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Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle

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Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Bild:UB Selbstbildnis1944.jpg

dazu die Diskussion auf meiner Diskussionsseite:

Wichtig ist in der Sache: Es genügt uns nicht die Freigabe des Eigentümers von dem Bild, sondern wir brauchen die Freigabe des Urhebers. Das ist der Maler selbst oder die Erben. VIele Grüße jodo 13:55, 14. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Das weiß ich auch. Aber nicht in jedem Falle ist dies möglich. Im Falle Battenbergs gibt es keine Erben, auch wird er nicht von der VG geschützt. Das Bild ist damals mit allen Rechten an die seitherige Eigentümerin übergegangen. Es befindet sich in Privatbesitz. Nun will nicht jeder, daß man weiß, wo sich das Bild befindet. Das läßt sich nur mehr durch Gewährsleute vermitteln. In diesem Falle durch die Galerie Remise, die das Bild selber zeigt. Wenn wikipedia meine Bürgschaft o.ä. benötigt, soll man sagen, wie das gehen soll. Es gibt jedenfalls ein großes Interesse, das Bild zu veröffentlichen und ohne daß jemand weiß, wem es gehört (Problem: Diebstahl)!--Emmaus 17:58, 14. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Wie sollen wir da weiter vorgehen? -- jodo 02:16, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Uffz schwierig, auf jeden Fall brauchen wir jemand, der den Kopf dafür hinhält, wenn die Freigabe nicht stimmt. Wenn der Besitzer tatsächlich so unglaublichen Wert darauf legt, dass das Bild hier gezeigt wird, vielleicht geht er dann auch zu seinem Notar und lässt diesen für ihn eine entsprechende Erklärung schreiben? Ansonsten müssen wir wohl mit der Freigabe von Emmaus leben, die dann aber bitte möglichst ans OTRS. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 03:57, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Wieso sollen die Rechte an den Eigentümer übergangen sein? Ich bezweifle das... Wenn es keine Erben gibt, übernimmt normalerweise der Staat das Erbe, also auch die Rechte an diesem Bild. Siehe auch Gesetzliche Erbfolge. -- Chaddy - DÜP 06:13, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich bin auch nicht in der VG Bild-Kunst und habe keine Kinder. Es erben damit meine Urheberrechte, sollte ich kein Testament haben, die derzeit 5 Abkömmlinge der Großeltern mütterlicherseits und die geschätzten 20 Abkömmlinge der Großeltern väterlicherseits (mein Vater * 1916 war das jüngste von über 10 Kindern). Diese müssten dann ALLE einer Nutzung zustimmen, während jeder einzelne Rechtsinhaber die Unterlassung der Nutzung verlangen kann. Üblicherweise gehen mit dem Eigentum keine Nutzungsrechte über --Historiograf 17:26, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Lieber Historiograf, angenommen, du schenkst mir ein Bild oder bezahlst mit Deinem Bild Deine Miete in meinem Haus - wie steht es in diesem Fall um das Nutzungsrecht? Um solche Verhältnisse handelt es sich bei besagtem Bild.--Emmaus 15:20, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Sacheigentum und Urheberrecht sind zwei Paar Stiefel. Die Schenkung betrifft ausschließlich das Sacheigentum, den Übergang von Nutzungsrechten regelt § 44 UrhG: "Veräußert der Urheber das Original des Werkes, so räumt er damit im Zweifel dem Erwerber ein Nutzungsrecht nicht ein". Wenn sich der Vermieter vertraglich ein Nutzungsrecht einräumen lässt, was bei Inzahlungnahme eines Bilds allerdings eher unüblich sein dürfte, sieht es anders aus. "Im Zweifel" heisst: Der gegenbeweis muss geführt werden --Historiograf 18:04, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Danke für die nachvollziehbare Erläuterung! Nun also die Frage: wie geartet muß der Beweis sein? Genügt eine schriftliche Erklärung der Eigentümerin? Wenn das genügt, würde ich sie einholen gehen--Emmaus 20:55, 19. Nov. 2008 (CET).Beantworten
Dann aber bitte eine Erklärung, in der die Eigentümerin sagt, dass sie das vollumfängliche Nutzungsrecht hat und unterschreibt. Vorlagen dafür gibt es auf Wikipedia:Textvorlagen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:21, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Was ist, wenn das Gemälde - sic! - selber eine Widmung des Malers enthält, aus der hervorgeht und -gehen soll, wem dieses Bild zugeeignet ist?--Emmaus 10:45, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Das hilft wohl herzlich wenig. In wie vielen Büchern steht vorne drin „Für Julia“ o.ä.. Das heißt aber nicht, dass das Urheberrecht an die Person übergeht, der das Werk gewidmet ist. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:11, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Widmungen bei Gemälden sind sehr viel seltener als in Büchern. Dennoch hinkt der Vergleich mit Literatur mehrfach: Es handelt sich um ein Gemälde, nicht um einen Kunstdruck, der mit Büchern vergleichbar ist, weil eine Auflage abgegeben wird. Da es aber um ein Unikat geht, sieht's anders aus, etwa so wie wenn die Widmung auf dem Cover stünde. Solche Fälle gibt es - sogar bei Buchdrucken - in alten Büchern und dort hat die Widmung rechtlichen Charakter, meist den, dass der Bewidmete den Druck zahlen mußte ... Und selbst wenn Bücher mit Widmung auf dem Cover erscheinen: sie werden ja nicht einer Person übereignet, sondern verkauft. In unserem Fall geht es nur um die Frage, ob der erste Eigentümer damit das oben genannte, ihm/ihr zugedachte Nutzungsrecht belegen kann.--Emmaus 03:10, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Eine weitere Lösung: würde es helfen, wenn das Bild bereits veröffentlicht wurde und ich die Genehmigung der veröffentlichten Stelle einhole, deren Vorlage verwenden zu dürfen (wer das Bild zeigt, braucht ja auch, um nicht gegen das UHR zu verstoßen, eine Genehmigung des Urhebers)?--Emmaus 17:44, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Die könnten nur dann eine Genehmigung erteilen, wenn sie umfassende Nutzungsrechte an dem Bild hätten. Eigentlich muss der Urheber selbst die Freigabe erteilen. -- Chaddy - DÜP 17:48, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
O.K., damit erübrigt sich die Lösung Umweg über eine andere Publikation. Die Diskussion geht m. E. zur Neige. Und dort finden sich drei nicht unerhebliche Reste, Widmung, Datum und Unterschrift - alles im Original und als Unikat, es sind die Worte auf dem Bild Für Milli, Pfingsten 1941 UB Letzte Frage also: ist das ein Beleg für die Übertragung der Nutzungsrechte?! Eine Antwort, bitte, und dann ab ins Archiv ...--Emmaus 15:58, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten
IMHO nein. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 01:22, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Sry, IMHO ist unrelevant, da dies rechtlich zweifelsfrei geklärt werden kann (auch wenn ich ein wenig Jura studiert habe, bin ich darin nicht firm) - also nochmal: wer kann´s?--Emmaus 18:31, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Wir sind hier alle nur Hobbyurheberrechtler, eine Rechtsberatung wirst du hier nicht bekommen. Daher ist IMHO sehr wohl revelant. Lasse mich aber gerne überzeugen, wenn jemand entsprechende Quellen zitieren kann. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:16, 26. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Wenn das so ist: da mir das Umfeld des Malers so weit vertraut ist, um einschätzen zu können, ob Probleme entstehen könnten, nehme ich gerne das Restrisiko auf mich. Das Bild wurde jener Milli dafür gefertigt, dass sie das wohnungs- und mittellose Paar Ugi und Fridel Battenberg im Zweiten Weltkrieg in Bad Nauheim aufgenommen hat. Da die Besitzerin mit der Veröffentlichung einverstanden ist und Battenberg zu einer Szene von Malern gehörte, die nicht mainstream waren, sondern eher ignoriert wurden, gibt es ein Interesse an seiner Würdigung - ohne Bild bei einem Maler schwierig (das Bild Frankfurter Mainufer z. B. wird das Städel bestimmt hier nicht kostenlos abbilden lassen, stellt es aber auch nicht aus).--Emmaus 13:21, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Nachdem die weitere Diskussion mit ChrisiPK zu Ergebnissen geführt hat, meine ich, mir erlauben zu dürfen, Euch zu bitten, das Bild im Artikel belassen zu können.--Emmaus 17:39, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Also wir brauchen auf jeden Fall eine Freigabe von jemandem der denkt die vollumfänglichen Nutzungsrechte zu haben an das OTRS. Es muss im Zweifel jemand da sein, der den Kopf hinhalten kann. Der Kontakt zum OTRS ist nicht öffentlich, also braucht derjenige auch keine Angst haben, dass sein Name zu lesen sein wird. jodo 20:01, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Lieber Jodo, nicht alle sind im digitalen Zeitalter angekommen. Die Galerie wird nicht für ihre anonyme Kundin zum OTRS mailen und die betreffende Person weiß womöglich nicht einmal, was der Unterschied zwischen bits und bytes ist. Einen Notar schicke ich ihr jedenfalls nicht vorbei. Wenn Du die Diskussion durchsiehst: es ist ein schwieriger Fall, zu dem jedoch genügend Material zusammengetragen und Gewährsleute befragt werden konnten. Das Typische an der Entscheidung in schwierigen Fällen ist doch gerade, dass ein Restquantum Risiko bleibt. Dafür kann ich jedenfalls einstehen.--Emmaus 20:42, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Du sagst doch du hast die Email von der Galerie. Da steht ja auch, dass sie gern nochmal antworten. Lass doch die eine kurze Email schreiben, dass der Inhaber eines vollumfänglichen Nutzungsrechtes das Bild unter die Creative Commons Lizenz stellt. Das sollen sie an den Emailsupport schicken. Also ich kann ohne Freigabe beim besten Willen den "Schwierigen Fall" umsetzen, da mir die Rechtslage so zu unklar ist. Und anscheinend möchte dies auch niemand anderes hier, sonst wäre das ja schon längst erledigt. Tut mir leid, dass wir hier so "verbissen" sind, aber aus einem unerlaubt verwendeten Kunstwerk kann schnell ein Rechtsstreit werden. Also wenn es jemand anderes so umsetzten will: Nur zu. Ich mach das nicht. jodo 00:36, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Hai, Jodo. Also: Creative Commons setzt die Namensnennung des Rechteinhabers voraus, das genau ist nicht gewollt, was ausführlich dargestellt ist. Was Du mit "unerlaubt verwendet" meinst, deckt sich nicht mit der Substanz des Falls, sondern damit, daß Schema F nicht passt. Der Wille der Rechteinhaberin ist ausreichend dargestellt und die Galerie wird nicht weitergehen, als die Veröffentlichung des Scans zu genehmigen. Das muss in diesem Falle genügen, finde ich.--Emmaus 09:17, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Das mit der Namensnennung ist ja wirklich ein ganz geringes Problem. Der Urheber kann seinen Namen nämlich in der Form angeben, wie er/sie will. Z. B. Donald Duck, Micky Maus, oder sonst was oder eben auch gar nichts. Viel wichtiger ist, dass der Rechteinhaber eine Freigabe erteilt. -- Chaddy - DÜP 18:07, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Chaddy, bitte denk' praktisch: wie soll eine Person, die keinen PC hat und keinen will verstehen, was Du meinst? Das geht nur über Mittelsleute wie z. B. die Galerie, die kann aber selber keine Freigabe erteilen, sondern nur die Interessen darlegen, wie ich's geschildert habe. Kann es sein, dass es grad' nur um das Beharren auf einem formalen Akt der Freigabe geht, nicht aber um eine Verantwortung für eine schwierige Entscheidung? Das geht nie zum Nulltarif.--Emmaus 18:54, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bild:CzE altes Haus.jpg

Haben wir hier PD-Alt? Uploader schreibt mehr als 100 Jahre alt. -- - Ladyt - DÜP 16:03, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Schwierig, weil sehr schwammige Angabe. Meinst du, du kannst noch ein ungefähres Datum aus ihm herauskitzeln. Ansonsten PD-alt-100, wenn auch mit unangenehmem Bauchgefühl. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:18, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe auch Bauchschmerzen, zu unsichere Quellenlage. --RalfRBerlin09 23:47, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Habe keine Bedenken --Historiograf 00:38, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Jemand der es umsetzt? Sonst müssen wir es leider löschen jodo 20:03, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe keine Informationen von Uploader über das Datum erhalten.--- Ladyt - DÜPTNL 19:15, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Das Gebäude wurde 1885 erbaut, der Mensch davor trägt einen Hut mit Krampe nach beiden Seiten. Kleidung und Beschaffenheit des Gebäudes legen den Schluß nahe, dass das Bild vor dem Ersten Weltkrieg aufgenommen wurde. Der Umstand, dass es auf der Homepage der Loge erscheint, lässt darauf schliessen, dass es aus deren Archiv stammt, der Urheber also zur Loge gehört. Wenn die Freigabe der Loge korrekt war (das Bild ist ein Scan von der Logenseite), seid Ihr auf dem Trockenen, oder?--Emmaus 21:19, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Wieso sollte die Loge eine Freigabe erteilen können? Haben die Nutzungsrechte an dem Foto? Das bezweifle ich... Wenn das Bild aber wirklich so alt ist, und der Urheber nicht ermittelt werden kann, dann erfüllt das Bild wohl PD-alt-100. -- Chaddy - DÜP 23:51, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bild:AltreiOrt.jpg, Bild:LupineAltrei1.jpg

Kennt jemad ie Diskussion und weiß wer jetzt der Urheber ist? -- Daniel 1992 10:22, 22. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ein Blick in Spezial:Beiträge/Jzwerger hilft weiter: Er hat nur um die Wiederherstellug gebeten, weitere Angaben hat er nicht gemacht. Dafür hat er die Bildbeschreibungsseiten jetzt angepasst. LupineAltrei1 passt wohl jetzt so, bei dem anderen sollte man nochmal nachhaken, wieso er denn jetzt plötzlich der Urheber ist und vorher Bozen dranstand. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:04, 22. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:EV Fuessen.svg

Ich sehe SH aufgrund der detailierten Darstellung und ungewöhnlichen Pose jodo 23:39, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Detaillierte Darstellung ist auch bei durchschnittlicher Gestaltungsleistung gegeben, die Darstellung des Raubtiers überragt nicht das Durchschnittsschaffen, da ist nix "detailliert", das ist eine normale realistische Tierillu. Die Ungewöhnlichkeit der Pose trägt nichts zum Überragen bei. Keine SH erkennbar --Historiograf 00:36, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Weitere Meinungen? jodo 19:34, 26. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ich sehe auch SH. Daniel 1992 13:55, 29. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Begründung: Sehr detaliert und preziese, überrragt das DurchschnittswerkDaniel 1992 19:01, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Sehen wir davon ab, dass weder "detaliert" noch "preziese" deutsche Worte sind, so mutet die Begründung doch reichlich formelhaft an. Wir spielen hier nicht Begründen, auch wenn wir alle keine Juristen sind --Historiograf 22:35, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Nochmals Wer SH, also ein deutliches Überragen gegenüber dem Durchschnittsschaffen sieht, muss diese BEGRÜNDEN --Historiograf 17:43, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Deine Beiträge auch gelesen werden wenn Du sie einrückst, nicht fett schreibst und die normale Groß- und Kleinschreibung nutzt. Viele Grüße --Marsupilami 18:17, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Noch weitere Meinungen? jodo 19:06, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Burgazliev.jpg

Lizenz CC-BY-1.0. auf de nicht vorhanden, und nun? -- Daniel 1992 18:16, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Auf nach Commons damit. -- Chaddy - DÜP 18:21, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten
...aber erst, nachdem die Erlaubnis des Urhebers vorliegt; siehe auch Benutzer Diskussion:NTigger#Problem mit deinen Dateien. --Noddy 08:50, 26. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Wikipedia-mode.el, Bild:Wikipedia.vim

Habe noch nie mit so etwas zu tun gehabt. Überhaupt SH? -- Daniel 1992 18:31, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Zweite Datei scheint von hier zu kommen. Waren beide übrigens schonmal zum löschen vorgeschlagen (vgl.Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/4._November_2007#Bild:Wikipedia.vim_.28erl..29) --Isderion 19:02, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Wo seht ihr das Problem? Das ist ja wohl von einem Urheber auf en. jodo 19:15, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Mid-logo.png

Liegt eine SH vor? -- - Ladyt - DÜP 22:12, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Grenzwertig. Aber devinitiv Wissen tun wir sowas eh erst nach einer Gerichtsverhandlung. Bobo11 09:07, 26. Nov. 2008 (CET)Beantworten

keine SH. kein deutliches Überragen --Historiograf 18:36, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Setzt dus um wenn du dir sicher bist? jodo 20:59, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Elinks.png, Bild:Kde-3.4.png

Hat eines der Bilder SH oder andere schützendes würdigen Inhalt? -- - Ladyt - DÜPTNL 10:49, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Das erste auf keinen Fall, bei dem zweiten bin ich mir auch nicht sicher. Daniel 1992 11:17, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Das erste ist an der Grenze (Das ist recht viel Text zu lesen). Warum stellen die Leute nicht freie Inhalte mit dem Browser dar? sугсго 12:12, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Beide keine SH --Historiograf 18:37, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Der dargestellte Text soll keine SH haben? jodo 20:58, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Hier wie auch sonst gilt SH muss begründet werden, auch wenn bei Texten die Kleine Münze gilt. Kriterien siehe WP:TP oder ist diese bescheidene Transferleistung nicht zuzumuten --Historiograf 22:33, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Dann gehen wir ab jetzt auch bei jeder in Wikipedia eingestellten URV vor? Ab jetzt muss jeder Einsteller der etwas auf Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen meldet ausführlich begründen warum der Text die Kleine Münze erfüllt. jodo 19:55, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Nicht beründen: Der Vollbeweis ist notwendig. Also Gutachter. PS: Ich würde Elinks nicht behalten. sугсго 09:37, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Öhm. Ich versteh gerade nicht was du aussagen willst. Tut mir leid, könntest du es nochmal anders formulieren? jodo 23:13, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Hier gilt in Analogie zum Begründungsprinzip bei Werken der angewandten Kunst, dass auch die SH des Textes zu begründen ist? Warum? Weil ich es anders sehe und: Je kürzer ein Text ist, um so größer ist die Begründungspflicht, dass SH vorliegt. Wir reden hier nicht über irgendein Gedicht, wo bereits ein Vierzeiler in der Regel geschützt ist. Wenn jemand überzeugend begründen kann, dass der Text auf dem Screenshot eine persönliche geistige Schöpfung darstellt, soll er es tun. Ansonsten können wir hier auch abstimmen lassen, dann triumpfieren diese ganzen Pseudo-Experten mit ihren "Bauchaussagen" --Historiograf 22:42, 6. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Setzt dus um, wenn du dir sicher bist? jodo 00:34, 7. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Abseitsregel.ogg

Mein Browser gibt das Video leider nicht richtig dar. Könnte sich das mal jemand anderes angucken. Danke. -- - Ladyt - DÜPTNL 17:56, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Was heißt "nicht richtig"? Wenn du den verschobenen Ton meinst, den hab ich auch. Zum Problem selber: IMHO ist nicht klar genug, dass das Video auch unter die GFDL gestellt wurde, es wird immer nur auf den Artikeltext bezug genommen. Außerdem ist direkt am Anfang des Videos ein geschützter Mitschnitt eines TV-Programms drin, der muss natürlich entweder raus oder eine Freigabe muss her. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:23, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ginge der Mitschnitt nicht als Zitat durch? -- Lychee 21:30, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Siehe WP:MR#Gesprochene_Wikipedia: In der Regel ja, aber in diesem Fall wird nicht wirklich das Zitat besprochen, sondern der Ton nur zur Illustration verwendet. Ob das noch vom Zitatrecht gedeckt ist, ist fraglich. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:54, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Um dies auch noch mal auf dieser Seite darzulegen: Es ist deutlich im Video angegeben, dass das Video nicht nur unter GNU-FDL gestellt wurde, sondern sogar für die Wikipedia erstellt wurde. Die Autoren haben dies selbst so angegeben, und sind namentlich benannt. Eingestellt wurde dies als "Gesprochene Wikipedia", zunächst in Form einer Flash-Animation, später zusätzlich als AVI-Datei. Ursprünglich wurde es von Benutzer:Philipp.Pfeiffer eingestellt, siehe Diff-Link in Abseitsregel-Artikel. Philipp ist an der FH, wo das Video erstellt wurde, und hatte ich auch mehrfach an der Diskussionseite von Abseitsregel beteiligt (als es noch darum ging, dass das Video nicht verlinkt werden darf, weil es Flash war). --Nyks ►Kontakt 19:59, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten
PS: Wer das Video nicht darstellen kann, kann sich die 27-MB-AVI-Datei hier herunterladen: abseitsregel.avi. Falls die Umwandlung von avi nach ogg das Problem für eventuelle Darstellungsprobleme ist, kann natürlich auch jemand mit mehr Erfahrung beim Konvertieren die Datei ins ogg-Format bringen und erneut hochladen. --Nyks ►Kontakt 23:41, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Arms-peterborough.jpg

Forrester, ich versteh nicht ganz was du hier in der His gemacht hast. Bitte um Hilfe. -- - Ladyt - DÜPTNL 18:18, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Davon unabhängig: eine ausländische Genehmigung ist für mich quasi nicht existent. Das erhobene Crown-Copyright ist aber eh irrelevant, da es hier nicht gilt und das Wappen als germeinfrei nach DACH-Recht gilt. Einwände Papst Steschke? --RalfRBerlin09 18:17, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bild:BiafraAufruf82.ogg

Können wir das hier so behalten? -- - Ladyt - DÜPTNL 16:05, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Kann ich nicht hören. --RalfRBerlin09 18:12, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ich hab nur kurz reingehört, es scheint sich um eine Tonbandaufnahme einer Rede zu handeln, die von Jello Biafra stammen dürfte. Letzteres steht im Artikel Chaostage. Die Tonqualität ist mies, und die Rede wird ständig von Pfiffen und Zwischenrufen begleitet, woraus ich schließe, dass die Aufnahme wohl aus einer Menschenmenge heraus gemacht wurde. Nix für empfindliche Ohren ;-) Die Frage ist, bei wem das Urheberrecht auf eine mündlich vorgetragene Rede liegt - beim Redner oder beim Aufnehmenden? -- Lychee 00:55, 4. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Der Aufnehmende hat bis zu 50 Jahre nach Erstellung der Aufnahme die Verwertungsrechte an seiner Aufnahme. Das Urheberrecht des Redners an seiner Rede wird davon nicht tangiert. Die Frage ist allerdings, ob das, was da von sich gegeben wird, überhaupt SH hat. Und ob wir das Urheberrecht an öffentlich vorgetragenen Reden überhaupt beachten. Es gibt ne Menge Aufnahmen von Reden, bei denen der Redner noch keine 70 Jahre tot ist, z.B. von JFK. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 10:59, 4. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Musicstudio full jetaudio skin.jpg

Screenshot einer urheberrechtlich geschützten Software, allerdings mit angeblich selbst erstelltem Skin. Ich kenne die Software nicht, daher kann ich keine Aussagen dazu machen, was denn nun wirklich eigenes Werk ist und was schon war. Außerdem ist der Benutzer infinit gesperrt, wird also auch nix mehr dazu sagen können. Hinzu kommt die zweideutige Willenserklärung zur Lizenz. Bin mir außerdem nicht sicher, ob überhaupt enzyklopädisch verwendbar. Wenn das ohnehin selber erstellt ist, inwiefern stellt das dann noch das eigentliche Programm dar? Bitte um Meinungen, wie damit zu verfahren ist. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:39, 4. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich seh auf dem Bild nichts Geschütztes --Historiograf 20:17, 7. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich auch nicht. -- Chaddy - DÜP 20:21, 7. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- RalfRBerlin09 15:17, 10. Dez. 2008 (CET)

Bild:Bsd daemon.jpg

SH? Comicartige Figur. -- jodo 16:55, 5. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Bistritz-klein.jpg, Bild:Bistritz.jpg

Ist das abgebildete Objekt irgendwie schützendwert? -- - Ladyt - DÜPTNL 17:56, 5. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Die Orgel ist für mich ein Werk. Allerdings ist die Schutzfrist sicher ausgelaufen, Johannes Prause dürfte wohl Mitte des 19. Jhdts. gestorben sein. Außerdem können wir m.E. die kleinere zugunsten der größeren Version löschen. -- Lychee 18:02, 5. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bild:08 07 19 EXTRA 330SC von Matthias Dolderer Kunstflug -D-EXMD- (94) V2.jpg

Bavor ich das hier reverte, frage ich sicherheitshalber nochmal hier nach, möglicherweise übersehe ich was. Ich halte den Uploader nicht für den Urheber Gunther Wolf, da ersterer lt. seiner Benutzerseite Olli Pohl heißt. Wurde das irgendwo geklärt oder hat Jodo das nur übersehen (ken Vorwurf, kommt vor)? -- Lychee 21:37, 5. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Jop kannste gern revertieren. Hab nicht auf die Benutzerseite geschaut. Kannst nächstes ma auch einfach kurz auf meine Diskussionsseite schreiben. jodo 14:54, 6. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Hab mich selbst zurückgesetzt. Danke für das abermalige Überprüfen und Rausfinden, dass das doch was net stimmt. jodo 00:32, 7. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Badehaus-hypokaustum.jpg

Ist das abgebildete Gebäude schützenswert? -- - Ladyt - DÜPTNL 12:18, 6. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Da es sich um ein Modell handelt, das ein bestimmtes historisches Vorbild rekonstruiert, wohl eher nicht. Die 3-D-Aufnahme wäre wohl als Foto hingegen schützenswert, die Megadaten wirken verläßlich, oder? Die Saalburg ist ein öffentliches Museum[1], dort kann man auch fragen, ob die Modellbauer rekonstruiert oder ein Gebäude "erfunden" haben. Das Bild findet sich baugleich auch hier. Henne oder Ei? --Emmaus Disk 15:59, 6. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Das Museum hab ich angemailt und keine Antwort bekommen. --- Ladyt - DÜPTNL 16:21, 6. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe keine Bedenken gegen das Bild --Historiograf 22:33, 6. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Daß ich bei sowas keine Bedenken habe, sollte bekannt sein. --RalfRBerlin09 19:24, 7. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- RalfRBerlin09 15:17, 10. Dez. 2008 (CET)

Bild:Schwarzweisslogo.jpg

SH? -- Daniel 1992 20:04, 8. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Basiert auf einem Foto: Ich sehe da zumindest ein Lichtbild, damit geschützt. Ohne Freigabe per ORTS nicht verwendbar. --h-stt !? 22:15, 8. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ja, SH. --- Ladyt - DÜPTNL 22:21, 8. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Histo würde das wohl anders sehen, aber ich stimme euch zu. Das hat SH. -- Chaddy - DÜP 23:10, 8. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Also entweder CC, also geschützt, dann muß irgendeine Zustimmung her - oder wegen fehlender SH gemeinfrei. Beides geht nicht. Warum basiert das auf einem Foto? Sehe ich nicht zwingend gegeben. --RalfRBerlin09 15:16, 10. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Swabian Railroad Music.jpg, Bild:Swabian Railroad Text.jpg

Da die Liedtexte von 1850 stammen, würde ich PD-alt-100 setzen. Einwände? -- Daniel 1992 15:09, 10. Dez. 2008 (CET)Beantworten