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Bundesversammlung

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Die Bundesversammlung tritt zusammen, um den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland zu wählen. Sie setzt sich zusammen aus den Bundestagsabgeordneten und eben sovielen, von den 16 Landtagen gewählten Vertretern, die nicht Politiker oder Landtagsabgeordnete sein müssen.

Bundesversammlung
50%

Bundestagsabgeordnete

(derzeit 605)
50%

von den Landtagen bestimmte Vertreter

(entsprechend der Anzahl an Bundestagsabgeordneten)