Zum Inhalt springen

Körperschaftsteuer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. Januar 2004 um 03:17 Uhr durch 82.82.126.130 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen.

Das Körperschaftsteuergesetz ist in den einzelnen Regelungen dem Einkommensteuergesetz angelehnt, damit natürliche Personen, also die einzelnen Steuerzahler, den Körperschaften, z. B. den GmbHs oder AGs, gleichgestellt sind.

Siehe auch