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Mittelschild

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gespaltener Mittelschild mit Adler am Spalt und drei rote Schrägbalken

Als Mittelschild wird in der Heraldik ein in der Mitte eines Wappens liegender, kleinerer Wappenschild bezeichnet. Oft befindet sich in diesem Mittelschild ein noch kleinerer, so genannter Herzschild.

Ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurde diese Bereicherung der Wappen eingeführt. Die Schilde entstanden durch Zusammenlegung mehrerer Wappen in einem Schild. Der Mittelschild befindete sich in der Mitte des Hauptschildes, seltener liegt er etwas höher oder tiefer. Der Mittelschild zeigt dabei in der Regel das vornehmste Wappen, das Stammwappen. Ist ein Herzschild vorhanden, so zeigt dieser dann das Hauptwappen, bei Staatswappen das des Stammlandes oder der regierenden Dynastie. Mittelschilde können auch verschoben werden und werden dann als erhöhter oder erniedrigter Mittelschild blasoniert. Nach der Lage wird auch Mittelschild auf der Fußstelle oder Mittelschild auf der Nabelstelle unterschieden. Da die Schildlein ledig sein müssen, eignen sich nur Mittelschilder zur Aufnahme besonderer Wappenbilder. Es werden auch gelegentlich zwei gegeneinander gelegt oder werden von einer Wappenfigur gehalten (Beispiel Jöhstadt).


Der Mittelschild darf dabei nicht mit den Heroldsbild Schildlein verwechselt werden.

Literatur

  • Gert Oswald: Lexikon Heraldik. Bibliographisches Institut Leipzig, 1984.