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Diskussion:Geschwindigkeitsüberwachung

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Kursch in Abschnitt Kosten der Beweissicherheit

Vorlage:Archiv Tabelle

Kosten der Beweissicherheit

darum gehts. Ich komme da nicht mit. Die Kosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Gewinn an Sicherheit? Wer sagt das? Und wie soll man das überhaupt vergleichen, "10 Euro Kosten stehen 9 Euro Sicherheitsgewinn gegenüber"? Was haben die Strafmandate damit zu tun? Natürlich müssen Vergehen bewiesen werden und es ist logisch, dass die Fotos diesem Zweck dienen, aber warum widerspricht das dem Sicherheits-Ziel? Mir ist nicht klar, was da wie zusammenhängt und was daran überhaupt kritikwürdig ist. Sieht das außer dir jemand genauso oder ist das nur deine persönliche Meinung (die dann im Artikel nichts zu suchen hätte)? Es wäre nett, wenn du mir helfen könntest, den Absatz zu verstehen. --Blah 07:46, 15. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Blah, du verwechselst Beweissicherheit und Verkehrssicherheit. Das muss hier logisch sauber getrennt werden, dann ist der Absatz auch verständlich:
Die Geschwindigkeitsüberwachung als solche schafft doch keinen Gewinn Sicherheit im Verkehr. Sie ist lediglich eine "Erziehungsmaßnahme", um die Geschwindigkeitsbegrenzung durchzusetzen, die den Sicherheitsgewinn bringen soll. Die teure technische Aufrüstung dient aber nur dazu, die Bestrafung unanfechtbarer zu machen. Und Strafe ist nicht Verkehrssicherheit. Dieses Verhältnis zwischen Beweissicherheit bei der Bestrafung und Verkehrssicherheit wurde am Montag, 14.12. in "Planetopia" ausführlich dargestellt und von mir zusammengefasst wiedergegeben. Die neuesten Anlagen kosten an die 200000 Euro pro Stück (!), und die Rechtfertigung dafür ist nur, die Strafmandate unanfechtbar zu machen (wovon die Polizisten natürlich begeistert sind). Wenn die Fahrer wissen, dass sie auf einer Strecke geblitzt werden, steigen sie nicht erst deshalb auf die Bremse, weil sie wissen, dass nun die letzten 2% Wahrscheinlichkeit, vor Gericht frei gesprochen zu werden, nun auch noch weg sind, sondern wegen der vorher schon gegebenen hohen Wahrscheinlichkeit, bestraft zu werden. (Daran, dass Verkehrserziehung vor allem durch Förderung der Einsicht statt durch gesteigerte Angst vor Bestrafung erfolgen sollte, ist dabei noch gar nicht gedacht.)--Kursch 12:26, 15. Dez. 2008 (CET)Beantworten