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Clementinen

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Clementinen (lat. clementinae) sind ein Teil des Corpus Iuris Canonici, der von Papst Clemens V. verlassten Sammlung der Schlüsse des Konzils von Vienne (1311) und einer Anzahl seiner eigenen Dekretalen enthält.

Die Clementinen sind nach der Ordnung der offiziellen Sammlungen der früheren Päpste in fünf Bücher eingeteilt. Publiziert wurden sie im Konsistorium der Kardinäle durch Clemens V. 1314, und auch an die französische Universitäten versendet.

Noch einmal publizierte sie 1317 Johannes XXII. durch Zusendung an Universitäten, ohne allerdings den Text Clemens'. V. zu ändern.