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Karl Friedrich von Kübeck

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Datei:Kübeck.jpg
Karl Friedrich von Kübeck, Stich von Ignaz Krepp nach Josef Kriehuber, um 1840

Karl Friedrich von Kübeck, Freiherr von Kübau (* 28. Oktober 1780 Iglau (Jihlava, Tschechische Republik); † 11. September 1855 Hadersdorf bei Wien) war ein österreichischer Staatsmann.

Er studierte in Wien und Prag und trat 1800 in Olmütz in den Staatsdienst. Seine steile Beamtenkarriere hatte folgende Stationen:

  • 1809 Regierungsrat bei der Hofkanzlei
  • 1814 Referent im Staatsrat für Finanzsachen
  • 1815 schlägt er mit Pillersdorf die Errichtung einer Nationalbank vor.
  • 1821 Staats- und Konferenzrat. Begleiter von Kaiser Franz auf die Kongresse von Laibach und Verona
  • 1825 Erhebung in den Freiherrnstand
  • 1839 Reorganisation des Generalrechnungsdirektoriums.
  • 1840 Präsident der Hofkammer
  • 1841 Ernennung zum Vorsteher des Münz- und Bergwesens
  • 1846 legte er die Grundlage für das österreichische Telegraphennetz.

Während dieser Zeit trat er im Sinne der Aufklärung für eine starke staatliche Autorität und gemäßigte Reformen ein. 1848 verließ er den Staatsdienst und übernahm jedoch in der ersten Revolutionsregierung 1848 das Finanzministerium, wurde in den Kremsierer Reichstag und in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt. Kübeck wurde im Verlauf der Revolution zum Verfechter einer konservativen absolutistischen Staatsauffassung. Als Vertrauter des jungen Kaisers Franz Joseph entwarf er zusammen mit Franz Graf Stadion die Verfassung von 1849, bewog aber Ende 1851 den Kaiser, die Verfassung aufzuheben und zum Neoabsolutismus überzugehen, dessen Grundsätze er selbst gestaltete. Er war maßgeblich an der Ausarbeitung der Reichsratsstatuten beteiligt, dessen Präsident er wurde. Seine Tagebücher sind eine wichtige Geschichtsquelle für die 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Literatur