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Diskussion:Oldtimer

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. April 2005 um 06:36 Uhr durch Berlin-Jurist (Diskussion | Beiträge) (Begriff "Autoveteran"). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

In der Schweiz

1)

gelten Automobile je nach Kanton ab 25 oder 30 Jahren als Veteranen. Unter einer steuerlich begünstigten Veteranenzulassung können je nach Kanton bis zu fünf oder zehn Fahrzeuge eingelöst sein, der Fahrer darf jedoch nicht mehr als 5.000 km pro Jahr mit einem solchen Fahrzeug zurücklegen.

2)

Veteranenfahrzeuge, die diese Bedingungen erfüllen, müssen nur alle fünf Jahre im Verkehrsprüfzentrum (Strassenverkehrsamt) zur Fahrzeugkontrolle (ansonsten alle 2 Jahre).

3)

Fahrer von Autoveteranen sind nur dann dazu verpflichtet, Sicherheitsgurte anzulegen, wenn ihr Fahrzeug nach Mai 1972 (Einführung des Gurtenobligatoriums) ihre in Verkehr gesetzt wurden. Sind jedoch Gurte montiert, müssen diese auch angelegt werden.

Nun die Frage:

Gehört Punkt 2 und 3 zu der Einleitung (Absatz) "In der Schweiz"? Ansonsten sollte man es übersichtlicher gestalten, denn Punkt 3 könnte ebenso zu Deutschland gehören, ich finde es auf jedenfall so zu unübersichtlich. Sollten wirklich alle Punkte zu "In der Schweiz" gehören so sollte bei der Gurtpflicht nochmal die SCHWEIZ bei schreiben.

Also ich muss dir bezüglich der Übersichtlichkeit auch Recht geben und möchte den Verfasser bitten, den Text detaillierter bezüglich der Länderzuordnung zu verfassen (in Deutschland muss ein Pkw zum Beispiel 30 Jahre alt sein, um als Oldtimer zugelassen zu werden)--Holli63 19:56, 9. Jan 2005 (CET)


Frage an die TüV-Experten zur Gurtpflicht in Deutschland:

Meiner Kenntnis nach braucht nur ein Fahrzeug mit einer Erstzulassung nach dem 01.01.1974 mit vorderen Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Mein Opel Kadett B mit Erstzulassung August 1973 hat keine Gurte, jedoch wäre vorn eine Möglichkeit zum Einbau vorhanden(aber ohne Kopfstütze wollte ich auch keine Gurte). Komme auch so jedesmal durch den TüV. Wenn Ihr zustimmt würde ich den Text diesbezüglich ändern(Mai 1972 wäre dann nicht ganz richtig). Ich habe doch noch nie etwas in Wikipedia eingegeben und will mal üben.

Mein lieber Junge Holli63, übe bitte neben Wiki - herzlich willkommen - auch mal Sicheres Verhalten. Ist das Ernst, heute noch ohne Gurte herumzuschroten, mit dem Argument "original, also ohne Gurt" ? Befreist du dann auch die Gemeinschaft aller Versicherten davon, Dir den Rollstuhl, die Morphine und die Reha bezahlen zu sollen, wenn dann doch mal was passiert ist?
Das war das Allererste, was ich mit einem Freund in einen originalen Käfer von 1962 nachrüstete: Gurte. Auch wenn man da Löcher bohren und mit Gewindeplatten wieder verschließen mußte. Das halte ich definitiv NICHT für einen Fehler an der "Orgenahlität".
Vorschlag: "spätere" Sitze MIT integrierter Kopfstütze, oder ein guter Autosattler, der Führungen für KS einbaut, oder gleich die Recaros. Und die "orgenahlen" Sitze einlagern, UND flinkest die GURTE!!! einbauen. Manno.., das darf doch echt nicht mehr wahr sein, hier ein Gurtweglassen noch zu lesen.. .
Freundlichen Oldtimer-Gruß (Käfer Bj.75, Honda CB 750 Four F2 BJ. 78, 3x NSU Quickly (Bj. 54, 59, 64) zum Nachdenken über "original" versus Sicherheit,
Hallo lieber BerndB, auf jedem Fall hast du tolle Fahrzeuge. Ich gebe dir zu 99 % schon vorab Recht. Die Todesfälle bei Verkehrsunfällen sind garantiert gesunken. Mir ging es bei dem Beitrag nicht darum, etwas gegen den Gurt zu schreiben, sondern darum, wie es halt mit der Gurtpflicht in Deutschland aussieht(wer verpflichtet ist..). Ist die Chance auf einen Rollstuhl nach Verkehrsunfall durch Einführung der Gurtpflicht nicht gestiegen? Ich kann vollkommen falsch liegen und will mich da auch nicht festlegen. Wäre eigentlich ein interessantes Thema: Auswirkungen des Gurtes empirisch belegt. Freundliche Grüße (BMW R90/6 von 75, Kadett B von 73 und Golf mit Gurten, die ich auch anlege) --Holli63 20:31, 10. Jan 2005 (CET)


Hallo guter Holli63, na dann sind wir uns ja einig. :-)) (Übrigens ist Dein Fuhrpark auch nicht von schlechten Eltern, eine R90/6 oder ähnliche/S fehlt in meiner Sammlung... ;-)) Freundlichen Gruß, und ein Sorry für den anranzigen Ton, BerndB 18:05, 31. Jan 2005 (CET)


"Autoveteran"

Es ist ja lobenswert, einen Begriff, der strenggenommen ein Scheinanglizismus darstellt, als solchen zu entlarven. Bei Handy ist es auch kein Problem, stattdessen den ebenfalls eingebürgerten Begriff Mobiltelefon zu benutzen. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Wikipedia, deutsche Begriffe, die absolut unüblich und weitgehend unbekannt sind als Lemmata zu etablieren. Die Wikipedia soll Wissen beschreiben, nicht Wissen schaffen. Ich empfehle den Anhängern des Begriffes "Autoveteran", durch geeignete Veröffentlichungen dafür zu sorgen, dass der Begriff Verbreitung findet. Sollte bei vereinzelten Benutzern dennoch das Bedürfnis bestehen, "Autoveteran" als Bezeichnung des eigentlichen Artikels zu verwenden, bitte ich darum, diesbezüglich ein Meinungsbild zu starten. Von bisherigen Meinungsbildern ist die Anlage eines nahezu als "Kunstbegriff" zu bezeichnendem Lemma nicht gedeckt.--Berlin-Jurist 06:36, 18. Apr 2005 (CEST)