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Einheitliche Behördenrufnummer

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Die einheitliche Behördenrufnummer ist die bundesweit einheitliche Rufnummer 115 zur Kontaktaufnahme mit den Behörden und für Verwaltungsfragen aller Art, welche sich derzeit unter dem Arbeitstitel Projekte D115 [1]in der Entwicklungs-/Planungsphase befindet.

Die Idee

Das Bundesinnenministerium arbeitet an der Einführung einer bundesweit einheitlichen Behördenrufnummer. Unter dieser Rufnummer soll, ähnlich dem Euronotruf oder der bundesweit gleichen Auskunft über ärztliche Bereitschaftsdienste, künftig ein Call-Center den Kontakt zu entsprechenden Behörden auf Gemeinde-, Landes- und Bundesbehörde vermitteln. Einfache Anliegen soll das Call-Center sogar direkt erledigen oder beauftragen können.

Entwicklung

Im Sommer 2007 wurden die Planungen für dieses Projekt veröffentlicht. Auf Antrag des Bundesinnenministerium wurde im Dezember 2007 die Rufnummer von der Bundesnetzagentur endgültig zugeteilt. Beginnend im Herbst 2008 soll es in mehreren Modellregionen entsprechende Pilotprojekte geben, u.a. in Berlin, Hamburg, der Rhein-Main-Region und Teilen Nordrhein-Westfalens. Ein vollständige Anbindung aller Kommunen soll bis 2014 erfolgen. Das Call-Center wird dabei eine dezentrale Struktur auf Basis der bereits jetzt verfügbaren Bürgertelefone aufweisen.

Kosten und Verfügbarkeit

Geplant ist eine Verfügbarkeit der Hotline zwischen 7 und 21 Uhr bei Anrufkosten von 10 bis 20 Cent.

Vorbild

Vorbild für die Behördenrufnummer ist der New Yorker Bürgerservice mit der rund um die Uhr besetzten Telefonnummer 311.

Siehe auch

Quellen

  1. www.bmi.bund.de