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Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle

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Bild:Indian.JPG, Bild:Loewe.JPG, Bild:Pfau.JPG

Sind Karnevalsmasken geschützt? Gilt hier nicht sowieso die Panoramafreiheit? -- Daniel 1992 16:45, 5. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Du weist schon das für die Beanspruchung der Panoramafreiheit das Werk dauerhaft angebracht sein muss, oder? Bei eine Maske die duch die Strasse getragen wird sicher nicht der Fall. Bobo11 16:50, 5. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ach stimmt, wie bin ich denn gerade darauf gekommen, war wohl gerade voll durcheinander sorry, bleibt also nur noch die Frage ob sie geschützt sind. Daniel 1992 16:53, 5. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Wieso Masken? Handelt es sich um Werke der angewandten Kunst, gilt in der Regel: keine SH. Es liegt ein (wohl nicht-kommerzieller) Gebrauchszweck vor, was angewandte Kunst bejahen lässt --Historiograf 18:28, 5. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Beim Fotografieren Dreidimensionaler Objekte entstehen immer neuer Werke und es werden m.E. keine Rechte anderer tangiert. Siehe dazu Bildrechte --Ladyt 18:35, 5. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Das Originalwerk muss allerdings auch frei sein. -- Chaddy - DÜP 18:42, 5. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Könnte man sich dann nicht auf "Freie Benutzung" §24 UrhG berufen, da ja das Werk genutzt wird um ein neues Werk zu schaffen, dann braucht man laut §24 keine Erlaubnis:

"§ 24 Freie Benutzung (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

--Ladyt 20:16, 5. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich sehe hier keine angewandte Kunst, sondern Kunstwerke. Freigabe nicht zu erwarten, leider löschen. --h-stt !? 21:30, 5. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Tut mir Leid das sehe ich wirklich anders. Ich sehe das Bild als Freie Benutzung. "Wird ein Werk in eine andere, wesensfremde Werkkategorie transformiert, so ist in der Regel von einer freien Benutzung auszugehen. Beispielsweise wenn ein Gedicht in ein Gemälde oder eine Fabel in eine Melodie umgewandelt wird." Siehe [1] unter III. Das genau sehe ich hier gegeben. Die Maske wird in eine wesensfremde Werkkategorie übertragen und zwar in ein Foto und ist somit m.E. gestattet. --Ladyt 10:27, 6. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ne, so einfach ist das nicht. Dann wäre nämlich jedes Lichtbildwerk einer geschützten Vorlage eine „Freie Benutzung“. Dann könnte ich auch einen Picasso abfotografieren und hätte eine „Freie Benutzung“... -- Chaddy - DÜP 17:08, 6. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Nein eben nicht! Wenn ich den Picasso abfotografiere, dann transportiere ich das Werk ja nicht in eine wesensfremde Werkkategorie, sondern eine in eine wesengleiche bzw. ähnliche. Sprich von Bild in Foto. "Bei Übertragungen in wesensgleiche oder verwandte Werkkategorien liegt dagegen eher eine Bearbeitung vor. Zum Beispiel bei dem Nachmalen eines Fotos oder dem Verfilmen eines Romans." Siehe [2] unter III. Aber bei diesen zwei Werkkategorien, also einmal das Lichtbild und zum anderen die Maske als Skulptur oder so, sehe ich keine Wesensgleichheit. --Ladyt 17:18, 6. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Dann eben ein anderes Beispiel: Ein Lichtbildwerk einer Skulptur eines berühmten Bildhauers, der vor weniger als 70 Jahren gestorben ist (oder auch noch lebt). Das sind dann wesensfremde Werkketgeorien. Trotzdem kann ich die Skulptur nicht einfach in mein eigenes Werk einbauen (wir gehen mal davon aus, dass die Skulptur nicht im öffentlichen Raum steht, also nicht unter Panoramafreiheit fällt). -- Chaddy - DÜP 17:48, 6. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ohne auf die etwas esoterischen Ausführungen von ladyt näher einzugehen, will ich doch H-stt widersprechen. Die Grenzen von Folklore und Kunsthandwerk und Volkskunst und „Kunst“ sind bekanntermaßen fließend, aber von einem Werk im Sinne des Urheberrechts würde ich bei diesen Beispielen wirklich nicht ausgehen wollen. Wie immer gilt aber natürlich: Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand. --AndreasPraefcke ¿! 17:58, 6. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ich weiß zwar nicht was Sie mit einer esoterischen Ausführung meinen, aber ok. :D
Zum Beispiel: Ja, das ist halt ne Einzelfallentscheidung. Man kann das natürlich nicht generalisieren. Man muss halt die Gewichtung abschätzen. Und ich mit meiner esoterischen Meinung (lol) denke, dass hier das Recht auf freie Benutzung vom Fotografen überwiegt und denke das hier keine anderen Recht tangiert werden. Bin aber immer offen für Diskussion. --Ladyt 19:24, 6. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Praefcke hat das gut auf den Punkt gebracht, H-stt verkennt den Gebrauchszweck --Historiograf 16:41, 8. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Frauenstimmrecht02.jpg

Bin da ratlos. -- Daniel 1992 20:22, 5. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Wenn nicht vor 1923, kein Urheber und keine Beweise für anonymes Werk, dann löschen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:33, 5. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Problem ist Uploaderin ist inaktiv. Daniel 1992 20:38, 5. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Seit wann gilt für Schweizer Urheber deutsches Urheberrecht? Ich sehe keine SH im Sinne Schweizer Rechts (Lichtbilder sind in der Schweiz nur bei besonderer SH geschützt). Da die Schweiz nicht zum EWR gehört, ist gemäß Schutzdauerrichtlinie für D und A der Schutzfristenvergleich anzuwenden mit dem Ergebnis, dass ein Schutz auch in D/A nicht vorliegen kann --Historiograf 16:39, 8. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Sorry, aber diese Meinung kann ich nicht teilen. Das ist ein Lichtbildwerk. -- Chaddy - DÜP 19:16, 8. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Hallo? Bist du jetzt Spezialist für Schweizer Urheberrecht oder was? [3]. Das ist ein simples Knipsbild, das ein historisches Ereignis dokumentiert, keine persönliche geistige Schöpfung. Selbst wenn man es als schutzfähig ansieht, steht zu vermuten, dass es 1928 publiziert wurde und gemäß Art. 31 URG gemeinfrei ist. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/URG#Schutzdauer --Historiograf 19:36, 8. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ja, hallo... Wir richten uns hier immer nach 70 Jahren pma (bzw. PD-alt-100 und PD-alt-1923). In WP:BR findet sich nichts über diese Besonderheiten im schweizer Urheberrecht. Du müsstest vorher also unsere Richtlinien ändern... -- Chaddy - DÜP 19:43, 8. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Wir richten uns hier nach dem gültigen Urheberrecht, unsere Richtlinien sind dazu nur Erläuterungen bzw. pragmatische Regelungen. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:BR#Ausl.C3.A4ndisches_Recht --Historiograf 20:32, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Stein Abb 04.jpg

Haben wir hier (beim buch) ne SH? -- Ladyt 21:13, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

das gilt auch für Bild:Stein Abb 03klein.jpg --Ladyt 21:29, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Das Foto ist hardly schützbar, sieht das jemand anders? problem da: Uploader unklar Urheber? Buch (rotes) imho klar Sh + nicht PD-old (erst 2010). [[ Forrester ]] 21:31, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Foto-Urheber ist Uploader, siehe letzten Edit auf den Bildbeschreibungsseiten. Rotes Buch hat vermutlich SH, das andere auf gar keinen Fall. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:13, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Buch hat keine SH, und wer sich für SH entscheidet hat die Begründungspflicht nicht umgekehrt --Historiograf 23:48, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:UB Selbstbildnis1944.jpg

dazu die Diskussion auf meiner Diskussionsseite:

Wichtig ist in der Sache: Es genügt uns nicht die Freigabe des Eigentümers von dem Bild, sondern wir brauchen die Freigabe des Urhebers. Das ist der Maler selbst oder die Erben. VIele Grüße jodo 13:55, 14. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Das weiß ich auch. Aber nicht in jedem Falle ist dies möglich. Im Falle Battenbergs gibt es keine Erben, auch wird er nicht von der VG geschützt. Das Bild ist damals mit allen Rechten an die seitherige Eigentümerin übergegangen. Es befindet sich in Privatbesitz. Nun will nicht jeder, daß man weiß, wo sich das Bild befindet. Das läßt sich nur mehr durch Gewährsleute vermitteln. In diesem Falle durch die Galerie Remise, die das Bild selber zeigt. Wenn wikipedia meine Bürgschaft o.ä. benötigt, soll man sagen, wie das gehen soll. Es gibt jedenfalls ein großes Interesse, das Bild zu veröffentlichen und ohne daß jemand weiß, wem es gehört (Problem: Diebstahl)!--Emmaus 17:58, 14. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Wie sollen wir da weiter vorgehen? -- jodo 02:16, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Uffz schwierig, auf jeden Fall brauchen wir jemand, der den Kopf dafür hinhält, wenn die Freigabe nicht stimmt. Wenn der Besitzer tatsächlich so unglaublichen Wert darauf legt, dass das Bild hier gezeigt wird, vielleicht geht er dann auch zu seinem Notar und lässt diesen für ihn eine entsprechende Erklärung schreiben? Ansonsten müssen wir wohl mit der Freigabe von Emmaus leben, die dann aber bitte möglichst ans OTRS. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 03:57, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Wieso sollen die Rechte an den Eigentümer übergangen sein? Ich bezweifle das... Wenn es keine Erben gibt, übernimmt normalerweise der Staat das Erbe, also auch die Rechte an diesem Bild. Siehe auch Gesetzliche Erbfolge. -- Chaddy - DÜP 06:13, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich bin auch nicht in der VG Bild-Kunst und habe keine Kinder. Es erben damit meine Urheberrechte, sollte ich kein Testament haben, die derzeit 5 Abkömmlinge der Großeltern mütterlicherseits und die geschätzten 20 Abkömmlinge der Großeltern väterlicherseits (mein Vater * 1916 war das jüngste von über 10 Kindern). Diese müssten dann ALLE einer Nutzung zustimmen, während jeder einzelne Rechtsinhaber die Unterlassung der Nutzung verlangen kann. Üblicherweise gehen mit dem Eigentum keine Nutzungsrechte über --Historiograf 17:26, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Lieber Historiograf, angenommen, du schenkst mir ein Bild oder bezahlst mit Deinem Bild Deine Miete in meinem Haus - wie steht es in diesem Fall um das Nutzungsrecht? Um solche Verhältnisse handelt es sich bei besagtem Bild.--Emmaus 15:20, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Sacheigentum und Urheberrecht sind zwei Paar Stiefel. Die Schenkung betrifft ausschließlich das Sacheigentum, den Übergang von Nutzungsrechten regelt § 44 UrhG: "Veräußert der Urheber das Original des Werkes, so räumt er damit im Zweifel dem Erwerber ein Nutzungsrecht nicht ein". Wenn sich der Vermieter vertraglich ein Nutzungsrecht einräumen lässt, was bei Inzahlungnahme eines Bilds allerdings eher unüblich sein dürfte, sieht es anders aus. "Im Zweifel" heisst: Der gegenbeweis muss geführt werden --Historiograf 18:04, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Danke für die nachvollziehbare Erläuterung! Nun also die Frage: wie geartet muß der Beweis sein? Genügt eine schriftliche Erklärung der Eigentümerin? Wenn das genügt, würde ich sie einholen gehen--Emmaus 20:55, 19. Nov. 2008 (CET).Beantworten
Dann aber bitte eine Erklärung, in der die Eigentümerin sagt, dass sie das vollumfängliche Nutzungsrecht hat und unterschreibt. Vorlagen dafür gibt es auf Wikipedia:Textvorlagen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:21, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Was ist, wenn das Gemälde - sic! - selber eine Widmung des Malers enthält, aus der hervorgeht und -gehen soll, wem dieses Bild zugeeignet ist?--Emmaus 10:45, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Das hilft wohl herzlich wenig. In wie vielen Büchern steht vorne drin „Für Julia“ o.ä.. Das heißt aber nicht, dass das Urheberrecht an die Person übergeht, der das Werk gewidmet ist. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:11, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Widmungen bei Gemälden sind sehr viel seltener als in Büchern. Dennoch hinkt der Vergleich mit Literatur mehrfach: Es handelt sich um ein Gemälde, nicht um einen Kunstdruck, der mit Büchern vergleichbar ist, weil eine Auflage abgegeben wird. Da es aber um ein Unikat geht, sieht's anders aus, etwa so wie wenn die Widmung auf dem Cover stünde. Solche Fälle gibt es - sogar bei Buchdrucken - in alten Büchern und dort hat die Widmung rechtlichen Charakter, meist den, dass der Bewidmete den Druck zahlen mußte ... Und selbst wenn Bücher mit Widmung auf dem Cover erscheinen: sie werden ja nicht einer Person übereignet, sondern verkauft. In unserem Fall geht es nur um die Frage, ob der erste Eigentümer damit das oben genannte, ihm/ihr zugedachte Nutzungsrecht belegen kann.--Emmaus 03:10, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Eine weitere Lösung: würde es helfen, wenn das Bild bereits veröffentlicht wurde und ich die Genehmigung der veröffentlichten Stelle einhole, deren Vorlage verwenden zu dürfen (wer das Bild zeigt, braucht ja auch, um nicht gegen das UHR zu verstoßen, eine Genehmigung des Urhebers)?--Emmaus 17:44, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Die könnten nur dann eine Genehmigung erteilen, wenn sie umfassende Nutzungsrechte an dem Bild hätten. Eigentlich muss der Urheber selbst die Freigabe erteilen. -- Chaddy - DÜP 17:48, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
O.K., damit erübrigt sich die Lösung Umweg über eine andere Publikation. Die Diskussion geht m. E. zur Neige. Und dort finden sich drei nicht unerhebliche Reste, Widmung, Datum und Unterschrift - alles im Original und als Unikat, es sind die Worte auf dem Bild Für Milli, Pfingsten 1941 UB Letzte Frage also: ist das ein Beleg für die Übertragung der Nutzungsrechte?! Eine Antwort, bitte, und dann ab ins Archiv ...--Emmaus 15:58, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten
IMHO nein. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 01:22, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Sry, IMHO ist unrelevant, da dies rechtlich zweifelsfrei geklärt werden kann (auch wenn ich ein wenig Jura studiert habe, bin ich darin nicht firm) - also nochmal: wer kann´s?--Emmaus 18:31, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Vietcong.jpg

Wie sieht es mit dem Recht am eigenem Bild aus? (Vietnam) -- Daniel 1992 10:28, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten

siehe auch die Diskussionen hier und da. --Isderion 13:40, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Behalten Ralf übertreibt es entschieden mit dem RaeB. Für uns stehen urheberrechtliche Fragen im Vordergurnd, aber nicht die Zensur zeitgeschichtlicher Quellen. Es bestanden bishger genügend Möglichkeiten des Dargestellten, sollte er noch leben, dagegen vorzugehen --Historiograf 17:29, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Einspruch! Der Dargestellte ist keine Person der Zeitgeschichte, seine Zustimmung ist erforderlich. Es kann nicht angehen, daß wir hier Bilder von allen Leuten dulden, die nicht widersprechen. --RalfRBerlin09 17:44, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Führe deinen Zensur-Kreuzzug woanders! --Historiograf 20:30, 17. Nov. 2008 (CET)Beantworten

So nicht, Histo... -- Chaddy - DÜP 20:57, 17. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Als Ossi vertrete ich die Rechte der vom westlichen Imperialismus unterdrückten Vietnam-Kämpfer. Histo als gelernter Wessi versteht sowas natürlich nicht --RalfRBerlin09 23:31, 18. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Auf den Commons haben wir 1000000 Bilder die gegen das RaeB verstoßen. Viele noch eklatanter als in diesem Fall. Wenn wir es hier löschen, dann läd es halt jemand wieder auf die Commons. Ich sehe hier das Interesse an dem Informationsgehalt höher als das RaeB. Meine private Meinung ohne irgendwelchen rechtlichen Hintergrund jodo 23:41, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Wir sind nicht Commons. Bitte Entscheidung bis 11.12. aussetzen, dann werden sich Histo und ich einvernehmlich dazu äußern. --RalfRBerlin09 23:44, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Da bin ich ja mal gespannt :) Das Bild is seit 2004 da, dann können wir auch noch die paar Wochen warten. jodo 23:56, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ok, Histo hat im Mikado-Duell gewonnen, Bild ist ok. Die Wahrscheinlichkeit, daß er mehr als 10 Jahre tot ist, ist gegeben und die Wahrscheinlichkeit, daß er klagen wird, ist verschwindend gering. --RalfRBerlin09 00:38, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- jodo 18:37, 24. Nov. 2008 (CET)

Bild:Fackel.jpg

Bin mir nicht sicher, ob das Bild wirklich von Quiz ist, siehe hier [4], auf Anfragen [5] anderer User reagiert er nicht. Sieht sehr nach URV aus, wobei ich mir nicht sicher bin, ob er oder die Internetseite geklaut bzw. bearbeitet hat! -- χP CALL ME! 20:11, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten

EDIT: Ich sehe das Fehle von Metadaten als Indiz dafür, dass er es geklaut hat!-- χP ± CALL ME! 21:29, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Das Bild auf [6] ist mit Bild:Fackel.jpg nicht identisch, auch nicht mit Drehen/Spiegeln. --MBq Disk Bew 21:38, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Zudem hat das Bild in der WP eine deutlich höhere Auflösung als das auf der Webseite. Viele Grüße --Marsupilami 22:31, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Sehe ich auch so. Wir haben höhere Auflösung, also kann es nicht von der Webseite kommen. jodo 22:52, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Die Auflösung sagt absolut nichts darüber aus, was Quelle und was Diebstahl ist. --RalfRBerlin09 01:06, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Wie kann unseres der Diebstahl sein wenn wir die höhere Auflösung haben und keine Vergrößerungsartefakte zu finden sind? jodo 17:23, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Wir hatten solch einen Fall schonmal 2003, da war unser Bild nicht nur von den Pixeln her größer sondern hatte sogar rundrum mehr zu sehen. Es war trotzdem eine Fälschung. Theoretisch ist sowas möglich. Es gibt dafür spezielle Programme bzw. Prozeduren wie z.B. S-Spline. --RalfRBerlin09 19:02, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Du bist der Experte, ich der, der mit Photoshop gerade mal seine Bilder ausschneiden kann :) jodo 23:43, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ich bin Paint-Nutzer! ;) (Und ab und zu nutze ich dann doch mal den Paint Shop Pro 9, wenn ich was professionelleres brauche. Oder auch GIMP.) -- Chaddy - DÜP 23:52, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Man kann bei 1600% Auflösung in Photoshop Details sehen, die Paint oder andere Programme nicht bieten. Gimp kann das sicher auch aber wer das bedienen kann, schlägt auch kleine Kinder. --RalfRBerlin09 23:57, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Kangshung face marked.png

PD-US? -- Daniel 1992 17:47, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten

AFAIK taggen wir PD-NASA auf de mit PD-US, also ja. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:23, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Kann ich bestätigen (vgl. WP-UF-Archiv). --Isderion 01:16, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Das kann doch gleich nach Commons. -- Chaddy - DÜP 14:50, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Bahncard 100 2008.png

Kann es hier evtl. Probleme mit dem Portrait geben, auch wenn das fast vollständig geschwärzt ist? Eigentlich ja schon, oder übersehe ich da grad was?. -- Chaddy - DÜP 15:36, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Wieso sollte es da noch Probleme geben? Das ist inzwischen soweit mit dem schwarzen Kasten übermalt, dass die verbleibenden Teile IMHO Beiwerk sind. Allerdings sehe ich auch kein Problem, das einfach auch noch zu übermalen. Lizenz des Bildes passt so ohnehin nicht, das ist PD-SH. Alleine durch das Einscannen bekommt man kein Urheberrecht an der Abbildung. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:17, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ganz abwegige Idee meinerseits: Wir montieren Ralfs Bild rein, dann sind die drei Bahncards in dem Artikel gleich und wir haben keine Bilderprobleme. Natürlich nur wenn Ralf zustimmt. jodo 17:12, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Oder der Verein kauft mir eine Bahncard 100 und die scanne ich :-) Ok, scheint ne vernünftige Idee zu sein. --RalfRBerlin09 17:19, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Dass das PD-SH sein muss, ist mir schon klar... Jodos Idee ist gut. -- Chaddy - DÜP 17:39, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Oder Raboe scannt seine 100er Karte...--RalfRBerlin09 18:18, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Darf ich jetzt dein Photo reinmontieren oder machst du das oder ist es nicht in Ordnung :) jodo 23:42, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Du darfst natürlich! Aber bitte auch eine Phantasienummer statt dem Geschmiere und irgeneinen Namen, meinetwegen auch meinen. --RalfRBerlin09 23:46, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:CzE altes Haus.jpg

Haben wir hier PD-Alt? Uploader schreibt mehr als 100 Jahre alt. -- - Ladyt - DÜP 16:03, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Schwierig, weil sehr schwammige Angabe. Meinst du, du kannst noch ein ungefähres Datum aus ihm herauskitzeln. Ansonsten PD-alt-100, wenn auch mit unangenehmem Bauchgefühl. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:18, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe auch Bauchschmerzen, zu unsichere Quellenlage. --RalfRBerlin09 23:47, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Habe keine Bedenken --Historiograf 00:38, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Queensberry logo.gif

SH? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:21, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Sehe ich nicht Daniel 1992 22:23, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Elementare Geometrische Figuren zusammengesetzt. Sehe auch keine SH jodo 23:43, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Margarete Dessoff.jpg

Uploader schreibt, Urheber ist eine Firma die es seit 1940 nicht mehr gibt, was nun? -- Daniel 1992 10:19, 22. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Für Anonym-Prä-1923 ist es mit beiden Entstehungsdaten zu jung. sугсго 11:15, 22. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:AltreiOrt.jpg, Bild:LupineAltrei1.jpg

Kennt jemad ie Diskussion und weiß wer jetzt der Urheber ist? -- Daniel 1992 10:22, 22. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ein Blick in Spezial:Beiträge/Jzwerger hilft weiter: Er hat nur um die Wiederherstellug gebeten, weitere Angaben hat er nicht gemacht. Dafür hat er die Bildbeschreibungsseiten jetzt angepasst. LupineAltrei1 passt wohl jetzt so, bei dem anderen sollte man nochmal nachhaken, wieso er denn jetzt plötzlich der Urheber ist und vorher Bozen dranstand. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:04, 22. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Statlab.jpg

Screenshot einer Software, die nur für nicht-kommerzielle Benutzer unter der GPL vertrieben wird. Mir war nicht klar, dass das überhaupt geht, aber die Website sagt: Das Statistiklabor ist kostenfrei für private Endanwender. Der Source-Code ist erhältlich unter der GPL. Die Software darf für nicht kommerzielle Zwecke frei verwendet werden. Für Institutionen (z.B. Universitäten) und kommerzielle Anwender existieren gesonderte Lizensierungsvarianten. Können wir den Screenshot dann überhaupt behalten? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:05, 22. Nov. 2008 (CET)Beantworten

GPL heißt GPL. Einschränkungen davon sind ungültig. Hier brauchen wir uns aber gar nicht mit falscher Lizenzauslegung seitens der Entwickler rumärgern, da das Teil keine Schöpfungshöhe hat. -- Chaddy - DÜP 21:47, 22. Nov. 2008 (CET)Beantworten
GPL wurde aber nicht vom Uploader gesetzt. Daniel 1992 21:49, 22. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Na, das ist doch egal. Von der GPL ist ja auf der Webseite der Entwickler auch die Rede. Wobei da steht, dass die GPL für den Quelltext gilt. Das schließt dann wohl nicht die grafische Oberfläche mit ein. Die aber hat keine Schöpfungshöhe, insofern kann der Screenshot behalten werden. -- Chaddy - DÜP 21:58, 22. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Wahrscheinlich sprechen die einfach so gut englisch wie Ralf und haben deshalb dne Inhalt der GPL nicht verstanden. sугсго 22:41, 22. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Möglich. Die Frage ist jetzt: Ist die GPL anwendbar? Auf de hat das zwar keine SH, aber das soll im Laufe des Umzugs der GPL-Bilder auf die Commons. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:50, 22. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Eine Crux-ähnliche Problematik

Hier findet man noch ein paar Vorlageneinbindungen der nicht exisitierdenden Vorlage:GFDL. ich würde stark vorschlagen, diese Einbindungen zu ersetzen. Was meint ihr? [[ Forrester ]] 11:23, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Sehe da kein großes Problem, da ja eindeutig die GFDL als Lizenz angegeben ist und der GFDL-Baustein nur aus technischen Gründen (Löschung des Redirects, warum eigentlich?) nicht angezeigt wird. --Kam Solusar 16:09, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ja, sollte natürlich ersetzt werden. Hätte aber schon vor der Löschung des Redirects erfolgen sollen. Alternativ könnten wir aber auch einfach den Redirect wiederherstellen. -- Chaddy - DÜP 16:50, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Es soll keine Lizenzvorlagen-Weiterleitungen geben. Wenn es so klar ist, würde ich diejenigen, für die es so klar ist bitten, das zu übernehmen. [[ Forrester ]] 22:41, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Für die Bilder von mir, die es betrifft: ich kenne das Problem und ich habe bdk bereits vor einigen Wochen versprochen, meine Altlasten sauber zu machen. Als Termin habe ich mir das Jahresende gesetzt. --RalfRBerlin09 22:56, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Gibt es etwa noch ein Problem, dass ich im Moment nicht sehe? Oder verstehe ich dich falsch?
@Forrester: Ich bezweifle, dass es effektiv ist, diese Arbeit von einem Menschen erledigen zu lassen. Dafür gibt es Bots. Einfach {{GFDL}} in {{Bild-GFDL}} ändern, das aber massenhaft, ist doch ein eine prima Beschäftigung für einen Bot. -- Chaddy - DÜP 23:11, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe 2003 manchmal einfach nur GFDL drangeschrieben. Ohne jeden baustein. --RalfRBerlin09 23:49, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Chaddy, äääm entschuldige, aber das sind nicht mal 50 Einbindungen. [[ Forrester ]] 20:14, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Aufblasbarer werberahmen.jpg

Ist das Bild bleibend? Gilt hier Panoramafreiheit? Immerhin ist der Werberahmen aufblasbar, also wird er nicht bleibend sein, oder? -- - Ladyt - DÜP 17:54, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Nicht bleibend -> keine Panoramafreiheit -> löschen jodo 23:48, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Hier müssen wir entscheiden: auf lebenszeit? Ist das nur für diesen Zweck produziert oder soll es transportiert werden? --RalfRBerlin09 23:50, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ist das eine Aktion "Open End" dann gilt Grassofa --Historiograf 00:34, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:EV Fuessen.svg

Ich sehe SH aufgrund der detailierten Darstellung und ungewöhnlichen Pose jodo 23:39, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Detaillierte Darstellung ist auch bei durchschnittlicher Gestaltungsleistung gegeben, die Darstellung des Raubtiers überragt nicht das Durchschnittsschaffen, da ist nix "detailliert", das ist eine normale realistische Tierillu. Die Ungewöhnlichkeit der Pose trägt nichts zum Überragen bei. Keine SH erkennbar --Historiograf 00:36, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Musikschule Benkert Logo.jpg

Ich sehe hier Eigenwerbung hoch drei. Eure Meinung? -- Daniel 1992 18:13, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Diese Frage hat nichts mit DÜP zu tun... -- Chaddy - DÜP 18:22, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Burgazliev.jpg

Lizenz CC-BY-1.0. auf de nicht vorhanden, und nun? -- Daniel 1992 18:16, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Auf nach Commons damit. -- Chaddy - DÜP 18:21, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:BUGA 2007 Logo.jpg

SH wegen 3D Effekt des Auges? -- Daniel 1992 18:23, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Plunging breaker.gif

Wieso wird die Lizenz bemängelt, war doch vorhanden? Überhaupt SH vorhanden? -- Daniel 1992 18:25, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bild:Wikipedia-mode.el, Bild:Wikipedia.vim

Habe noch nie mit so etwas zu tun gehabt. Überhaupt SH? -- Daniel 1992 18:31, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten