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Nominallohn

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Unter Nominallohn ist das in Geldeinheiten gezahlte Entgelt für geleistete Arbeit zu verstehen, das keine Aussagen über die Kaufkraft des Geldes (Geldwert) zulässt, da – im Gegensatz zum Reallohn – die Veränderungen des Preisniveaus in Form von Inflation oder Deflation nicht berücksichtigt werden.


Alternative Definitionen und Systematisierung

Der aggregierte Nominallohn (Geldlohn) ist der durchschnittlichen Lohn in Geldeinheiten, also der Betrag, den ein durchschnittlicher Arbeitnehmer am Ende eines Monats auf sein Konto überwiesen bekommt. [1]

Man unterscheidet zwischen dem Brutto- und Netto-Nominallohn.

Ein nominaler Bruttolohn(Lohn inkl. Steuern und Sozialabgaben)stellt das zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarte Arbeitsentgelt dar. Der Netto-Nominallohn ist der nach Abzug von Steuern sowie von Beiträgen zur Sozialversicherung und zur privaten Vorsorge verbleibende Betrag, den der Arbeitnehmer tatsächlich ausgezahlt bekommt.


abzuziehender Posten zum Beispiel
Brutto-Nominallohn abzüglich Steuern
                                      * Lohnsteuer je nach Lohnsteuerklasse
                                      * Kirchensteuer 9-10% je nach Bundesland
                                      * Solidaritätszuschlag 5,5%||

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abzüglich  !!Beiträge zur Sozialversicherung!!
                                      * Krankenversicherung variiert je nach Krankenkassenzugehörigkeit
                                      * Pflegeversicherung 1,95%
                                      * Arbeitslosenversicherung 3,3%
                                      * Rentenversicherung 9,95%||

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abzüglich  !!Beiträge zur privaten Vorsorge!!
                                      * vermögenswirksame Leistungen
                                      * Pensionskasse||

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          Netto-Nominallohn

Die Methoden zur Bestimmung der Nominallöhne

Man unterscheidet zum einen kollektive Lohnverhandlungen in Form von Tarifverhandlungen zwischen Arbeitnehmern (Gewerkschaften) und Arbeitgebern (Arbeitgeberverbände) sowie individuelle Lohnverhandlungen. Bei der individuellen Bestimmung der Nominallöhne kann die Lohnhöhe auf der Vorgabe des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers oder auf gemeinsamen Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber basieren. Die Vorgehensweise ist sehr variabel in Abhängigkeit der historischen Episode, des Qualifikationsniveaus oder auch der Länder. Es existiert jedoch eine allgemein gültige Theorie. Zum einen wird davon ausgegangen, dass der Nominallohn meist über dem Reservationslohn, d. h. dem Lohnsatz der gerade indifferent ist zwischen den Alternativen Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit. Zum anderen besagt die der Grundsatz, dass die Lohnhöhe abhängig von Lage am Arbeitsmarkt ist, d. h. je niedriger die Arbeitslosigkeit, desto höher sind die Löhne und die Lohnverhandlungen sind abhängigig von der Verhandlungsmacht des einzelnen Arbeitnehmers. Die Verhandlungsmacht bestimmt sich zum einen aus den Kosten, die dem Unternehmen entstünden, wenn der Arbeitnehmer das Untenehmen verlässt und zum anderen aus der Ersetzbarkeit des Arbeitnehmers, d. h. wie schwer es für den Arbeitnehmer ist, eine neue Arbeit zu finden. Je höher die Kosten sind, die dem Unternehmen entstünden, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt und je einfacher es für den Arbeitnehmer ist, eine neue Beschäftigung zu finden, umso höher seine Verhandlungsmacht. So hat z. B. eine gut ausgebildete Arbeitskräfte, die Arbeitsabläufe des Unternehmens sehr gut kennen, eine höhere Verhandlungsmacht und kann höhere Lohnforderungen auch meist durchsetzen Die Verhandlungsmacht bestimmt sich aber auch nach der Lage am Arbeitsmarkt. Bei einer geringen Arbeitslosigkeit ist es für die Unternehmen schwer, qualifizierte Arbeitskräfte in das Unternehmen zu bekommen und gleichzeitig haben es die Arbeitnehmer leichter, eine alternative Beschäftigung zu finden und einzugehen. Die steigende Verhandlungsmacht wirkt sich auf die dementsprechend höheren Löhnforderungen aus. Neben den Interessen der Arbeitnehmer, die Löhne aufgrund ihrer Verhandlungsposition anzuheben, haben aus Gründen der Produktivität auch die Arbeitgeber Interesse daran, die Löhne über dem Reservationslohn zu zahlen. Als positive Folge stellt sich eine Verringerung der Fluktuation ein, da das Unternehmen für seine Arbeitnehmer attraktiver ist.

Wirtschaftssubjekte, die den Zusammenhang zwischen Nominal- und Reallohn nicht erkennen, unterliegen der sog. Geldillusion.


Zustandekommen der Nominallöhne (Einflussgrößen)

Der Nominallohn wird mit der Variablen W (engl.: wages = Lohn, Gehalt) in der Volkswirtschaftslehre beschrieben. Der Höhe des Nominallohns wird im Wesentlichen von drei Einflussfaktoren – wie auch der funktionale Zusammenhang darstellt – bestimmt.

Die Funktion für den Nominallohn lautet: W = Pe F (u, z)

W = aggregierter Nominallohn Pe = erwartetes Preisniveau u = Arbeitslosenquote z = Sammelvariable

Das erwartetes Preisniveau Pe

Der erste Bestimmungsfaktor für die Nominallöhne ist die Erwartung über das zukünftige Preisniveau. Das Preisniveau stellt die Abgrenzung des Nominallohns zum Reallohn dar. Die Entscheidungen der Haushalte und Unternehmen richten sich nach realen und nicht nach nominalen Größen, da Haushalte wissen möchten, wie viel Güter und Dienstleistungen sie tatsächlich mit ihren zur Verfügung stehenden Löhnen kaufen können und Unternehmen interessiert es, welchen Nominallohn sie im Verhältnis zum Preis des produzierten Outputs zahlen. Aus diesem Grund müssen die Erwartungen über das Preisniveau bereits im Zeitpunkt der Lohnverhandlungen Berücksichtigung finden, da die Nominallöhne meist für den Zeitraum von einem Jahr im Voraus festgesetzt werden und das tatsächliche Preisniveau bis dahin nur vermutet werden kann.

Der positive Zusammenhang zwischen Nominallohn und erwartetem Preisniveau führt zur Proportionalität. Steigt also das erwartete Preisniveau über das in den Lohnverhandlungen angenommene, so passen sich die Nominallohnforderungen der Haushalte dementsprechend nach oben an, d. h. mit steigendem Preisniveau (Inflation) steigen auch die Nominallohnforderungen. Im Fall eines sinkenden Preisniveaus (Deflation) sinken die Nominallohnforderungen der Haushalte. Die Unternehmen sind ebenfalls bereit die Nominallöhne entsprechend dem Preisniveau zu variieren. Entsprechen die Erwartungen der Arbeitnehmer denen der Unternehmen würden die Reallöhne konstant bleiben und der Lebensstandard müsste sich nicht ändern.

Die Arbeitslosenquote u

Ein weiterer Bestimmungsfaktor für die Höhe des Nominallohns ist die Arbeitslosenquote. Auf diesen Zusammenhang wurde bereits im Abschnitt unter der Thematik der Lohnverhandlungen näher eingegangen. Zusammenfassend ist eine negative Abhängigkeit zwischen dem Nominallohn und der Arbeitslosenquote zu erkennen. Die im Szenario der steigender Arbeitslosigkeit sinkende Verhandlungsposition der Arbeitnehmer – einerseits durch die leichtere Ersetzbarkeit der Mitarbeiter und andererseits aufgrund der Erschwernis der Arbeitnehmer, eine alternative Beschäftigung zu finden – führt zum Sinken des Nominallohnforderungen. Auf Arbeitgeberseite (Effizienzlohntheorie) führen im Gleichklang niedrigere Löhne bei hoher Arbeitslosigkeit nicht zum Motivationsverlust der Mitarbeiter und somit sind niedrigere Nominallöhne durchsetzbar. Im umgekehrten Fall – bei geringer Arbeitslosigkeit – führt sowohl die gestiegene Verhandlungsposition der Arbeitnehmer als auch die höher zu zahlenden Effizienzlöhne der Arbeitgeber zu einer Steigerung der Nominallöhne.

Die Sammelvariable z

Die dritte Einflussgröße auf die Höhe des Nominallohnes ist kompakt in der sog. Sammelvariablen z zusammengestellt, die Änderungen verschiedener Faktoren, wie die Höhe des Arbeitslosengeldes, einen gesetzlichen Mindestlohn, Sozialhilfe oder Kündigungsschutzbestimmungen dokumentiert. Zwischen dem Nominallohn und der Sammelvariablen besteht eine positive Abhängigkeit, d. h. mit steigendem/r Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder gesetzlichem Mindestlohn erhöht sich in der Folge der Reservationslohn und der Nominallohn, da bei unterbleibender Anpassung die Mitarbeiter nicht motiviert wären zu arbeiten, sondern die Arbeitslosigkeit präferieren würden. Gleiche Folgen stellen sich ein, wenn die Verhandlungsposition der Mitarbeiter aufgrund verschärfter Bedingungen im Kündigungsschutz steigt.



Siehe auch: Importsubstitutionspolitik

  1. Vgl.:Makroökonomie; Blanchard, Oliver/Illing, Gerhard, Pearson Studium, München; 2006; S. 189, ISBN 978-3-8273-7209-3