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Oblation (Rechtswesen)

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Oblation ist ein Begriff des Rechtswesens und bezeichnet die freiwillige Übernahme einer rechtlichen Verpflichtung oder Übergabe eines Rechtstitels.

Bei der „oblatio feudi“, der sog. Lehnsauftragung, übertrug der Eigentümer eine als freies Eigentum besessene Sache (Burg, Herrschaft, usw.) einem andern, um sie dann von diesem Lehnsherren, der damit der rechtliche Eigentümer geworden war, als Lehen zurückzuerhalten.

Von einer „oblatio litis“ spricht man, wenn jemand einen Rechsstreit als Beklagter übernimmt, ohne der eigentliche Beklagte zu sein.