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Benutzer Diskussion:GS

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. April 2005 um 17:31 Uhr durch GS (Diskussion | Beiträge) ([[Haro Senft]]). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Es freut mich, dass Du zu uns gestoßen bist. In Hilfe und FAQ kannst Du Dir einen Überblick über unsere Zusammenarbeit verschaffen. Fragen stellst Du am besten hier. Ich (und die meisten Wikipedianer) helfen gerne. Wenn du mal etwas ausprobieren willst, dann ist hier Platz dafür.

Mein Tipp für Deinen Einstieg in Wikipedia: Sei mutig ;-)--Obersachse 19:14, 12. Feb 2005 (CET)

Verlinkung

Hallo GS, das ist ganz einfach. In die eckigen Klammern kommt immer der Name des zu verlinkenden Artikels. Wenn im Text, wie in dem Falle sinnvoll, nicht das Artikellema, sondern der richtige Name anzeigt werden soll, dann hinter das Lemma einen senkrechten Strich und den gewünschten Text einsetzen. Das wars dann schon also so siehts aus [[Erwin Jacobi (Jurist)|Erwin Jacobi]] und so funktionierts: Erwin Jacobi. :) Im Artikel geändert hab ichs schon. Mfg --ahz 20:03, 17. Feb 2005 (CET)

Hallo AHZ, super, ganz herzlichen Dank! Ich hatte es versucht, aber ich sehe jetzt den Fehler: ich hatte es genau anders herum gemacht, d.h. den angzeigten Namen vor den Strich... Also nochmal, vielen Dank für die Hilfsbereitschaft! --GS 20:41, 17. Feb 2005 (CET)

Bilder

Hiho, bei den von Dir hochgeladenen Bildern fehlt eine Lizenzangabe. Sind diese ueberhaupt Public Domain? Viele Gruesse --DaTroll 15:08, 8. Mär 2005 (CET)


Hallo DaTroll, das Bild von Gerd Böckmann ist nicht Public Domain, da habe ich nachgefragt. Daher habe ich es nicht in den Artikel eingebunden. Es kann gelöscht werden.

Die Bilder von Ernst Friesenhahn, Carl Bilfinger und Fritz van Calker stammen aus Universitätsarchiven. Sie sind ersten ziemlich alt und zweitens in staatlicher Hand (öffentliche Hochschulen). Daher bin ich fest davon überzeugt, dass sie Public Domain sind. Die Quellen habe ich jeweils angegeben, ein Link auf die Quellseite ist eingefügt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die entsprechenden Webseiten, von denen ich die Bilder habe, dafür Gebühren bezahlen. Wenn Du begründete Zweifel hast, kann ich die Bilder wieder entfernen. Gruß --GS 17:07, 8. Mär 2005 (CET)

Es geht nicht um Gebuehren, es geht um Urheberrechte. Bitte mache Dich auf Wikipedia:Bildrechte schlau. Ich fuerchte, die Bilder muessen alle wieder geloescht werden. Die staatliche Hand ist uebrigens ganz und gar kein Freund freier Bildlizenzen wo sie nicht dazu gezwungen wird :-( Das Hauptkriterium ist: wob der Photograph schon 70 Jahre tot ist. Dann ist alles in Ordnung und die Bilder sind gemeinfrei. Davon kann man bei den Leuten nicht ausgehen. Das Bild von Boeckmann werde ich direkt loeschen. Viele Gruesse --DaTroll 17:15, 8. Mär 2005 (CET)

Hallo, DaTroll, ich habe bei den Bildrechten folgende Aussage gefunden: "Die Urheberrechte an (einfachen) Lichtbildern erlöschen in Deutschland nach § 72 Abs. 3 UrhG fünfzig Jahre nach dem ersten Erscheinen des Bildes (oder nach der ersten erlaubten öffentlichen Wiedergabe etwa im Fernsehen oder Internet, falls dieses Datum früher liegt)". Die fünfzig Jahre dürften vorüber sein. Schau mal, wie altmodisch Kleidung und Produktionstechnik aussehen. Wie siehst Du das? Gruß --GS 17:20, 8. Mär 2005 (CET)

Ich denke der von mir zitierte Artikel ist genauer. Weisst Du denn irgendetwas ueber diese Bilder? --DaTroll 17:27, 8. Mär 2005 (CET)

Hallo daTroll, nein leider nicht. Das Bild von Friesenhahn scheint mir aus den 50er Jahren zu sein. Das von Bilfinger aus den 40ern. van Calkers-Foto ist bestimmt aus den 20ern. Da es sich um "(einfache) Lichtbilder" handelt (keine eigene geistige Schöpfung des Fotografen), gelten die 50 Jahre. (--> Lichtbildwerke unterscheiden sich von (einfachen) Lichtbildern durch persönliche geistige Schöpfung (§ 2 UrhG). Das Urheberrecht von Lichtbildwerken erlischt § 64 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers). Damit dürften wir auf der sicheren Seite sein. --GS 17:40, 8. Mär 2005 (CET)

OK, dann nehmen wir mal die 50 Jahre-Regel. Auf der sicheren Seite sind wir aber leider nicht. Selbst beim Calkers-Foto weiss ja kein Mensch, wann das Photo das erstemal veroeffentlicht wurde bzw. ob der Photograph seit 50 Jahren tot ist. Viele Gruesse --DaTroll 17:49, 8. Mär 2005 (CET)

Hallo daTroll, die Regel siebzig Jahre nach dem Tod des Fotografen gilt nur bei sog. "Lichtbildwerken" (§2). Bei "einfachen Lichtbildern" gilt stattdessen die 50 Jahre-Regel (§3). Das habe ich jetzt genau nachgelesen. Da sich die Bilder in Universitätsarchiven (Uni Bonn und Uni Halle) befinden, ist es wohl billig anzunehmen, dass es sich um veröffentlichte Fotos handelt, die aus den Personalakten stammen. Sie sind ja nicht aus einem Nachlass, oder so. Außerdem findet sich kein Copyright-Hinweis auf meiner Quellseite. Wenn Du willst, können wir sie auch löschen. Oder ich versuche mal mit den Betreibern der Webseite Kontakt aufzunehmen. Gruß --GS 18:03, 8. Mär 2005 (CET)

Ja, ich will sie loeschen: Du hast keine genaue Ahnung, ob die Bilder gemeinfrei sind, und aus der 50-Jahre-Regel folgt eindeutig, dass wir nicht annehmen koennen, sie seien es (1920 gemacht, Photograph war 40, ist mit 80 gestorben, also 1960, reicht nicht). Dass kein Copyright da steht heisst nur, dass da keins steht. Was im Internet ganz normal ist, weil sich kaum jemand darum schert. Wir stellen die Bilder aber explizit unter die GNU FDL. Das ist etwas anderes, deswegen muessen wirs genau nehmen. Viele Gruesse --DaTroll 09:53, 9. Mär 2005 (CET)

OK, da hast Du sicher recht. Bei der 50 Jahre Regel ist der Tod des Photographen übrigens nicht der Bezugspunkt, sondern die Erstveröffentlichung. Wurden sie 50 Jahre nicht veröffentlicht, sind sie auch gemeinfrei. Allerdings gibt es eine Tendenz der Rechtsprechung in Richtung "Lichtbildwerke", was dann wieder 70 Jahre nach Tod des Photographen bedeutet. Es ist also richtig, dass wir nicht sicher sein können. In dubio pro securitate. Also nehmen wir sie runter. Stellt sich nur die Frage, wie man Zweifelsfreiheit erreicht. Da Menschen heute immer älter werden, dürfte man nur Bilder aus dem 19. Jahrhundert verwenden, um sicher zu sein, dass der Fotograph bereits 70 Jahre tot ist. Und im 19. Jahrhundert war die Fotographie noch nicht weit verbreitet. Schade, denn ein Bild ist eben sehr anschaulich. Aber der Klick auf den Link führt ja auch zu dem optischen Eindruck. Gruß --GS 11:04, 9. Mär 2005 (CET)

Das mit den Bilden ist leider schwierig :-( Bei Filmstars sind die Photos eigentlich nie gemeinfrei, da hilft nur selber knipsen. Dementsprechend schlecht bebildert sind unsere Artikel in dem Gebiet. Eine andere Moeglichkeit ist immer, Museen, Institute oder Familienangehoerige um Bildspenden zu bitten, die wissen meist, wo das Photo genau herkommt. Sehr muehsam! Ach ja, danke fuer die Verbesserungen in Numerische Mathematik. Viele Gruesse --DaTroll 11:25, 9. Mär 2005 (CET)

Danke für die Info. Habe gerade noch einen Verbesserungsvorschlag gemacht. Sehr interessante Artikel übrigens. --GS 11:29, 9. Mär 2005 (CET)

Review

Wenn du einen Artikel ins Review einträgst, trage ihn bitte auch auf der Unterseite mit Verbesserungsvorschlägen ein, nur auf der Hauptseite bringt der Link nicht viel. --Leipnizkeks 15:38, 11. Mär 2005 (CET)

Danke!! Ich habe DaTroll gebeten und der hat das dankenswerterweise erledigt. Ich bin halt noch recht neu ;-) --GS 15:52, 11. Mär 2005 (CET)

OK. Das hättest du aber auch wissen können wenn du dir den Anleitungstext im Review durchgelesen hättest. Dort steht nämlich genau das drin ;) --Leipnizkeks 15:54, 11. Mär 2005 (CET)

Habe ich sogar gelesen, aber erst etwas später. Kann den Artikel aber wegen Meinungsverschiedenheiten gerade nicht ändern. Daher ja der Review-Wunsch. Hast Du nicht Lust zu reviewn? ;-) --GS 15:57, 11. Mär 2005 (CET)
Ich schau später mal rein. Gruß, --Leipnizkeks 16:00, 11. Mär 2005 (CET)

Deine Bilder

Vorlage:Bildquelle --Leipnizkeks 02:03, 28. Mär 2005 (CEST)

Hallo Leipnizkeks, ich habe sogar zwei hochgeladen, aber nur eines eingebunden. Das andere könnte man löschen. Ich dachte schon, dass ich alle Infos angegeben hatte: Datum, Ort, Quelle (nämlich Foto: GS = selbstfotografiert). Ich habe unterstellt, dass die abgelichteten Personen von öffentlichem Interesse sind und daher bei einem öffentlichen Auftritt keine Bildrechte haben. Wir können die Bilder aber auch löschen. Gruß --GS 10:17, 28. Mär 2005 (CEST)

Es geht mir nicht um die Quelle, sondern um die Lizenz (GFDL oder PD) --Leipnizkeks 14:44, 28. Mär 2005 (CEST)

Na, dann selbstfotografiert PD, oder? Wenn weiterhin Zweifel, dann löschen. Gruß --GS 14:58, 28. Mär 2005 (CEST)

Ich habe keine Zweifel, ich möchte dich nur bitten, die Lizenz in die Bildbeschreibungen einzutragen. --Leipnizkeks 15:00, 28. Mär 2005 (CEST)
Bei Bild:DeadCanDance 042005.JPG fehlt immer noch die Lizenz. --Leipnizkeks 16:39, 31. Mär 2005 (CEST)

Sorry, Missverständnis. Ich habe gleich zu Anfang betont, dass ein Bild gelöscht werden kann, da ich es nicht eingebunden habe. Könntest Du das löschen? Danke und Gruß --GS 16:46, 31. Mär 2005 (CEST)

Kein Problem, hab ich gemacht. --Leipnizkeks 16:50, 31. Mär 2005 (CEST)

Super danke und sorry wegen des Umstands. --GS 16:52, 31. Mär 2005 (CEST)

Hallo GS, danke für die Überarbeitung des Artikels und vor allem für das Bild. Ging ja echt fix. Es begeistert mich immer wieder, wie intensiv Wikipedia mittlerweile mit dem "realen Leben da draußen" verknüpft ist und wie schnell Ereignisse hier abgebildet werden. Ansonsten: War wirklich ein fantastisches Konzert. Viele Grüße --Zinnmann d 22:57, 28. Mär 2005 (CEST)

Lesenswerte Artikel

Vielen Dank für dein Interesse an den lesenswerten Artikeln. Du hast die Möglichkeit eines Pflicht-Reviews befürwortet. Der Pflicht-Review für alle Kandidaten-Artikel wäre natürlich eine Idealvorstellung, ist im Moment mangels Reviewpersonal aber schwierig umzusetzen. Wüsstest du eine Lösung für dieses Problem? -- Carbidfischer 09:47, 31. Mär 2005 (CEST)

Hallo Carbidfischer, das Problem ist mir transparent. Wenn ich mir aber die Qualität einiger Kandidaten (zB Hauskatze) anschaue, halte ich es für unausweichlich. Wenn ein Artikel wirklich lesenswert ist, werden ihn auch im Review viele Lesen - und was viel gelesen wird, wird erfahrungsgemäß auch viel verbessert. Einen anderen Vorschlag habe ich leider nicht. Ich kann nur außerdem versichern, dass ich mich auch weiterhin für die Verbesserung von Artikel engagiere, insbesondere natürlich für lesenswerte ;-) Gruß --GS 10:03, 31. Mär 2005 (CEST)
Schön, dass hier alles so transparent abläuft. ;-) Danke für deinen Beitrag. Ich überlege nun ernsthaft, auch ein Review als Pflicht zu fordern. -- Carbidfischer 11:40, 31. Mär 2005 (CEST)

Ich würde das begrüßen, aus meiner Sicht auch wichtig im Hinblick auf die Objektivierung des Qualitätsprozesses. Das ganze gilt natürlich auch für die Exzellenten Artikel. Gruß --GS 12:17, 31. Mär 2005 (CEST)

Der Gottesbeweis wurde von Benutzer:Zahnstein etwas bezweifelt. Kannst du da noch was graderücken, damit er dennoch gewählt werden kann? -- Carbidfischer

Hallo Carbidfischer, danke für den Hinweis. Kann der Artikel bei einem Contra nicht gewählt werden? Ich kann den Vorwurf nicht nachvollziehen und daher im Artikel auch nichts ändern. Ich finde ihn so, wie er ist lesenswert. Gruß --GS 15:40, 5. Apr 2005 (CEST)
Nun ja, drei pros mehr sollten es schon sein als contras. -- Carbidfischer 16:10, 5. Apr 2005 (CEST)
Achso, hmm... Versuch doch, Zahnstein zu überzeugen, sein Vorwurf ist tatsächlich unbegründet. Gruß --GS 16:18, 5. Apr 2005 (CEST)

Internationalisierung

Hallo GS,

Ich weiss nicht, wie fit Du in internationalem Recht bist, aber wir haben in Deutschlandlastige Artikel sehr viele juristische und politologische Artikel, die dringenst eine Internationalisierung bzw. Verallgemeinerung benötigen. Vielleicht hast Du ja Lust, dabei mitzumachen? --Katharina 17:55, 4. Apr 2005 (CEST)

Hallo Katharina,

danke für den Hinweis! Sehr interessant. Internationales Recht ist nicht meine Stärke, aber ich gucke mal. Man kann sich ja auch einlesen ;-) Gruß --GS 18:01, 4. Apr 2005 (CEST)

Da wären auch Dinge wie Sozialpolitik oder Gesundheitspolitik, die sich ausschliesslich mit D befassen... --Katharina 18:06, 4. Apr 2005 (CEST)

Münchner Wikipedia Stammtisch im April

Hallo GS, ich weiß nicht, ob Dich das interessiert, aber im April treffen sich ein paar der Münchner Wikipedianer wieder zu einem Stammtisch. Falls Du Zeit und Lust hast, trag Deinen Wunschtermin doch unter Wikipedia:Treffen_in_München ein. Viele Grüße --Zinnmann d 15:58, 5. Apr 2005 (CEST)

Cool, danke für den Tipp!! Gruß --GS 16:04, 5. Apr 2005 (CEST)

American Enterprise Institute

Hallo GS,

der Artikel ist gut geschrieben und angelegt. Glückwunsch. Ich habe 2 Weblinks und 2 Links zu en:Wikipedia angelegt - befürchte aber, dass sie übertrieben sind, da sie zum Teil bereits anderen Orts auftauchen. Schau mal vorbei. Grüße, andrax 12:46, 10. Apr 2005 (CEST)

Hallo Andrax, Danke für die Rückmeldung. Das freut mich natürlich. Artikel ist sehr knapp, kann jede weitere Information gut gebrauchen! Gruß --GS 19:23, 10. Apr 2005 (CEST)

Urheberrecht

Hallo GS, ich wollte dir nicht auf die Füße treten! Es ging mir nur darum, dass sich dieser Ansatz nicht im Diskurs verfestigt und unser Gegenüber auf einmal dann darauf kommt, dass man dann erst einmal seine Zustimmung erklagen müsste (kleiner formaljuristischer Fallstrick)... :-) -NB > + 15:38, 11. Apr 2005 (CEST)

Achso ;-) Das mit dem Zustimmung erklagen leuchtet mir aber noch nicht ganz ein... Interessante Materie! Gruß --GS 15:42, 11. Apr 2005 (CEST)
Juristerei: Er muss seine Zustimmung geben (wenn es ihm nach Treu und Glauben zumutbar ist), da Du nur mit dieser über das gemeinsame Werk verfügen darfst. Wenn er dies aber nicht tut, kannst Du nicht einfach ohne handeln, sondern musst diese dann erst per Gerichtsverfahren erzwingen bzw. durch den Richter ersetzen lassen. Wie gesagt, Formaljuristerei.... --NB > + 16:05, 11. Apr 2005 (CEST)
Er gibt doch, wie auf der anderen Diskussionsseite schon gesagt, bei jedem Speicher-Vorgang in Wikipedia ausdrücklich seine Zustimmung für die Publikation ab! Gruß --GS 16:18, 11. Apr 2005 (CEST)
Mensch, GS, klar - das steht doch gar nicht zur Debatte. Was ich gerade formal beackerte, war der Pfad mit dem von Dir angeführten Urheberrechtskonstrukt ;-).... --NB > + 18:28, 11. Apr 2005 (CEST)
Aber dieser Pfad endet nicht bei einem Gerichtsverfahren ;-) Die Zustimmung ist - nach Treu und Glauben - in jedem Fall bereits erteilt. Ergo: kein Problem. Oder habe ich Dich falsch verstanden? --GS 18:49, 11. Apr 2005 (CEST)
Ha, da kennst Du die Juristen aber schlecht ;-)! Die Zustimmung ist zu erteilen, aber nicht erteilt! Als Beispiel: Wenn Du als Einzelperson eine hinreichend große Wohnung bewohnst, kannst Du vom Vermieter verlangen, dass er dem Einzug deines Partners zustimmt. Einziehen darf dieser aber erst, wenn die Einwilligung auch tatsächlich vorliegt - entweder freiwillig gegeben oder (eben auf dem Klageweg) vom Richter 'ersetzt'...(Dabei kann dann über den Begriff 'Treu und Glauben' gestritten werden. In deiner Argumentationslinie könnte ein Urheber dann -nur als hartes Beispiel, ohne realen Bezug!- beispielsweise argumentieren, dass seine Verwandschaft unter den Nazis umgekommen und eine von den Mitautoren gewünschte Veröffentlichung seiner Mit-Beiträge in rechten Kreisen ihm nicht zuzumuten wäre. Daher mein direktes Korrigieren ;-)) --NB > + 19:16, 11. Apr 2005 (CEST)

Hallo, du hattest in der Diskussion – m.E. völlig zu Recht – die mangelnde NPOV- Konformität der Artikelversion, auf die ich (nach einer Entgleisung in die genau entgegengesetzte Richtung) zurückgesetzt hatte, bemängelt. Ich entsperre jetzt den Artikel - bist du so nett und nimmst die Überarbeitung in Angriff? Danke schon mal, -- RainerBi 07:26, 12. Apr 2005 (CEST)

Hallo Rainer, guck Dir mal bitte die initial überarbeitete Fassung an. Da muss jetzt natürlich noch gefeilt werden. Gruß --GS 08:23, 12. Apr 2005 (CEST)

Diskussionsbeiträge

Hallo GS,
Entschuldige bitte Deinerseits meine völlig übertriebene Reaktion. Wenn Du magst, können wir das Intermezzo löschen coder zur Auflockerung der ernsten Debatte stehenlassen.
Nichts für ungut -- Stechlin 18:57, 14. Apr 2005 (CEST)

Nein, lösche es bitte. Völlig unsachlich. Deine Argumentation ist sehr schlüssig. Gruß --GS 18:58, 14. Apr 2005 (CEST)

Solche unsachlichen Kommentare, wie jetzt geschehen, hatte ich kommen sehen, daher mein Hinweis. Schade, denn die Argumentation ist ohne den Passus genausogut, wenn nicht sogar besser. Gruß --GS 19:10, 14. Apr 2005 (CEST)

Tita von Hardenberg

Hi GS, betreffend deine Änderungen hier. Das mit der Klammer oben wird wohl ein Versehen gewesen sein, aber warum gehört der Privatkram in den ersten Absatz? Zum Thema "Herzogin" bitte die Diskussion beachten. Und gewerbliche Links (Dein Kommentar: Keine Angaben mit werblichem Charakter) haben wir berechtigt (!) jede Menge. Oder willst du etwa beim Thema RWE oder Daimler Benz oder welcher Firma auch immer den Firmelink weglassen? Hier war der Link höchstens grenzwertig, aber sicher kein Vergehen - denn ein Link zur Produktionsfirma kann durchaus interessant sein. Gruß, -- Schusch 14:08, 15. Apr 2005 (CEST)

Hi Schusch, Klammer ist bestimmt ein Versehen. Privatkram entweder vorne oder weg. Kenne ich so bei Biographien. Der Artikel ist ja nicht über die Produktionsfirma, sondern über eine Moderatorin. Bei einem Text über die Produktionsfirma fände ich den Link ok, obwohl ich so einen Text selbst nicht befürworten würde, Wikipedia ist kein Branchenbuch und die Firma - wie heißt sie noch? - hat nicht die Bedeutung von RWE oder Daimler Benz. Warum fändest Du den Link gut? Gruß --GS 14:16, 15. Apr 2005 (CEST)

nicht wirklich gut, deswegen hab ich ihn auch nicht wieder rein - aber eben auch nicht abträglich. Anlass war eher mehr dein Kommentar, ich dachte, dass wäre pauschal gemeint. Gruß, -- Schusch 15:51, 15. Apr 2005 (CEST)
Achso, Mißverständlichkeit war dann mein Fehler. Gruß --GS 15:53, 15. Apr 2005 (CEST)

Warum hast Du gerade meinen Satz wg. "Vandalismus" gelöscht ? Vandalismus wäre m.E. unsinnige Löschung, Verfälschung, Beleidigung. Das war nicht der Fall. Ich wollte nur auf den Tatbestand aufmerksam machen, daß Senft hier in eigener Sache schreibt. Das ist ja auch leicht mittels ein paar Klicks über die Versionsgeschichte und die Nutzerpage von Senft herauszufinden. Ich habe also nur etwas ein bißchen öffentlicher gemacht, was Senft gar nicht bestreitet. Außerdem habe ich mich neutral ausgedrückt, also nach meinem Verständnis absolut wikipedia-gerecht. Da muß man doch nicht gleich den Oberpolizisten spielen. Was soll ich denn falsch gemacht haben ??? Gruß - 62.246.29.158 16:33, 15. Apr 2005 (CEST)

Hallo, der Passus ist bei bestem Willen nicht enzyklopädiewürdig. Ich hatte nicht gedacht, dass Du es ernst damit meinst. Entschuldige also den Begriff "Vandalismus". Dass Senft selbst schreibt, ist, wie Du selbst sagst, offensichtlich - und kaum zu beanstanden (s. Wikipedia:Selbstdarsteller). Der Text muss lediglich NPOV und enzyklopädiewürdig sein. In diesem Sinne will ich seine Beiträge sukzessive überprüfen. Senft ist aber bedeutend genug, um in einer Enzyklopädie vertreten zu sein. Gruß --GS 16:53, 15. Apr 2005 (CEST)
Dann zeig mir mal den Passus in den Regeln, gegen den das verstoßen soll. Hier stehen Megabytes von vermutlich weit enzyklopädieunwürdigeren Texten herum. Ich hab das nur gemacht, weil auch ich erst nach einiger Zeit mir die Mühe gemacht habe, mal auf die Benutzerseite zu sehen. Das kommt mir so vor wie bei Schiedsrichter Hoyzer, der 5000 Euro bekommt, um ein Spiel zu verpfeifen und nachher sagt, es sei gar nicht nötig gewesen zu manipulieren, das Spiel sei von allein in die gewünschte Richtung gelaufen. Es sei also alles mit rechten Dingen zugegangen (MSV Duisburg-Greuther Fürth). Senft ist also sowenig unparteiisch wie Hoyzer, auch wenn scheinbar nichts zu beanstanden ist. Ich finde es jedenfalls problematischer, über sich selber zu schreiben (auch wenn es nicht direkt regelwidrig ist), als darauf hinzuweisen, daß jemand über sich selber schreibt. Daß ein Eintrag über Senft existiert, habe ich nicht beanstandet. Nichts für ungut ! Gruß - 62.246.28.138 18:08, 15. Apr 2005 (CEST)

Mir wäre es vor allem peinlich, über mich selbst zu schreiben. Anderen ist es das offenbar nicht. Ich schaue mir solche Beiträge immer sehr genau auf Enzyklopädiefähigkeit und NPOV-Compliance hin an (S. z.B. DGHS). Erklär mir das doch noch mal kurz. Warum gehört folgender Satz Deiner Meinung nach in ein Lexikon?

"Haro Senft schreibt in der Wikipedia über sich selbst und Themen, die seinen Werdegang betreffen (Oberhausener Manifest, DOC 59 und filmform – das dritte Programm) unter dem Benutzernamen Grifone."

Gruß --GS 18:31, 15. Apr 2005 (CEST)