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Oder-Neiße-Grenze

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Die Oder-Neisse Grenze ist die entlang der Flüsse Oder und Neiße verlaufende östliche Grenze Deutschlands zu Polen. Sie wurde im Rahmen des Potsdamer Abkommens am 2. August 1945 von den Alliierten bis zum Abschluss eines endgültigen Friedensvertrages festgelegt. Durch diese Grenze verlor Deutschland die östlichen Teile Brandenburgs und Pommerns, West- und Ostpreußen und Schlesien und viele Deutsche ihre Heimat.

Im Görlitzer Vertrag 1950 erkannte die DDR den neu entstandenen Grenzverlauf an, anders als die westdeutsche Bundesrepublik, die erst 1970 im Warschauer Vertrag die Oder-Neiße-Linie als faktische unverletzliche Westgrenze Polens anerkannte, mit dem Vorbehalt einer Änderung im Rahmen eines Friedensvertrages.

Als nach der Wende insbesondere in Polen die Sorge wuchs, die Bundesrepublik Deutschland könne eine Revision der Grenzen fordern, verlangten die vier Siegermächte die endgültige Anerkennung der polnischen Westgrenze als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Deutschen Einheit.Mit dem Deutsch-Polnischen Grenzvertrag erfolgte 14. November 1990 die endgültige Bekräftigung der Oder-Neiße-Linie als Grenzverlauf zwischen beiden Staaten.

Zur Legalität der Grenzlinie

Laut internationalem Völkerecht sind vorübergehende militärische Besetzungen legal. Vertreibungen und Austauschen der Bevölkerung mit Leuten des Besetzerlandes sind illegal. Insofern war die Vertreibung und zwangsweise Umsiedlung nach dem 2. Weltkrieg ein Unrecht.

Eine heutige Korrektur der Grenzlienie, wie sie von den damals betroffenen Menschen und ihren Nachkommen verlangt wird, würde jedoch die jetzt in jenen Gebieten lebenden Menschen, die selbst kein Unrecht begangen haben, ins Unrecht setzen.

Debatten und Meinungen

Durch die teilweise gewaltsame Vertreibung der deutschen Bevölkerung, die die Grenzfestlegung nach sich zog, ist die Grenzziehung vor allem in nationalistischen Kreisen umstritten. Durch eine ambivalente Politik, die bis zum Friedensvertrag 1990 immer wieder eine abschließende Regelung hinauszögerte, wurden Hoffnungen genährt, eine Grenzänderung zu Gunsten Deutschlands sei im Bereich des Möglichen. Entsprechende Forderungen waren oft begleitet von einem ideologisch geprägten Antikommunismus. In Extremfällen wurde versucht, solche Forderungen durch die Verharmlosung oder Leugnung deutscher Kriegsverbrechen zu stützen. Durch eine Entspannungspolitik in den 1970ern und schließlich die endgültige Anerkennung der deutschen Ostgrenze sind solche Ansichten jedoch inzwischen weitgehend in rechtsextremistische Kreise zurückgedrängt worden.

Geschichte der Oder-Neiße-Grenze

  • 2. August 1945 Bestimmung der Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens durch die Alliierten im Potsdamer Abkommen
  • Polen lehnt die Grenzlinie ab und besetzt Stettin
  • Auch die SBZ lehnt die Grenzlinie ab, bis
  • März/April 1947 Offizielle Bezeichnung der Oder-Neiße-Linie als "Friedensgrenze" durch die Moskauer Außenministerkonferenz
  • Absetzung des opponierenden Ost-CDU-Vorsitzenden, Jakob Kaiser, durch die SMAD.
  • 18. Oktober 1949 Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Polen und der DDR. Präsident Pieck bekundet gegenüber Staatspräsident Bierut die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie.
  • 11. Januar 1949 Eingliederung der durch die Grenzziehung gewonnenen Gebiete in die polnische Staatsverwaltung.
  • 6. Juni 1950 Görlitzer Abkommen durch DDR-Ministerpräsident Grotewohl und Polen durch Präsident Cyrankiewicz zur Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze Warschau unterzeichnet. Sie sei "unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze, die die beiden Völker nicht trennt, sondern einigt". Sie verläuft "von der Ostsee entlang der Linie ... Swinoujscie, ... Oder bis zur ... Lausitzer Neiße ... entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze", womit sie "die Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen bildet." Das Stettiner Gebiet wurde nicht erwähnt, ebensowenig die in Potsdam getroffene Feststellung, die Grenzbeschreibung gelte nur bis zur "endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens" in einer kommenden Friedensregelung.
  • 7. Juni 1950 Anerkennung des deutschen Staatsgebietes durch Frankreich "in den Grenzen von 1937".
  • 8. Juni 1950 Einspruch der USA und Großbritanniens gegen den Görlitzer Vertrag
  • 9. Juni 1950 das Regierungsabkommen wird seitens der Bundesrepublik für "null und nichtig" erklärt. Die Bundesregierung beruft sich eben auf die im Görlitzer Vertrag fehlende Bedingung, dass die Entscheidung über die gegenwärtig polnisch und sowjetisch verwalteten deutschen Ostgebiete erst in einem späteren Friedensvertrag gefällt werde.
  • Abtretung eines DDR-Gebietsteiles auf der Insel Usedom an Polen
  • 6. Juli 1950 Förmlicher Abschluss des Görlitzer Vertrages
  • 27. September 1951 Abkommen über Grenzmarkierung in Frankfurt/Oder
  • 1963 Willy Brandt formuliert Bedenken gegen die Festschreibung der Oder-Neiße-Grenze
  • 1968 als erster deutscher Politiker votiert Außenminister Willy Brandt für eine "Anerkennung bzw. Respektierung der Oder-Neiße-Linie bis zur friedensvertraglichen Regelung".
  • 7. Dezember 1970 Warschauer Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen. Beide Seiten bekunden, dass die aus den Potsdamer Beschlüssen herrührende bestehende Grenzlinie "die westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet". Man habe " gegeneinander keine Gebietsansprüche" und werde solche "auch in Zukunft nicht erheben".
  • 10. Mai 1972 Auf Drängen der CDU/CSU bekräftigt der Bundestag die Vorläufigkeit des Vertrages. Er bilde "keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden Grenzen".
  • 1985 Ausdehnung der DDR - Hoheitsgewässer in der Stettiner Bucht führt zu Zwistigkeiten mit Polen
  • 27. September 1989 Außenminister Genschers UNO-Vollversammlung verschert dem polnischen Volk, "dass sein Recht, in sicheren Grenzen zu leben, von uns Deutschen weder jetzt noch in Zukunft durch Gebietsansprüche in Frage gestellt wird",
  • 21. Juni 1990 Bundeskanzler Kohl kündigt die völkerrechtliche Anerkennung der Grenze Polens zu Deutschland an, "so wie sie heute verläuft"
  • 12. September 1990 Bestätigung der bestehenden Grenzen zwischen dem vereinten Deutschland und Polen im Zwei-plus-Vier-Vertrag
  • 14. November 1990 Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze: "Der Verlauf der Grenze bestimmt sich nach dem Görlitzer Abkommen ... sowie dem Warschauer Vertrag

Siehe auch: Die Entstehung der Oder-Neisse Linie.