Die Grauen – Graue Panther
Basisdaten | |
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Gründungsdatum: | 12. Juni 1989 |
Vorsitzende: | Trude Unruh |
Stellvertreter: | Dieter Meyer, Dieter Peuker |
Schatzmeister: | Peter Marquardt |
Parteigliederung: | 16 Landesverbände |
Anschrift: | Kothener Straße 1-5 42285 Wuppertal |
Website: | www.die-grauen.de |
E-Mail-Adresse: | info@die-grauen.de |
DIE GRAUEN - Graue Panther (Kurzbezeichnung: GRAUE) sind eine deutsche Kleinpartei.
Inhaltliches Profil
Die GRAUEN setzen sich vor allem für die Interessen älterer Menschen ein. So fordern sie unter anderem sichere Mindestrenten und -löhne, die aus einem Fonds gezahlt werden sollen, der die bisherigen Renten- und Arbeitslosenkassen ablösen soll.
Weitere Forderungen sind die Förderung alternativer Energien und Maßnahmen für den Erhalt von landwirtschaftlichen Betrieben. Die Partei will sich zudem für einen verstärkten Schutz der Umwelt einsetzen.
Ebenso sollen nach ihrem Willen Volksentscheide eingeführt werden.
Geschichte
Die Partei entstand 1989 aus dem 1975 gegründeten Senioren-Schutz-Bund Graue Panther. Als Kurzbezeichnung wurde zunächst DIE GRAUEN gewählt. Gründerin und Vorsitzende von Partei und Verein ist die 1925 geborene Trude Unruh aus Wuppertal, die zuvor schon Parteimitglied bei SPD und FDP und als 1987 als parteilose Abgeordnete Mitglied des Deutschen Bundestages für die GRÜNEN wurde und im Bundestag noch bis 1990 verblieb. Der Bundestagsfraktion der GRÜNEN hatte sie aufgrund interner und inhaltlicher Differenzen den Rücken gekehrt. Am 22. Mai 1993 wurde das Parteikürzel in GRAUE umgeändert.
Am 19. Juli 1998 wurde ihre Jugendorganisation Jung und Grau (Kurzbezeichnung: JunG) gegründet.
Bei der Europawahl erreichten die GRAUEN 1,2% der Stimmen, davon 3,9% in Berlin und erzielten somit das beste Landesergebnis einer sonstigen Partei bei dieser Wahl.
2004 hatten die GRAUEN außerdem zusammen mit der ödp vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen das beschlossene Gesetz zur Erneuerung der Parteienfinanzierung geklagt. Dieses Gesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten wäre, sah vor, dass allein Parteien, die in mindestens drei Bundesländern antraten und dort mindestens ein Prozent der Stimmen erhielten, in den Genuss der Wahlfinanzierung kämen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz schließlich für verfassungswidrig.
Wahlergebnisse
Bundestagswahlen
Europawahlen
Landtagswahlen
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Strukturen
Vorsitzende der Landesverbände
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Vertretung in Kommunalparlamenten
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