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Fusion (Wirtschaft)

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Als Fusion bzw. Unternehmenszusammenschluss wird die freiwillige Vereinigung verschiedener Einzelunternehmen auf dem Vertragswege bezeichnet. Fusionen werden im Wirtschaftsleben im Regelfall mit der Absicht durchgeführt

  1. durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschenden Stellung zu erreichen.
  2. durch den Zusammenschluss gegenseitige wirtschaftlicher Vorteile zu erreichen, etwa durch Rationalisierung der Fertigung (z.B. Skaleneffekte) oder der Standardisierung des Produktionsprogramms.

Wettbewerbsrecht

Fusionen in Deutschland unterliegen nach dem Kartellgesetz unter bestimmten Voraussetzungen einer Anmeldepflicht sowie einer Kontrolle. Als Unternehmenszusammenschluss im Sinne des deutschen Kartellgesetzes gelten:

  • Verschmelzung mit anderen Unternehmen;
  • Erwerb des Vermögens anderer Unternehmen;
  • Erwerb des Eigentums an Betriebsstätten anderer Unternehmen;
  • Betriebsüberlassungsverträge und Betriebsführungsverträge (Gewinnabführungsvertrag) über Betriebsstätten anderer Unternehmen;
  • Erwerb von Anteilsrechten jeder Art an anderen Unternehmen, sofern diese Anteilsrechte allein oder zusammen mit anderen dem Unternehmen selbst oder einem Konzernunternehmen bereits zustehenden Anteilsrechten 25% des stimmberechtigten Kapitals erreichen.

Wichtige Fusionen der letzten Jahre

Autokonzerne

Pharmafirmen

Versandhäuser

Energieversorger

  • VIAG und VEBA zu e-on
  • VEW und RWE zu RWE

Stahlerzeuger/Maschinenbauer

Banken

  • Die Bayerische Hypotheken und Wechselbank und die Bayerische Vereinsbank zur Hypovereinsbank
  • 1998, Die Schweizerische Bankgesellschaft und der Schweizerischer Bankverein zur UBS AG

Siehe auch: Aktienkurs, Marktwirtschaft.