Körperschaftsteuer
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Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen.
Das Körperschaftsteuergesetz ist in den einzelnen Regelungen dem Einkommensteuergesetz angelehnt, damit natürliche Personen, also die einzelnen Steuerzahler, den Körperschaften, z. B. den GmbHs oder AGs, gleichgestellt sind.