Mitfahrzentrale
In einer Mitfahrzentrale (MFZ) werden gegen Gebühr Mitfahrgelegenheiten (MFG) vermittelt.
Vermittlung
Wenn ein Fahrer seine Kosten für eine Fahrt von Ort A nach Ort B senken möchte, dann kann er diese Reise bei der Mitfahrzentrale anmelden. Die Mitfahrzentrale unterhält eine Datenbank mit allen Reiseangaben (Abfahrtsort, Abfahrtszeit, Autotyp etc.).
Potentielle Mitfahrer fragen bei der Mitfahrzentrale nach, ob eine Mitfahrgelegenheit von Ort A nach Ort B verfügbar ist. Ist dies der Fall, so vermittelt die Mitfahrzentrale den Kontakt zum Fahrer. Dabei muss der Mitfahrer meist eine Vermittlungsgebühr bezahlen. Bei Online-Mitfahrzentrale im Internet geht es auch ohne Gebühren.
Weiterhin kann der Mitfahrer auch noch eine Versicherung abschließen.
Kosten
Mitfahrer und Fahrer teilen sich bei der Fahrt dann die Kosten. Die Mitfahrzentrale gibt dabei die Kostenhöhe an. Bei MFZ im Internet werden meist nur Preisempfehlungen gegeben und man muss vor Fahrtantritt den Preis aushandeln.
Das "Mitfahren" wird oft dann populärer, wenn andere Verkehrsmittel, wie etwa die Bahn, durch höhere Kosten, längere Reisezeiten oder ungünstige Verbindungen an Attraktivität verlieren.
Mitfahrzentralen für Bahn-Fahrkarten
Mit der Einführung des Mitfahrer-Rabatts im neuen Preissystem der Deutschen Bahn AG am 14. Dezember 2002 wurden im Internet auch Mitfahrzentralen für die Bahn populär. Wie schon beim Wochenendticket konnte man nun auch bei normalen Fahrkarten sparen, wenn man nicht allein fuhr, was zu drastischen Preiserhöhungen (und im Falle des Wochendendtickets häufigen Abschaffungsankündigungen) führt. Während die PKW-Mitfahrtzentralen für effizientere Nutzung der PKW-Fahrten sorgen, werden bei den Bahn-Mitfahrtzentralen missbräuchlich großzügige Mitfahrerrabatte ausgenutzt, die man aus einem ökologischen Gedanken aber gegen die betriebswirtschaftliche Logik eingeführt hat. Aus diesem Grund gab es Klagen gegen einige Betreiber der "Bahn-Fahrkarten-Mitfahrzentralen" wie z.B. gegen Kartenfuchs.de bei den Landgerichten in Köln und Frankfurt/Main.
Ab 12. Dezember 2004 gelten die Mitfahrrabatte im Fernverkehr der DB AG nur noch in Verbindung mit Frühbucher-Rabatten und für Bahncard-Inhaber.