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Unteroffizier vom Dienst

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Der UvD ist der "Unteroffizier vom Dienst". Ihm ist meist ein GvD ("Gefreiter vom Dienst") unterstellt.

Der UvD ist dem OvWa ("Offizier vom Wachdienst") unterstellt.

Er ist verantwortlich für die Sauberkeit der Kompanie und für die Einhaltung der militärischen Ordnung nach dem allgemeinen Dienstschluss.

Er ist vorgesetzt nach § 3 Vorgesetztenverordnung, d.h. jedem seiner Dienstgradgruppe und Dienstgradgruppenniedrigeren.

Ist der UvD beispielsweise ein Unteroffizier, so ist er allen vorgesetzt, vom Schützen bis inklusive Stabsunteroffizier.

Siehe auch