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Diskussion:Küllstedt

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. November 2008 um 14:58 Uhr durch BrThomas (Diskussion | Beiträge) (Zur Zwangssterilisation). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von BrThomas

Leider wurde meine Version vom 24.11.08 wieder rückgängig gemacht. Meine Stellungnahme dazu: Erster Abschnitt: nur kleinere stilistische Veränderungen vorgenommen, einheitliche Vergangenheitsform, weniger Wiederholungen des gleichen Worts in aufeinanderfolgenden Sätzen. Meine Verdeutlichung des "Königreichs Westphalen" als Napoleons Schöpfung ist beim heutigen Wissensstand sinnvoll und umreißt auch gleichzeitig die zeitliche Periode. Der Satz in der Vorfassung "Die Predigten des kath. Bischofs Galen .... wirkten nicht bis ins kath. Eichsfeld" ist eine Unterstellung. Warum soll nicht erwähnt werden, daß Küllstedt im April 1945 von den Amerikanern besetzt wurde? Warum darf nicht an den sowjetischen Racheakt mit 7 erschossenen und 6 nicht aus sowjetischen Lagern heimgekehrten Küllstedtern erinnert werden? War/ist ein einschneidendes Ereignis für den Ort. Sollen Erinnerungsverbote aus SBZ/DDR-Zeit weiter gelten? Warum darf ihr Gemeinschaftsgrab und der Denkstein nicht erwähnt werden? Vorschlag: meine Variante wiederherstellen.--Wikswat 09:59, 25. Nov. 2008(CET)


Mir scheint, dass wohl im wesentlichen die Entfernung des Satzes Die Predigten des katholischen Bischofs Galen gegen die rassistisch motivierten Eingriffe an der Fortpflanzungsfähigkeit wirkten nicht bis ins katholische Eichsfeld. strittig ist. Ich unterstelle einfach mal, dass es sich um Clemens August Graf von Galen handelt. Er war damals Bischof von Münster und nicht von Fulda, zu dem das Eichsfeld damals gehörte. Insofern scheinen seine Äußerungen ohnehin nur in eher losem Zusammenhang zu den (katholischen?) Krankenhäusern in Küllstedt zu stehen. Ob man diesen Satz nun im Artikel erwähnt oder nicht, vermag ich nicht zu sagen. Vielleicht könnt ihr ja dazu nochmal Stellung nehmen. Die Ergänzungen für die Zeit nach 1945 sind schlüssig, hier sehe ich keinen Grund für eine Löschung, wenngleich die Geschichte mit der Schlägerei und den Genickschüssen nicht allzu prägend für die Ortsgeschichte sein dürfte. Die Ergänzung der Gedenkstätten ist ebenfalls legitim, da ja auch "die andere Seite" (Gedenksteine an Opfer der Nazis) mittlerweile in den Ortsartikeln breit vertreten sind. Warum BrThomas nun für die Löschung von Gedenksteinen eintritt, wo er sie sonst überall so fleißig ergänzt, erschließt sich mir auch nicht. Wenn er der Meinung ist, dass derlei nicht in die Wikipedia gehören, müssten wir konsequenterweise alle Gedenksteinlisten aus allen Ortsartikeln entfernen. --Michael S. °_° 19:03, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich danke für die Wiederhereinnahme meiner Fassung und habe sie noch etwas erweitert.

Die "Schlägerei" (habe ich durch "handgreifliche Auseinandersetzung" ersetzt, an anderer Literatur-Stelle ist von "Widerstand gegen sowjetische Offiziere" die Rede, jedenfalls ohne Verletzungen oder gar Tote unter den "Russen") mit 33 deutschen Verhafteten, 7 Liquidierten und 6 nicht aus sowjetischen Lagern Heimgekehrten ist bis heute ein schweres Trauma in den Familien und zwischen den Familien in Küllstedt, wie ich aus Gesprächen weiß.

Ich schlage vor, die Anklage gegen die (Zwangs-)Sterilisationen in den beiden Küllstedter Krankenhäusern ganz herauszunehmen. Diese wurden eugenisch begründet (Verhinderung erbkranken Nachwuchses), hatten damals eine gesetzliche Grundlage mit vorherigem Gutachten und wurden in allen entsprechenden Krankenhäusern in Deutschland durchgeführt, sind also überhaupt nichts Spezifisches für Küllstedt oder Eichsfeld, wurden auch nach Ende des NS weder in BRD noch DDR strafrechtlich geahndet. Man muß das auch im Verhältnis zu der sonstigen, sicher segensreichen Tätigkeit beider Häuser im Dienste der Kranken sehen. Hier ist auch lobend anzumerken, daß die Katholischen Krankenhäuser sich in der DDR-Zeit mit freigegebener Abtreibung weigerten, medizinisch nicht begründete "Interruptionen"/Tötungen von ungeborenem Leben vorzunehmen--84.184.216.113 20:46, 26. Nov. 2008 (CET)--Wikswat 19:20, 26. Nov. 2008 (CET).Beantworten

Die Forderung nach Streichung der Zwangssterilisation begründet Wikswat fragwürdig mit einer angeblich damals vorhandenen "gesetzlichen Grundlage". Ich weise daraufhin, was WP unter "Zwangssterilisation und Menschenrechte" scheibt: Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sichert jedem Menschen „das Recht auf Leben, auf Sicherheit der Person und auf Freiheit“ zu. Artikel 5 verbietet jede Art der „Folter, grausame und erniedrigende Behandlung“. Eine zwangsweise Sterilisation wäre somit eine Verletzung der Menschenrechte. Die Charta der Europäischen Union und die geplante Verfassung der Europäischen Union verbieten die Zwangssterilisation, eugenische Maßnahmen etc. Die Argumentation von Wikswat dagegen würde bedeuten, dass er auch den Nürnberger Gesetzen eine Art Legitimation zuerkennen müsste, denn auch diese wurden durch die NS-Reichstagsabgeordneten sanktioniert. Also: Text muss bleiben.
Zur Frage der Löschung der antisowjetischen Denkmale möchte ich mein Bedauern ausdrücken: Das war nicht gewollt, sondern nur dem Umstand geschuldet, dass ich eine Vorgänger-Version (nicht meine eigene!) wieder herstellen wollte. Gruß BrThomas 13:58, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten