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Wasserburg

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Das Wasserschloss Werdringen um 1900
Wasserschloss Totzenbach

Als Wasserschlösser oder Wasserburgen werden Schlösser oder Burgen bezeichnet, deren Außenmauern allseitig von Wassergräben umgeben sind, die ursprünglich der Verteidigung dienten. In Westfalen werden diese Gräben auch Gräften genannt.

Die Anlage von Wasserburgen diente vor allem im Flachland ursprünglich dazu, den Zugang zu erschweren, aber auch, um bei einer Belagerung oder Trockenzeit Wasservorräte zu haben. Eine solche Burg hatte meist auch nur einen Ein- bzw. Ausgang, der über eine Zugbrücke zum Ausgang führte, die im Falle eines Krieges bzw. Konfliktes hochgezogen wurde und damit gleichzeitig dem Schutz diente. Diese Wasserburgen hatten teilweise sogar festungsartigen Charakter.

Vielerorts wurden in Mitteleuropa die ehemals wehrhaften Burgen im Laufe der Zeit zu vorwiegend der Repräsentation und Wohnzwecken dienenden Schlössern umfunktioniert oder umgebaut. Die prägenden Wassergräben verloren somit ihre Schutzfunktion und werden heute im Rahmen des Denkmalschutzes oftmals als belastende, weil durch Wasserschäden an den Fundamenten kostenintensive, "historische Überbleibsel" beschrieben. Insbesondere seit den 1960er Jahren sind daher in Deutschland viele Gräben entwässert oder, seltener, verfüllt worden. Nichtsdestotrotz werden die Anlagen mit intakten Wassergräben von Touristen häufig als besonders idyllisch angesehen.

Wasserburgen und -schlösser in Deutschland

Datei:Lausitz A.JPG
Wasserschloss Fürstlich Drehna, Naturpark Niederlausitzer Landrücken

Wasserburgen und -schlösser in Österreich



Siehe zur Begriffsklärung auch: Wasserburg und Wasserschloss