Zum Inhalt springen

Propst

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Januar 2004 um 19:24 Uhr durch Raven (Diskussion | Beiträge) (Stub!). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Propst (lat. praepositus = Vorgesetzter) ist ein Titel innerhalb der Organisation der christlichen Kirche.

Mit dem Titel Propst wird unteranderem der, häufig gewählte, Vorstand eines Domkapitels in der katholischen Kirche bezeichnet. In diesem Fall handelt es sich dann um den Dompropst, der zusammen mit dem Domdechanten zu den Würdenträgern des Domkapitels gehört.

Der Titel Probst findet aber auch im Bereich des christlich klösterlichen Zusammenlebens Verwendung. Hier bezeichnet der Titel Propst bei eignigen Orden häufig den Vorsteher eines Klosters. Der Propst befindet sich in diesem Fall im Rang eines Prälaten und kommt in der Hierarchie gleich nach der Stufe des Bischofs. Der Propst eines Klosters wird von einem Bischof geweiht.