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Diskussion:Geschlechtsangleichende Operation

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. Dezember 2002 um 08:05 Uhr durch Angelika Lindner (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Folgende Absätze gestrichen:

Um sich einer solchen Operation unterziehen zu können, muss wirklich sichergestellt sein, dass sich der Patient/die Patientin diesen Schritt gründlich überlegt hat und unwiderruflich der Entschluss feststeht und unumkehrbar ist (Transsexualität). Dafür gibt es die Praxis der Begutachtung, die in Betroffenenkreisen nicht ganz unumstritten ist. Dabei geht es weniger um die Gutachten überhaupt, als vielmehr die Kriterien, nach denen begutachtet wird.

Das äußerst komplexe Thema der Begutachtung, ihres Sinnes und Unsinnes usw sollte man aus dem Artikel über die Operationen selber lieber weglassen; dabei handelt es sich schließlich um eine völlig offene Debatte mit sehr unterschiedlichen Standpunkten. Der Hinweis, daß sich ein Patient seiner Sache sicher sein sollte, ist zwar mit Sicherheit angebracht, aber doch schon arg trivial. Und ob die Begutachtung eine brachbare Methode ist, das festzustellen - das ist etwas, das nun wirklich nicht in eine Enzyklopädie gehört. Schon gar nicht als kategorisches Statement. Dafür gibt es etwas zu viele Menschen, die ganz kategorisch anderer Meinung sind.

Weiterhin ist es unbedingt notwendig, dass sich der Patient/die Patientin schon seit einer längeren Zeit (man spricht allgemein von mindestens einem halben Jahr) einer Hormotherapie unterzogen hat. Dies ist vor allem deshalb notwendig, weil nach der Operation keine eigenen Sexualhormone mehr produziert werden können und diese von da an ständig von aussen zugeführt werden müssen. Aus diesem Grunde muss also über einen längeren Zeitraum die Verträglichkeit dieser Medikation geprüft werden.

Das ist falsch. Die Notwendigkeit der vorherigen Hormontherapie wird i.A. begründet damit, daß, siehe oben, der Patient sich sicher sein soll. Unverträglichkeit der Hormontherapie ist extrem selten, und es gibt durchaus Leute, welche die Hormontherapie gar nicht machen, und sich trotzdem der OP unterziehen. Hat zwar ein gewisses Osteroperoserisiko, sterben tut man aber nicht gleich dran. Außerdem gehört die Hormontherapie nicht in einen Artikel über die OPs, und erst recht nicht die - ja eben durchaus unterschiedlichen - Begründungen für diese, es sei denn, sie hängen unmittelbar mit der OP zusammen, wie bei der Mastektomie. Und selbst da habe ich es nicht reingeschrieben.


Das kann ich so nicht unkommentiert stehenlassen, Alex! Das Thema Begutachtung gehört aus meiner Sicht sehr wohl da hinein, weil ansonsten die ganze Thematik "geschlechtsangleichende Operation" ein wenig im luftleeren Raum schweben würde. Schliesslich geht es hier um die Voraussetzungen für diese Operation, welche zum heutigen Zeitpunkt ja gängige Praxis sind. Natürlich wäre es problematisch, alle Seiten dieses Themas ausreichend zu beleuchten, das würde sicher ganze Bibliotheken füllen. Aus diesem Grunde habe mich ja bei der Formulierung um grösstmögliche Objektivität bemüht, was zugegebenermassen als selbst Betroffene nicht ganz leicht ist. Ich habe ganz bewusst weitgehend auf eine Wertung der Begutachtungspraxis verzichtet, weil das einem Öffnen der Büchse der Pandora gleichkommen würde. Es ist sehr wohl richtig, dass die Hormontherapie nicht nur aus psychologischen oder rein genehnmigungstechnischen Gründen schon eine Weile vor der Operation andauern sollte. Dass Unverträglichkeit der Hormontherapie selten ist, heisst ja noch lange nicht, dass es das nicht gibt. Ausserdem gibt es ja auch noch die Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Medikamenten, ohne dass sich diese Unverträglichkeit generell auf die Hormonbehandlung erstrecken muss. "...ein gewisses Osteoporoserisiko, sterben tut man aber nicht gleich daran..." Ich glaube, hier wurde das Ganze ein wenig heruntergespielt. Sicher stirbt niemand GLEICH daran, aber es führt eben in der Mehrzahl der Fälle zu einem langsamen Siechtum, dem man dann völlig hilflos ausgesetzt wäre, ohne etwas dagegen machen zu können. Abschliessend möchte ich noch bemerken, dass ich in dieser Diskussion hier den Wunsch entdecke, die Hürden für die medizinischen Behandlungen (aus meiner Sicht) viel zu niedrig zu hängen. Bei den juristischen Dingen, die vom Transsexuellengesetz geregelt werden, ist das sicher kein Problem. Das kostet nämlich nichts. Aber bei den medizinischen Behandlungen in Bezug auf Transsexualität geht es um Kohle. Und ich glaube nicht, dass einfach mal so mal ein bischen am Körper herumgeschraubt werden sollte, ausser natürlich, wenn der Patient/die Patientin das selbst zu bezahlen bereit sein sollte. Ich finde, es sollte vielmehr darum gehen, nicht zuletzt auch aus Akzeptanzgründen gegenüber Nicht-Betroffenen (die oftmals Probleme damit haben, die Tatsache zu akzeptieren, dass "so was" die Krankenkasse bezahlt), eine gewisse Hürde aufzubauen, die aber nicht unüberwindbar sein darf. Auch wäre es wünschenswert, die vielerorts anzutreffende Willkür von Gutachtern, Krankenkassenmitarbeitern und auch Ärzten, welche nicht selten auf mangelnder Sachkenntnis beruhen, durch allgemeinverbindliche Mindeststandards ein wenig zu begrenzen. Aber hier geht es wohlgemerkt nicht um eine Verschärfung der Bedingungen, sondern einzig und allein etwas mehr Verlässlichkeit und Rechtssicherheit, welche ich angesichts des derzeitigen Wildwuchses stark vermisse. Angelika Lindner