Fusion (Wirtschaft)
Erscheinungsbild
Als Fusion bzw. Unternehmenszusammenschluss wird die freiwillige Vereinigung verschiedener Einzelunternehmen auf dem Vertragswege bezeichnet. Fusionen werden im Wirtschaftsleben im Regelfall mit der Absicht durchgeführt
- durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschenden Stellung zu erreichen.
- durch den Zusammenschluss gegenseitige wirtschaftlicher Vorteile zu erreichen, etwa durch Rationalisierung der Fertigung (z.B. Skaleneffekte) oder der Standardisierung des Produktionsprogramms.
Wettbewerbsrecht
Fusionen in Deutschland unterliegen nach dem Kartellgesetz unter bestimmten Voraussetzungen einer Anmeldepflicht sowie einer Kontrolle. Als Unternehmenszusammenschluss im Sinne des deutschen Kartellgesetzes gelten:
- Verschmelzung mit anderen Unternehmen;
- Erwerb des Vermögens anderer Unternehmen;
- Erwerb des Eigentums an Betriebsstätten anderer Unternehmen;
- Betriebsüberlassungsverträge und Betriebsführungsverträge (Gewinnabführungsvertrag) über Betriebsstätten anderer Unternehmen;
- Erwerb von Anteilsrechten jeder Art an anderen Unternehmen, sofern diese Anteilsrechte allein oder zusammen mit anderen dem Unternehmen selbst oder einem Konzernunternehmen bereits zustehenden Anteilsrechten 25% des stimmberechtigten Kapitals erreichen.
Wichtige Fusionen der letzten Jahre
Autokonzerne
- 1998: Daimler-Benz und Chrysler zu DaimlerChrysler
Pharmafirmen
- Sandoz und Ciba zu Novartis
- Glaxo und Wellcome zu Glaxo/Wellcome
- Dezember 1999: Rhône-Poulenc SA und Hoechst AG zu Aventis
Versandhäuser
- Karstadt und Quelle zur Karstadt Quelle AG
Energieversorger
Stahlerzeuger/Maschinenbauer
- Krupp und Hoesch zu Krupp
- Thyssen und Krupp zu Thyssen-Krupp AG
- 1998 - Preussag AG schluckt TUI und Hapag-Lloyd und wird zur TUI AG
Banken
- Die Bayerische Hypotheken und Wechselbank und die Bayerische Vereinsbank zur Hypovereinsbank
- 1998, Die Schweizerische Bankgesellschaft und der Schweizerischer Bankverein zur UBS AG
Siehe auch: Aktienkurs, Marktwirtschaft.