Friedenszins
Friedenszins (auch Friedenskronzins) ist ein Begriff aus dem österreichischen Mietrecht.
Bezogen hat sich der Friedenszins, der eine gesetzlich geregelte Höchstmiete war, auf Mietverträge von Wohnungen und Geschäftsräumen, die vor dem 1. August 1914 geschlossen wurden. Berechnet wurde er in Kronen.
Eingeführt wurde dieser Mieterschutz im Jahr 1917, als kriegsbedingt drei Viertel aller Wohnungen überbelegt waren. Dadurch sollten vor allem Soldaten und deren Familien vor Mieterhöhungen und Kündigungen geschützt werden. Die Einfrierung der Mieten auf den Friedenszins ("Krone ist Krone") kombiniert mit der massiven Geldentwertung nach Kriegsende und einem weitgehenden Mieterschutz, führte dazu, dass das (im engeren Familienkreis vererbbare) Mietrecht an Wohnungen über mehrere Jahrzehnte zu einem eigentumsähnlichen Recht wurde. Dies hatte eine fühlbare finanzielle Entlastung der Mieter zur Folge (kleinere Wohnungen kosteten nun pro Monat das Äquivalent weniger Packungen Zigaretten), allerdings kam auch der vor 1914 sehr bedeutende Bau von privaten Zinshäusern mangels erzielbarer Renditen zum Stillstand. Der an seiner Stelle einsetzende kommunale Wohnbau der Zwischenkriegszeit war steuerfinanziert. Notwendige Reparaturen an Altbauten mussten aufgrund der de facto-Enteignung der Hauseigentümer in einem behördlich zu genehmigenden Umlageverfahren nach $ 7 (später $ 18) Mietengesetz finanziert werden.
Obsolet wurde der Begriff Friedenszins erst mit der Gültigkeit des Mietrechtsgesetzes 2001, nach dem in der Folge auch in die Altverträge vor diesem Stichtag eingegriffen werden kann und eine Mindestmiete verlangt werden darf. So gab es allein in Wien im Jahr 2000 noch etwa 50.000 Wohnungen, wofür nur Mieten auf Basis des Friedenszinses gezahlt werden musste.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Friedenszins-Reform bringt Milliarden Wirtschaftsblatt vom 11. Februar 2000 abgerufen am 15. November 2008
Weblinks
- Immobilienlexikon: "Friedenszins"
- Kommunaler Wohnbau im Lexikon der Wiener Sozialdemokratie