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Doktor

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Doktor (von lateinisch: docere, lehren und doctus, gelehrt; Abk. Dr.) bezeichnet den höchsten akademischen Grad. Dieser wird durch die Promotion an einer Universität erworben. Eine abgeschlossene Promotion gilt als Nachweis der Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit und ist Voraussetzung für die Habilitation. Der Anteil der Promovierten an der Gesamtbevölkerung beträgt in Deutschland derzeit etwa 1,3 Prozent; der weitaus größte Teil davon sind Mediziner.

Eine Zulassung zum Promotionsverfahren setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus, also einen Magister, ein Diplom, einen Masterabschluss und unter Umständen ein mit "sehr gut" abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder einen Bachelor (Hons). Da in den Fächern Jura, Medizin wie auch in den Lehramtsstudiengängen das Studium im engeren Sinne bereits mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen ist, reicht dieses als Zulassungsvoraussetzung für die Promotion aus.

Für die Promotion muss eine schriftliche Arbeit (Dissertation oder Doktorarbeit) angefertigt werden, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält. Die Abfassung dieser Arbeit dauert zumeist 2 bis 5 Jahre; in dieser Zeit wird der Doktorand von einem habilitierten Wissenschaftler, im allgemeinen einem Professor (Doktorvater), eventuell aber auch einem Privatdozenten betreut. Je nach Promotionsordnung kann die Doktorarbeit intern, an der Universität, oder extern, in einer anderen Einrichtung, durchgeführt werden. Die mündliche Promotionsleistung wird von ausgewählten Fakultätsvertretern abgenommen und besteht aus einer Disputation, in der die Dissertation verteidigt wird, einem Rigorosum, bei dem weitere Fächer oder Themenbereiche geprüft werden, oder aus beidem.

Für Dissertationen gilt im allgemeinen eine Publikationspflicht. Die Arbeit muß innerhalb einer bestimmten Zeit öffentlich zugänglich gemacht werden, wobei viele Promotionsordnungen inzwischen (neben der Veröffentlichung als normales Buch, als spezielle Hochschulschrift bzw. als Microfiche) auch eine Online-Publikation anerkennen. Erst mit der Veröffentlichung der Dissertation ist das Verfahren abgeschlossen. Danach erhält der Doktorand die Promotionsurkunde und damit das Recht, den akademischen Grad zu führen. In den Promotionsordnungen einiger Universitäten wird dem Doktoranden die Möglichkeit eingeräumt, in der Zeit zwischen Disputation bzw. Rigorosum und der Publikation der Dissertation den Grad eines "Dr. des." zu führen. (Zum Teil wird dieser Titel auch dann verwendet, wenn die Promotionsordnung dies nicht vorsieht. Streng genommen handelt es sich hierbei um den Mißbrauch eines Titels.)


Geschichtliches

Dorothea Erxleben aus Quedlinburg war die erste promovierte Frau Deutschlands. Im Januar 1754 reichte sie ihre Dissertation mit dem Titel "Academische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten" ein und am 6. Mai desselben Jahres trat sie in Halle zum Promotionsexamen an, das sie mit großem Erfolg ablegte.

Julia Lermontowa und nach ihr Clara Immerwahr waren danach die ersten Frauen, die einen Doktortitel in Deutschland erhielten.

Rechtliches

Deutschland

Der Doktorgrad darf in Deutschland nur von Berechtigten geführt werden. Das StGB regelt in § 132a 'Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen', dass:

  1. Wer unbefugt
    1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, ...
      ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Der Doktorgrad ist, nach Meinung der Rechtsprechung und des verwaltungsrechtlichen Schrifttums, kein Bestandteil des Namens (Namenszusatz), wie etwa Adelstitel oder Adelsbezeichnungen (Der Doktor ist ein akademischer Grad, kein "Titel"). Unklar ist, nach Auffassung von Juristen, in diesem Punkt nur das zivilrechtliche Schrifttum. Zwar wird auch hier überwiegend der Rechtsprechung gefolgt, es gibt jedoch auch die Auffassung, "akademische Titel" gehörten zum Namen bzw. seien Namensattribute. Zu Irritationen kann dabei auch der Umstand beitragen, dass der Doktorgrad als einziger akademischer Titel in einen Pass und Personalausweis eingetragen werden kann. Das deutsche Personalausweis- und Passgesetz (PersAuswG § 1, PaßG § 4) behandelt den Titel aber ebenfalls nicht als Namenszusatz, da in diesem Fall eine spezifische Regelung nicht notwendig gewesen wäre. Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nach Vorlage der Promotionsurkunde nur in der fachunbezogenen Bezeichnung DR (ohne Punkt) / Dr.h.c bzw. Dr.E.h eingetragen wird. Da der Doktortitel kein Namenszusatz ist, kann aus §12 BGB (Namensrecht) nicht abgeleitet werden, die Nennung des "vollen Namens" müsse auch die Nennung des Doktortitels umfassen.

Österreich

Der Doktor ist auch in Österreich kein Namensbestandteil, sondern ein akademischer Grad wie z. B. der Magister. Er muss weder privat noch im Schriftverkehr mit Behörden geführt werden. Der Grad wird aber auf Wunsch in amtlichen Dokumenten (wie z.B. Personalausweisen oder Pässen) eingetragen, sofern er an einer anerkannten Universität in der EU, dem EWR, der Schweiz, oder dem Vatikan erworben wurde.

Schweiz

Eine nationale Regelung für den Gebrauch von Berufsbezeichnungen und Titeln wird nicht umfassend geregelt; man verweist auf die einzelnen Vorschriften der Hochschulen, Universitäten sowie die kantonalen Regelungen. Siehe [1]

Entsprechungen in anderen Ländern

Angloamerikanischer Raum

Im angloamerikanischen Raum unterscheidet man zwei Arten von Doktorgraden,

  • Professionelle Doktorgrade, die in manchen Studiengängen nach Abschluss vergeben werden, z. B. „Medical Doctor“ (Abk.: M.D.),
  • Forschungsdoktorgrade, die aufgrund eines Promotionsverfahrens vergeben werden, wie
    • Ph.D., wobei das Promotionsfach angegeben wird, z.B. „Doctor of Philosophy in Chemistry“ (Abk.: Ph.D. in Chemistry bzw. Ph.D.),
    • Doktorgrade für bestimmte Studiengänge, die nicht zum Ph.D. führen, z.B. „Doctor of Business Administration“ (Abk.: D.B.A.).

Die angloamerikanischen Doktorgrade werden hinter dem Namen getragen, etwa Jerry F. Fishwish, Ph.D..

Tschechien

In Tschechien ist ein 3 bis 5-jähriges Doktoratsstudium üblich. Mit Änderungen der Promotionsordnungen per Gesetz 111/1998 wird den Absolventen der Doktoratsstudien der einheitliche Doktorgrad doktor, abgekürzt: Ph.D. (hinter dem Namen zu führen) zuerkannt. Der Doktorgrad enthält keine Angabe des absolvierten Fachgebietes. Lediglich im Fach Theologie wird der theologische Doktorgrad doktor teologie, abgekürzt Th.D. verwandt. In Deutschland kann der Titel je nach Bundesland als Dr. vor dem Namen oder als Ph.D. hinter dem Namen geführt werden.

Polen

In Polen ist ein 3 bis 5-jähriges Doktoratsstudium üblich. Den Absolventen der Doktoratsstudien wird ausschliesslich der Doktorgrad doktor, abgekürzt: dr (vor dem Namen zu führen) zuerkannt. Der Doktorgrad enthält eine Angabe des absolvierten Fachgebietes, beispielsweise doktor (nauk ekonomicznych)".

Niederlande

Die Studienabschlüsse unterscheiden sich nach der Art der Hochschulen. An den Universitäten schließt das Studium mit dem 'doctoraal examen' ab. Mit diesem Examen wird der Grad 'ingenieur', 'meester in de rechten' oder 'doctorandus' verliehen. Der Grad 'doctorandus' (drs) entspricht nicht der Promotion. Auf Grund der Promotion an einer niederländischen Universität verleiht die jeweilige Universität den Grad doctor, abgekürzt: dr (vor dem Namen zu führen). Eine Bezeichnung des Studienfachs wird nicht angegeben.

Anerkennung von Doktorgraden

Im Zusammenwirken des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen sowie dem Äquivalenzzentrum des österreichischen Bundesministeriums für Wissenschaft und Kultur und dem Äquivalenzzentrum des Wissenschaftsministeriums Luxemburgsist die Datenbank anabin entwickelt worden. anabin ist das Akronym für "Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise". Zu diesem Zweck wird in dieser Datenbank für eine Vielzahl ausländischer Staaten eine umfangreiche Dokumentation über ihr Bildungswesen, die verschiedenen Abschlüsse und die akademischen Grade sowie deren Wertigkeit von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) aufgebaut. [2]

Unterscheidung nach Fakultäten

In allen wissenschaftlichen Disziplinen kann ein Doktorgrad erworben werden. Die Zusätze sind meist lateinisch und werden häufig abgekürzt.

Deutschland

Ehrenhalber kann eine Hochschule mit Promotionsrecht einen Ehrendoktorgrad verleihen. Dies erfolgt ohne Dissertation und der Ehrendoktorgrad ist kein akademischer Grad.

Sonstige Doktorgrade

  • Dr. mult. (multiplex): abkürzend bei einer Person mit mehreren Doktorgraden; meistens nur bei Trägern mehrerer Ehrendoktortitel (Dr. h.c. mult.) üblich
  • Dres. (doctores), Abkürzung bei Nennung mehrerer Personen mit Titel (bspw. Dres. Meier und Müller)
  • Dr. habil. (habilitatus): Doktor mit Lehrberechtigung (Habilitation)
  • Dr. des. (designatus): Promovierter noch ohne offizielle Doktorurkunde, der Titel darf hochschulrechtlich nicht geführt werden
  • Dr. h. c. (honoris causa): Ehrendoktor ("der Ehre halber")
  • Dr. e. h. (ehrenhalber): Ehrendoktor, auch eh. oder E.h.
  • D. (ehrenhalber): Ehrendoktor der ev. Theologie

DDR

  • Aus der DDR übernommen: oben mit einer Raute (#) markiert
  • Dr. sc. (scientiæ): Doktor der Wissenschaften (in Kombination mit der jeweiligen Fakultät, bspw. Dr. sc. jur.)
    Damals vergleichbar mit der Habilitation in Westdeutschland.

Österreich

  • DDr.: inoffizielle Abkürzung für zweifachen Doktorgrad (Dr. mult. ist in Österreich nicht gebräuchlich), analog für dreifache (DDDr.) und vierfache (DDDDr.) Doktorgrade.
  • Dr. iur. (iuris): Doktor(-in) der Rechtswissenschaften.
  • Dr. med. (medicinæ): Doktor(-in) der Medizin .
  • Dr. med. dent. (medicinæ dentalis): Doktor(-in) der Zahnmedizin. Dieser Grad wird durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl. Dr. scient. med.).
  • Dr. med. dent. et scient. med. (medicinæ dentalis et scientiæ medicæ): Doktor(-in) der Zahnmedizin mit wissenschaftlicher Befähigung (siehe Dr. scient. med.).
  • Dr. med. univ. (medicinæ universæ): Doktor(-in) der gesamten Heilkunde. Dieser Grad wird durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl. Dr. scient. med.).
  • Dr. med. univ. et scient. med. (medicinæ universæ et scientiae medicæ): Doktor(-in) der gesamten Heilkunde mit wissenschaftlicher Befähigung (siehe Dr. scient. med.).
  • Dr. med. vet. (medicinæ veterinariæ): Doktor(-in) der Veterinaermedizin.
  • Dr. mont. (rerum montanarum): Doktor(-in) der montanistischen Wissenschaften. Wird nur von der Montanuniversität Leoben vergeben.
  • Dr. nat. techn. (naturalium technicarum): Doktor(-in) der Bodenkultur. Wird nur von der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) vergeben.
  • Dr. phil. (philosophiæ): Doktor(-in) der Philosophie. Umfasst die gesamten Geisteswissenschaften, u.a. Deutsche Philologie ("Germanistik"), Philosophie, Politikwissenschaft u.v.a.m.
  • Dr. phil. fac. theol. (philosophiæ facultatis theologicæ): Doktor(-in) der Philosophie einer katholisch-theologischen Fakultät.
  • Dr. rer. comm. (rerum commercialium): Doktor(-in) der Handelswissenschaften.
  • Dr. rer. nat. (rerum naturalium): Doktor(-in) der Naturwissenschaften.
  • Dr. rer. soc. oec. (rerum socialium oeconomicarumque): Doktor(-in) der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, umfasst u.a. BWL, Soziologie, VWL, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftspädagogik.
  • Dr. sc. hum. (scientiarum humanarum): Doktor(-in) der Gesundheitswissenschaften.
  • Dr. scient. med (scientiæ medicæ): Doktor(-in) der medizinischen Wissenschaft. Dies ist ein wissenschaftliches Doktorat mit dem die Fähigkeit zur selbständigen Forschung in der Medizin nachgewiesen wird. Wenn Absolventen eines Dr. med. dent. oder Dr. med. univ. den Dr. scient. med. erwerben, wird kein zusätzlicher Doktorgrad vergeben sondern "et scient. med." hinzugefuegt, siehe Dr. med. dent. et scient. med. bzw. Dr. med. univ. et scient. med.
  • Dr. techn. (technicæ): Doktor(-in) der technischen Wissenschaften, umfasst u.a. Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau und Technische Chemie/Mathematik/Physik, vgl. Dr.-Ing. in Deutschland.
  • Dr. theol. (theologiæ): Doktor(-in) der Theologie.

Schweiz

  • Dr. pharm. (pharmaciæ): Doktor der Arzneikunde
  • Dr. rer. cam. (rerum cameralium): Doktor der Staatswirtschaftskunde
  • Dr. sc. techn.: Doktor der technischen Wissenschaften
  • Dr. sc. nat.: Doktor der Naturwissenschaften
  • Dr. iur.: Doktor der Rechtswissenschaften
  • Dr. med.: Doktor der Medizin
  • Dr. med. dent.: Doktor der Zahnmedizin
  • Dr. med. vet.: Doktor der Veterinärmedizin
  • Dr. theol.: Doktor der Theologie
  • Dr. sc. mat. (scientiarum mathematicarum): Doktor der Mathematik
  • Dr. sc. nat. (scientiarum naturalium): Doktor der Naturwissenschaften
  • Dr. sc. rel.: Doktor der Religionswissenschaften
  • Dr. oec. publ.: Doktor der Wirtschaftswissenschaften
  • Dr. phil.: Doktor der Philosophie

Siehe auch

  • Hochschulkompass der deutschen Hochschulrektorenkonferenz (HRK) mit einer Liste aller in Deutschland "erhältlichen" Doktorgrade.