien +
- Bei Transfrauen (Richtung Mann-zu-Frau)
- Epilation (Entfernung der Barthaare, seltener auch Teile der Körperbehaarung) (keine chirurgischer, aber ein medizinischer Eingriff) +++
- Vergrößerung der durch die Hormontherapie entstandenen weiblichen Brust. ++
- Entfernen der männlichen Genitalien und Aufbau von weiblich erscheinenden Genitalen +++
- Verkürzen, Abschleifen oder Spannen der Stimmbänder zur Erreichung einer höheren Tonlage. +
- Verkleinerung des Adamsapfels +
Die genitalangleichende Operation bei Transgender von "Mann zu Frau" geschieht meist dadurch, dass ein Teil der Eichel mitsamt der [[[Blutgefäß]]e und Nervenbahnen aus dem Penis herausgelöst werden und an der entsprechenden Stelle eingenäht werden, dass daraus die neue Klitoris entsteht. Ebenfalls herausgelöst wird die Harnröhre und entsprechend gekürzt. Die Schwellkörper am Penisschaft werden ebenso wie die Hoden ersatzlos entfernt. Die Penishaut wird invertiert und bildet so die Vagina. Schliesslich werden aus dem Hodensack die Schamlippen geformt.
Normalerweise ist ein etwa 14tägiger Krankenhausaufenthalt dafür notwendig, vorausgesetzt, es treten keine Komplikationen ein. In vielen Fällen muss dann nach einigen Monaten noch eine zweite, kleinere Operation vorgenommen werden, um einige Korrekturen vorzunehmen.
wird fortgesetzt