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Deutsches Reich

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Deutsches Reich war die offizielle Bezeichnung des 1871 auf Betreiben des preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck gegründeten ersten deutschen Nationalstaates.

Das Deutsche Reich ging aus dem unter preußischer Vorherrschaft stehenden Norddeutschen Bund hervor, nachdem Preußen sich im Deutschen Krieg gegen Österreich und dessen verbündete deutsche Staaten, im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 gegen die benachbarte Großmacht Frankreich durchgesetzt hatte.

Geschichte

Die Geschichte des Deutschen Reiches gliedert sich in drei Abschnitte:

  1. 1871-1918 Deutsches Kaiserreich
    1871-1890 Zeit des Reichskanzlers Bismarck
    1890-1918 wilhelminische Epoche und Erster Weltkrieg
  2. 1918-1933 Weimarer Republik
  3. 1933-1945 die Zeit des Nationalsozialismus (siehe auch: Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg)
    1943-1945 Staatsbezeichnung "Großdeutsches Reich", seit 1938 mit Österreich

Entstehung des Begriffs

Die Verwendung des Wortes Reich im Titel knüpfte an das Heilige Römische Reich Deutscher Nation (9621806) an, das angesichts von Säkularisierung und napoleonischer Übermacht 1806 zerbrochen war.

In der deutschen Verfassungsgeschichte sind die Begriffe Reich und Bund übrigens recht austauschbar. Die Präambel der Bismarck-Verfassung von 1871 sagte beispielsweise, dass der preußische König und die süddeutschen Fürsten einen ewigen Bund geschlossen hätten.

Staatsrechtliche Fragen

Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73):

Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (...). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. (...) Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes"

Die Bundesrepublik Deutschland könne also nicht als Nachfolgestaat angesehen werden, sondern sei vielmehr als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich und nicht dessen Nachfolger. Damit wird eine staatsrechtliche Identität, die 1866 mit dem Norddeutschen Bund begann, unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland fortgeführt.

Mit der Wiedererlangung voller staatlicher Souveränität durch die Abschließende Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 wurde die Bundesrepublik Deutschland endgültig das, was das Deutsche Reich zuvor gewesen war: der deutsche Nationalstaat. Als wesentlichen Bestandteil der europäischen Friedensordnung hat die Bundesrepublik Ansprüche auf altes Reichsgebiet gegenüber Polen und der Sowjetunion bzw. Russland aufgegeben.

Während dies allgemein akzeptiert ist, gehen einige revisionistische Theoretiker davon aus, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag und der Einigungsvertrag nicht rechtskräftig seien, weil die unterzeichnenden Staaten Bundesrepublik und DDR zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht souverän gewesen seien, weshalb die vereinigte Bundesrepublik nicht rechtmäßig und damit nicht identisch mit dem früher als „Deutsches Reich“ bezeichneten Völkerrechtssubjekt sei.

Siehe auch