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Eidgenössische Volksinitiative «Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern»

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Die Eidgenössische Volksinitiative «Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» ist gemäss Artikel 139 Absatz 3 der Schweizer Bundesverfassung eine Volksinitiative, die am 30. November 2008[1] zur Abstimmung kommen wird. Sie verlangt, dass Verfolgung sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor Pubertät und die Strafe für solche Taten unverjährbar sind. Die Initiative wurde vom Initiativskomitee und Verein Marche Blanche im März 2006 mit 119'375 gültigen Unterschriften von Schweizer Stimmberechtigten eingereicht.[2]

Initiativstext

Die Initiative fordert die Einführung des Artikels 123b in die Schweizer Bundesverfassung mit folgendem Inhalt:

Art. 123b (neu)
Unverjährbarkeit der Strafverfolgung und der Strafe bei sexuellen und bei pornografischen Straftaten an Kindern vor der Pubertät.

Quellen

  1. admin.ch: Neue Verjährungsregeln statt Unverjährbarkeit: die bessere Lösung; Abstimmung vom 30. November 2008 über die Unverjährbarkeitsinitiative
  2. admin.ch: Eidgenössische Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» zustande gekommen

Vorlage:Eidgenössische Volksabstimmungen vom 30. November 2008