Bibliothekskatalog

Ein Bibliothekskatalog ist ein Verzeichnis von Publikationen (Medien) oder Sammlungen in einer Bibliothek. Traditionell sind vor allem Bücher verzeichnet. Zu unterscheiden sind der nach Verfassern und Elementen des Titels geordnete alphabetische Katalog, der systematisch oder nach Schlagwörtern geordnete Sachkatalog und der die Buchaufstellung verzeichnende Standortkatalog.
Es haben sich heute in Deutschland und Österreich die Regeln für die alphabetische Katalogisierung (RAK) als bibliografisches Regelwerk durchgesetzt. In der Schweiz wird vor allem nach AACR, KIDS und AT7 (Regelwerk für Quartier- und Schulbibliotheken) gearbeitet.
Sämtliche im Bibliothekswesen gebräuchlichen Katalogformen wurden in elektronische Formen wie den OPAC (Online Public Access Catalogue) überführt. Zunächst wurden die herkömmlichen Zettelkataloge in Mikroformen publiziert.
Die Beschreibungen (Katalogisate) können durch Inhaltsverzeichnisse, Titelseitenabbildungen, Volltexte, Links usw. bis zu einer digitalen Bibliothek ausgebaut werden (Kataloganreicherung).
Katalogarten
Bibliothekskataloge können unterschieden werden
- nach der Art der Herstellung: konventionell erstellter Katalog und maschinell erstellter Katalog
- nach ihrer äußeren Form: Bandkatalog, Blattkatalog, Zettelkatalog, Mikrofichekatalog, CD-ROM-Katalog, Onlinekatalog, Imagekatalog
- nach dem Personenkreis der Nutzer: Dienstkatalog, Leser- bzw. Publikumskatalog
- nach dem Umfang der Bestandserfassung: Haupt- bzw. Gesamtkatalog, Teilkatalog, Zentralkatalog, Spezialkatalog
- nach ihrem Zweck: Standortkatalog, Alphabetischer Katalog, Systematischer Katalog, Schlagwortkatalog
Konventionell erstellte Kataloge
Anhand einer Autopsie (Selbstschau eines Werkes) wird eine Einheitsaufnahme in Form eines Zetteldruckes erstellt. Diese ist Grundlage für die Kataloge der Bibliothek.
Maschinell erstellte Kataloge (EDV-Katalogisierung)
Beginnt ebenfalls mit der Autopsie eines Werkes. Diese Daten werden in den Computer eingegeben, aber in Kategorien erfasst. Dies ist notwendig, um die Daten später beliebig sortieren zu können. Bei diesen Vorgang wird das Maschinelle Austauschformat für Bibliotheken (MAB) verwendet.
Bandkatalog
Er ist seit dem Ende des Mittelalters bekannt und hatte seinen Höhepunkt im 19.Jahrhundert in wissenschaftlichen Bibliotheken.
Sein Kennzeichen ist der starre Einband, also die Buchform. Er ist ein laufend geführtes Verzeichnis. Einträge haben ihren festen Platz, für Nachträge wurde Raum gelassen. Diese Einträge waren handschriftlich verfasst.
- Vorteile: Eine größere Anzahl von Titeln ist schnell zu überblicken, außerdem ist er handlich und beweglich.
- Nachteile: Die Ergänzung neuer Titel war sehr schwierig, durch Einfügen sogenannter Schaltblätter wurde das Ordnungsprinzip unterbrochen. Die Schrift war oft unleserlich bis es zur Einführung einer einheitlichen deutschen Büchereihandschrift durch Erwin Ackerknecht kam. Die Recherche war nur eindimensional möglich, konnte aber durch Verweisungen erweitert werden.
Als Ergänzung zum Bandkatalog ist auch ein handschriftliches alphabetisches Register in Zettelform möglich. Die Blätter können beispielsweise in speziellen Kapseln aufbewahrt und ergänzt werden.
Blattkatalog
Hierbei werden einzelne Katalogblätter in Schnellheftern, Klemmmappen, Ringbüchern oder Folienhüllen zusammengefügt. Er wird in Listenform geführt. Es werden entweder mehrere Katalogaufnahmen fortlaufend maschinenschriftlich auf Blätter (A4 oder A5) geschrieben, oder als Loseblattsammlung, d.h. eine Katalogaufnahme auf einem Blatt.
- Vorteile gegenüber dem Bandkatalog: Er hat eine größere Handhabbarkeit und Beweglichkeit. Das Einfügen von Nachträgen ist einfacher, sowie das Auswechseln beschädigter Blätter. Die maschinenschriftliche Führung erlaubt die Herstellung mehrerer Exemplare.
- Nachteile: Die Beweglichkeit hat auch hier ihre Grenzen, zudem ist auch nur die eindimensionale Recherche möglich. Die Katalogführung ist aufwendig, da bei jeden Nachtrag die Mappe aufgelöst werden muss. Diese Katalogform ist nicht rationell.
Zettelkatalog


Der Zettelkatalog besteht aus einer Vielzahl von Zetteln im internationalen Bibliotheksformat (seit 1948 gültig: 7,5cm x 12,5cm). Für jedes Medium wird dabei ein eigener Zettel angefertigt. Sie werden stehend in Katalogkästen aufbewahrt und mithilfe einer Lochstange in ihrer Reihenfolge gesichert. Durch Leitkarten (Pappe, oft farblich) wird das Ordnungsprinzip des jeweiligen Kataloges sichtbar.
- Vorteile gegenüber den Vorläufern: Er hat unbegrenzte Erweiterungsmöglichkeiten, es sind zentrale Zetteldrucke möglich und die Einheitsaufnahme kann sowohl für die Hauptaufnahme wie Nebenaufnahme verwendet werden. Dadurch ist er gut geeignet für die Rationalisierung und es ist stets ein aktueller Stand möglich.
- Nachteile gegenüber dem OPAC: Es besteht ein großer Zeitaufwand für Herstellung sowie Sortier- und Einlegarbeiten. Er hat ebenso eine eindimensionale Struktur, einen großen Platzbedarf und ist ortsgebunden.
Online Public Access Catalogue (OPAC)
Als Online Public Access Catalogue (kurz OPAC) bezeichnet man einen öffentlich zugänglichen digitalen Bibliothekskatalog. Während ältere OPACs beispielsweise über Telnet zugänglich waren, ist die Katalogsuche in neueren Systemen meist Teil eines Webportals. Diese Portale können auch verteilte Suchdienste über mehrere Bibliothekskataloge anbieten wie beispielsweise der Karlsruher Virtuelle Katalog (KVK).
Standardmäßig stehen meist folgende Sucheinstiege zur Verfügung:
- Autor
- Titel
- Körperschaft
- Schlagwort
- ISBN
- Verlag
- Erscheinungsjahr
Verschiedene Suchkriterien können mittels Boolescher Operatoren verknüpft werden.
CD-ROM-Katalog
Die Katalogdaten sind auf CD-ROM abgespeichert und abrufbar. Dabei ist die Speicherplatte lesbar, aber nicht veränderbar. Bietet grundsätzlich auch eine mehrdimensionale Suche, ist aber in sich abgeschlossen. Aufgrund ihrer großen Speicherkapazität wird sie u.a. in Bibliografien eingesetzt, z.B. der Deutschen Nationalbibliografie.
- Nachteile gegenüber OPAC: Er ist nicht aktuell und die Angaben können nicht korrigiert werden, daher muss die CD-ROM in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden. Ebenso kann der Ausleihstatus nicht abgefragt werden und es können keine Vormerkungen auf Medien getroffen werden.
Mikrofiche-Katalog
Er ist Ergebnis der EDV-Katalogisierung im Offlineverfahren. Die im Computer gespeicherten Titelaufnahmen werden in sehr starker Verkleinerung auf Mikrofiches ausgegeben (COM - Computer Output on Microfilm), diese haben Postkartengröße (DIN A6). Daneben können auch normale Zettelkataloge mikroverfilmt werden. Ein Mikrofiche besteht dabei aus einer Kopfzeile, die mit bloßen Auge lesbar ist; sowie aus mehreren hundert Feldern mit 2000 - 6000 Titelaufnahmen, die nur mit einem Lesegerät anzeigbar sind.
- Vorteile: Er kann schnell, preisgünstig und in beliebig vielen Exemplaren hergestellt werden.
- Nachteile: Ist bereits kurz nach der Herstellung nicht mehr auf dem neuesten Stand, d.h. es gibt etwa alle 6 Monate eine Neuausgabe eines gesamten Kataloges. Es ist nur eine eindimensionale Recherche auf speziellen Lesegeräten möglich.
Imagekatalog (IPAC)
Der Imagekatatog (Image Public Access Catalogue) ist das Ergebnis der Retrokonversion konventioneller Kataloge. Es erfolgt keine Neukatalogisierung, sondern vorhandene Titelaufnahmen werden eingescannt.
- Vorteile des Kataloges
Es ist nur ein minimaler Arbeitsaufwand bei der Retrokonversion nötig und auch der Altbestand ist damit im Computer erfassbar. Ältere Kataloge können im IPAC zusammengefasst werden.
- Nachteile des Katalogs
Es ist nur eine eindimensionale Recherche möglich, nach den Ordnungsprinzipien der eingescannten Kataloge. Dazu sind die Titelaufnahmen eventuell nach verschiedenen Ordnungsprinzipien (Preußische Instruktionen, RAK...) aufgenommen worden. Außerdem kann die Qualität der einzelnen Titelaufnahmen sehr schwanken, mögliche Fehler werden übernommen.
Dienstkatalog
Der Dienstkatalog ist gewöhnlicherweise der Alphabetische Katalog, er wurde dann auch in zweiter Ausführung als Leserkatalog verwendet; und der Standortkatalog als Hilfsmittel der Signaturgebung und als Instrument zur Revision der Bestände. Sie sind nur den Bibliotheksmitarbeitern zugänglich und damit vor unsachgemäßer Behandlung durch Benutzer geschützt. Von Mitarbeitern wurden bestimmte Vermerke angebracht; wie Anzahl der Katalogkarten, Exemplarzahl, Verzeichnung in Sonderkatalogen, Schlagwörter, Notationen u.a. Die Vermerke dienten zur Ziehung aller Katalogzettel des betreffenden Mediums bei Aussonderungen, Berichtigungen der Titelaufnahmen oder Signaturänderungen.
Teilkatalog und Spezialkatalog
Teilkataloge verzeichnen ganz bestimmte Teile oder Gruppen des Bestandes, diese Medien sind zumeist auch im Hauptkatalog verzeichnet. Beispiele sind der Katalog der Lesesaalhandbibliothek, Katalog der Lehrbuchsammlung, Regionalkundliche Kataloge oder Stoffkreiskataloge für Belletristik in Öffentlichen Bibliotheken. Im Gegensatz dazu verzeichnen Spezialkataloge Sondergruppen des Bestandes, die nur hier verzeichnet werden. Beispiele dafür sind Kataloge für Inkunabeln, Handschriften, Musikalien, Landkarten, Audiovisuelle Medien und manchmal auch Periodika.
Zentralkatalog
Zentralkataloge verzeichnen den Bestand mehrerer Bibliotheken, seine Hauptaufgabe ist der Besitznachweis im Bestand mehrerer Bibliotheken. Zur Kennzeichnung der einzelnen Bibliotheken werden numerische oder alphanumerische Bibliothekssigel verwendet, z.B. 15=Universitätsbibliothek Leipzig.
Sie sind Hilfsmittel für den Leihverkehr. Man unterscheidet zwischen örtlichen oder institutionellen Zentralkatalogen, regionalen, nationalen, internationalen und fachlichen Zentralkatalogen sowie Verbundkatalogen.
Ein Nationaler Zentralkatalog verzeichnet die Bestände der wichtigsten Bibliotheken eines Landes. Ein Beispiel hierfür ist der National Union Catalog in den USA. In Deutschland hat sich kein alle Publikationsformen umfassender Zentralkatalog entwickelt. Der 1902 begonnene Deutsche Gesamtkatalog gedieh nur bis zum Buchstaben B und wurde während des Zweiten Weltkrieges abgebrochen. Lediglich für Periodika gibt es mit der Zeitschriftendatenbank ein umfassendes Verzeichnis der in deutschen Bibliotheken vorhandenen Bestände.
Ein Internationaler Zentralkatalog führt den Bestandsnachweis für bestimmte Medien auf internationaler Ebene. Ein Beispiel dafür ist der Gesamtkatalog der Wiegendrucke, ein Nachweis aller bis 1500 in Europa hergestellter Bücher mit Besitzangaben der Bibliotheken weltweit. Dieser wurde 1904 angefangen und befindet sich in der Staatsbibliothek zu Berlin.
Ein Fachlicher Zentralkatalog erbringt den Bestandsnachweis mehrerer Bibliotheken für ein Fachgebiet. Ein Beispiel hierfür ist der Katalog der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin in Köln.
Die letzte Kategorie des Zentralkataloges ist der Verbundkatalog.
Standortkatalog
Der Standortkatalog spiegelt den genauen Standort des Bibliotheksbestandes wider. Er verzeichnet die Bücher in der Reihenfolge, in der sie aufgestellt sind. Die Aufstellung der Bücher erfolgt nach Zugang (mechanische Aufstellung).
Unter mechanischer Aufstellung versteht man das Aufstellen der Bücher in der zufälligen Reihenfolge, in der sie in die Bibliothek kommen, also ohne Rücksicht auf den Inhalt (Numerus Currens). Die Signatur, d.h. die Standortnummer legt den Standort des Buches innerhalb des Bestandes fest. Dazu wird eine vierstellige Zahl verwendet.
Der Standortkatalog dient als Hilfsmittel für die Signaturgebung und für die jährlich stattfindende Revision des Buchbestandes. Da der Standortkatalog auch als Inventarverzeichnis Verwendung findet, werden auf der entsprechenden Karteikarte noch Preis und Kaufdatum vermerkt. Zusätzlich dient er als Ausleihverzeichnis.
Erfunden wurde er vom deutschen Priester und Bibliothekar Martin Schrettinger.
Alphabetischer Katalog
Der Alphabetische Katalog (AK) verzeichnet die Medien nach formalen Kriterien. Dies sind die Namen der am Werk beteiligten Personen (1.-3. Verfasser, Herausgeber, Übersetzer, Illustrator) und der Sachtitel. Dabei wird zuerst nach dem Verfasser geordnet, wenn nicht vorhanden nach Urheber, ansonsten nach dem Sachtitel. Der AK muss nachweisen können ob; 1. Eine bestimmte Ausgabe eines Werkes vorhanden ist, 2. Welche Werke eines bestimmten Verfassers vorhanden sind, 3. welche Ausgaben eines bestimmten Werkes vorhanden sind.
1899 erschienen die "Instruktionen für die alphabetischen Kataloge der preußischen Bibliotheken und für den preußischen Gesamtkatalog" die sogenannten Preußischen Instruktionen (PI), die eine völlig andere grammatikalische Ordnung beinhalteten als heutige Kataloge. 1942 erschienen die "Berliner Anweisungen" für Öffentliche Bibliotheken, die eine mechanische Ordnung beinhalteten. 1969 wurde von der IFLA das ISBD-System veröffentlicht. Ab 1969 erscheinen erste Vorabdrucke einzelner Teile der Regeln der Alphabetischen Katalogisierung (RAK). Ein Druckausgabe wurde 1977 veröffentlicht. Mittlerweile sind im Wesentlichen vier Teile in Gebrauch, die ständig erweitert und aktualisiert werden:
- - RAK-WB (1983) für Wissenschaftliche Bibliotheken
- - RAK-ÖB (1986) für Öffentliche Bibliotheken
- - RAK-Musik (1986)
- - RAK-Karten (1986)
Systematischer Katalog
Ein Realkatalog oder Sachkatalog ist ein systematischer Katalog, der die Bestände einer Bibliothek verzeichnet. Der Katalog gliedert die Bücher und Zeitschriften gemäß ihrem Inhalt nach einem System der Wissenschaften in eine Vielzahl von Disziplinen, Gruppen und Untergruppen. Der Realkatalog wird zusätzlich durch ein Sach-, Personen- und Autorenregister erschlossen. s.a. Alter Realkatalog
Stichwortkatalog
Ein Stichwortkatalog ist ein Bibliothekskatalog, in dem der Bibliotheksbestand unter Stichwörtern verzeichnet ist, die in der Regel aus den Sachtiteln der verzeichneten Werke gewonnen werden. Der Stichwortkatalog ist eng verwandt mit dem Schlagwortkatalog. Im Zeitalter der OPACs sind eigene Stichwortkataloge jedoch weitgehend sinnlos geworden.
Während das Schlagwort für den Inhalt des Buches frei gewählt werden kann und nicht immer im Sachtitel des Buches vorkommt, ist ein Stichwort immer ein charakteristisches, sinntragendes Wort des Sachtitels oder des Zusatzes zum Sachtitel. Das Stichwort kann, muss aber nicht mit dem Schlagwort übereinstimmen. Im Stichwortkatalog werden die einzelnen Stichwörter alphabetisch geordnet.
Der Unterschied zwischen Stich- und Schlagwort wird an folgenden Beispielen deutlich:
- Der Sachtitel lautet „Nippon im Wandel“. Stichwort: „Nippon“, Schlagwort: Japan.
- Der Sachtitel heißt „Deutschlands Reformator“. Stichwort: „Reformator“, Schlagwort: „Luther, Martin“.
Wenn ein Buch „Der Schwarzwald“ betitelt ist, sind Stichwort und Schlagwort identisch: Schwarzwald.
Stichwortkataloge weisen Gemeinsamkeiten mit Stichwortverzeichnissen (auch Index oder Register) auf, weshalb die Bezeichnungen auch manchmal durcheinander geworfen werden.
Metakataloge
Als Metakatalog werden verschiedene Arten von Bibliothekskatalogen bezeichnet, die mehr als die Bestände einer einzigen Bibliothek nachweisen. Dabei lassen sich Metasuchmaschinen, die Suchanfragen an verschiedene Kataloge weiterleiten (beispielsweise der Karlsruher Virtuelle Katalog) unterscheiden von Aggregatoren, die Inhalte verschiedener Kataloge in eine Datenbank zusammenführen (beispielsweise OAIster) und Verbundkataloge, in denen verschiedene Bibliotheken gemeinsam ihre Bestände katalogisieren.
Siehe auch
- Anglo-American Cataloguing Rules (AACR)
- Regeln für die Formalkatalogisierung
- Open Archives Initiative (OAI)
- Kataloganreicherung
- RI-Opac